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Vertragskündigung nach Todesfall |
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# 1 |
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Hey,
mein Großvater ist Ende letzten Jahres verstorben und nun sind wir dabei, alle Verträge etc. die er abgeschlossen hat zu kündigen... Er hatte einen Telefonvertrag bei Tele2 (Festnetzanschluss bei der Telekom und zusätzlich noch den Tele2 Mist). Nun wollen wir den Vertrag kündigen und meiner Großmutter einen DSL Standard 0 8 15 Vertrag abschließen, damit sie ne Telefon Flat hat und wir Internet, wenn wir bei Ihr sind. Nun zu meiner Frage wie das gestzlich aussieht. Ob es nun so ist, dass wir als Erben seine Schulden und Veträge übernehmen, oder dass aufgrund des Todesfalls der Vertrag sofort gekündigt werden kann. Vertragsinhaber war mein Großvater! Und wenn, haben die das Recht die Sterbeurkunde zu fordern (ich denk mal schon, als Beweis). Vielen Dank mfg |
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# 2 |
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Da geht noch einer!
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wenn der vertrag auf ihn lief brauch man nur dort anrufen sagt bescheid das er gestorben is... dann wollen die meist ne kopie der sterbeurkunde und dann wird das gekündigt... hab ich auch schonma gemacht alles kein problem
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AW: Vertragskündigung nach Todesfall |
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# 3 |
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Mein Beildeid!
Jo, musst dich einfach da melden, aber besten nen förmlichen Brief aufsetzten. . Ne Kopie verlangen die auf jeden. Kann aber gut sein das die rumzicken da. Mein Onkel ist letztes Jahr verstorben (RIP) und die WXA bei Versatel haben meiner Großmutter dann gesagt das es weiter gezahl werden muss. Da musste meine Oma ersma n dicken Text an die Scheiben, von wegen ob die sich nicht schämen, weil es schon schlimm genug ist seinen Sohn zu verlieren und so. Und dann haben die sich voll dafür entschuldigt und das sofort eingestellt und die letzte Rate sogar noch zurückgezahlt oder so. ![]() Illegitimi non carborundum Was Beef?!?! Das sind nur n paar Kinderrei(h)en, wie Knabenchöre!!!
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# 4 |
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Jo genauso läufts. Hab in dem Laden mal gearbeitet. Sterbeurkunde faxen bzw. emailen und hoffen dass die das hin bekommen. Häufig kriegt man noch jahrelang Post auf den Namen des verstorbenen...
"Natürlich werden jetzt alle bei uns zur Kasse gebeten. Entscheidend ist nur, ob man abhebt oder einzahlt." - Volker Pispers |
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AW: Vertragskündigung nach Todesfall |
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# 5 |
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als erbe muss man keine verträge fortführen. die verträge wurden von der verstorbenen person abgeschlossen und sind nach dessen ableben nichttig.
Mein beileid, aber zumindest damit solltet ihr keine probleme haben, gibt genug anderes zeug was jetzt ärger macht. Ich bin für bewerten von guten Beiträgen! Wenn leute ihre Zeit investieren um EUCH eine Antwort zu geben oder einen Download zu ermöglichen, sollte man zumindest eine Bewertung vergeben! |
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AW: Vertragskündigung nach Todesfall |
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# 6 |
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Threadstarter |
Danke!!!!
Habs jetzt so gemacht, Kündigung mit Kopie der Sterbeurkunde! mfg ~closed~ |
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