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LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben
Alt 30.07.2009, 17:19   # 1
N-Sane
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LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben

Unter dem Namen "Internet Anonym VPN" bietet Steganos Surfern an, ihre Verbindung ins Internet zu tunneln. In Logfiles der angesteuerten Websites taucht dann lediglich die IP-Adresse des Steganos-Servers auf. User-Tracking kann man auf diese Weise unterbinden, die Privatsphäre bei Streifzügen durchs Web ist besser geschützt.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten Unternehmen wie Steganos allerdings, für sechs Monate zu speichern, mit welcher IP-Adresse ein Kunde den VPN-Service nutzt. Staatsanwaltschaften dürfen gemäß einer einschränkenden Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nur dann auf diese Daten zugreifen, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des Paragrafen 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) ist.
Der Staatsanwaltschaft Bamberg scheint diese klare Vorgabe ein Dorn im Auge zu sein. Sie ermittelt gegen einen Nutzer, der bei einem Webhoster unter Angabe falscher Adressdaten ein Angebot für 19,99 Euro pro Monat bestellt hatte. Der Hoster hatte lediglich die IP-Adresse des Steganos-VPN-Servers in seinen Logs gefunden. Als Steganos eine Herausgabe der zugehörigen Kunden-IP-Adresse verweigerte, erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Beschluss des lokalen Amtsgerichts (Az. 1 Gs 724/09).
In diesem Beschluss wurde aus dem Betrugsversuch eine schwere Straftat "aufgrund der erheblichen kriminellen Energie und der Verschleierung der wahren Identität" konstruiert. Offenbar ohne Kenntnis der Hintergründe mangels Ermittlungerkenntnissen ging der Bamberger Amtsrichter von mehreren Tätern aus, die sich "gezielt dieser Technik bedienen". Er vermutete "ein Handeln in gewerbsmäßigem Umfang mit bandenmäßigen Strukturen". Die Herausgabe der IP-Adresse sei daher auch unter Berücksichtigung der Einschränkungen des Bundesverfassungsgerichts verhältnismäßig.
Steganos legte gegen den Beschluss Beschwerde beim Landgericht (LG) Bamberg ein und bekam dort am 22. Juli (Az. 2 Qs 104/2009) recht. Die Tatsache, "dass sich der unbekannte Täter eines Anonymisierungsdienstes bediente", spreche "ohne weitere Anhaltspunkte nicht für ein gewerbsmäßiges bzw. bandenmäßiges Handeln." Auch stehe die Erhebung der Daten aufgrund des geringen Schadens in Höhe von 20 Euro monatlich für die Bereitstellung des Pakets in keinem angemessenen Verhältnis zu Bedeutung der Sache.
Anwalt Stephan Schmidt, der Steganos in dieser Sache vertreten hat, begrüßte die Entscheidung des Landgerichts: "Die Kammer macht mit ihrem Beschluss deutlich, dass der Versuch, alle Nutzer eines Anonymisierungsdienstes zu kriminalisieren und damit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu § 100 g StPO und § 113 TKG zu umgehen, nicht von Erfolg gekrönt sein kann." (rei/c't)

Quelle:heise.de/newsticker/[...]


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Alt 30.07.2009, 22:33   # 2
phraser
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Steganos geht es doch gar nicht um den Kunden. Aber n gutes Image haben sie ja jetzt
vielleicht deshalb mehr zulauf an kunden, die denken sie wären sicher^^
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AW: LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben
Alt 30.07.2009, 22:54   # 3
N-Sane
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Zitat:
Zitat von phraser Beitrag anzeigen
Steganos geht es doch gar nicht um den Kunden. Aber n gutes Image haben sie ja jetzt
vielleicht deshalb mehr zulauf an kunden, die denken sie wären sicher^^
Um Steganos als solches geht es (zumindest mir) in der News gar nicht.
(was nicht bedeutet, dass du nicht recht hast mit den positiven Public Relations die dadurch geschaffen werden)
Geht um einen Präzedenzfall, der hiermit geschaffen wurde.

Halte von dieser Firma auch nicht wirklich viel, jedoch ist es gut, dass sie sich darum gekümmert haben, denn ihre "legal division" (kp wie das Deutsche Pendant dazu lautet) ist ziemlich groß im direkten Vergleich zu den Meisten anderen "Anonymisierer"-Diensten.

Besonders interessant macht dieses Urteil, dass es in Deutschland ausgesprochen wurde, was für alle hiesigen Anwohner sehr interessant sein sollte.


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  N-Sane ist offline   Mit Zitat antworten

AW: LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben
Alt 30.07.2009, 22:58   # 4
darkside2k4
Kabel Wurm
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Naja mal schaunen wie viel das Urteil was wert ist.
Es gab schon bei anderen Sachen, wo ein anderes Gericht ganz anderes endschieden hat.
Aber erst mal ist das Urteil positiv zubetrachten.
  darkside2k4 ist offline   Mit Zitat antworten

AW: LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben
Alt 30.07.2009, 23:03   # 5
Woon.
Don Szene
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Keine Wunder bei den Pfeifen die in Bamberg sitzen...
Ich bin so froh das ich schon lange weg bin, aus dem Landkreis.

Zitat:
mangels Ermittlungerkenntnissen ging der Bamberger Amtsrichter von mehreren Tätern aus, die sich "gezielt dieser Technik bedienen". Er vermutete "ein Handeln in gewerbsmäßigem Umfang mit bandenmäßigen Strukturen".

The only True: "Internet" archive.org
Keksdose:+ ⑫
Alle Angaben ohne Gewähr
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AW: LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben
Alt 30.07.2009, 23:04   # 6
b00tb0y
Outlaw Legend
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Denkt dran es heißt nur das vorerst kein normaler Raubkopierer o.ä. über diesem Weg belangt werden kann aber das heißt ja nicht das unsre Herrn Politiker nicht mal nen neues Gesetz bringen um das ganze wieder zu kippen.

EDIT: Ist halt kacke das viele Richter quasi Blankochecks für die Strafverfolgungsbehörden schreiben (z.b. später als rechtswidrig erklärte Hausdurchsuchungen o.ä.)

"Die überwältigende Mehrheit in unserem Land will keine ungeordnete Zuwanderung, und sie will wohl auch keine großzügige Zuwanderung."
Der Spiegel 14/1993 Edmund Stoiber
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