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Bundeswehr: Rückstellung im 3. Semester
Alt 23.02.2010, 13:26   # 1
KevinP
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Hey,


ich hab da mal ne ganz blöde Frage:
Wenn man bereits im 3. Semester ist, darf der Bund einen nicht direkt einberufen, sondern muss einen erst mal zurückstellen...

3. Hochschulsemester oder Fachsemester???


Ich bin jetzt die ganze Zeit von Fachsemestern ausgegangen, wobei mir gerad mal aufgefallen ist, dass ich es überhaupt nicht sicher weiß^^


Wenns jemand sicher weiß, danke für die Hilfe!!
MfG KevinP
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Alt 23.02.2010, 14:01   # 2
c2000
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Kann ich mir nicht vorstellen das sie dich da einziehen dürfen.
Frag am besten mal im Studienbüro bei dir an der Hochschule nach, die wissen das bestimmt.
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AW: Bundeswehr: Rückstellung im 3. Semester
Alt 23.02.2010, 14:09   # 3
Jim Morrison
Da geht noch einer!
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meines wissens nach darf man dich theoretisch jeder zeit einziehen (also in deiner jetztigen situation),
deswegen kucken viele danach das sie vorm abi gemustert werden ...

fazit: theoretisch kann/darf man dich einziehen, praktisch ist es aber eher die ausnahme

wenn du dir nicht sicher bist, dann such dir die nummer, und ruf da an und frag !

Gruß,
Jim
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AW: Bundeswehr: Rückstellung im 3. Semester
Alt 23.02.2010, 14:15   # 4
maha.rishi
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Es gilt für fachsemester!

Zitat:

studierer: Fachrichtungswechsel
Hallo, ich habe 4 Semester Jura studiert und studiere Jetzt im ersten Semester eine andere Fachrichtung. Für mein bisheriges Studium wurde ich vom Zivildienst zurückgestellt.
Werde ich jetzt vom Zivildienst gezogen? Das ZiviAmt hat bis jetzt noch eine Studienbescheinigung von mir für das 5. Semester. Erst nachdem ich diese Bescheinigung geschickt habe, hab ich gewechselt.
Soll ich dem Amt gleich meinen Wechsel mitteilen?
Ich würde dann meinen KDVw zuückziehen damit die meine Unterlagen ans Kreiswehrersatzamt schicken und mich da einer erneuten Musterung unterziehen und ich hoffe als Untauglich einstufen lassen.
Oder kann ich mich dann gleich zurückstellen lassen, denn im Gesetz steht doch nur " wer das dritte Semster erreicht hat" Das steht ja nichts mit Fachsemester, das 5. Studiensemester habe ich ja bereits erreicht. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Würde auch zur FFW wenn nötig?
MfG
Zentralstelle KDV: Neuer Zurückstellungsgrund - neuer Antrag
Hallo Studierer,
Ihr Zitat ist nicht präzise. Richtig heißt es bei der Zurückstellung für ein Studium: Ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist zurückzustellen, wenn "ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist" unterbrochen würde. Ein "Hochschulstudium" wird üblicherweise mit dem Abbruch beendet und mit der Neuaufnahme eines anderen Studiengangs wieder begonnen. So dürfte jedenfalls die gängige Interpretation der Behörde sein.
Im Prinzip sind Sie verpflichtet, den Wegfall eines Zurückstellungsgrundes unverzüglich mitzuteilen. Es dürfte aber auch reichen, wenn Sie die Mitteilung erst gegen Ende des Wintersemesters vornehmen. Damit wird das Einberufungsfenster des Bundesamtes erheblich verkleinert. Dass Sie in einem anderen Studiengang studieren, sollten Sie der Behörde noch nicht mitteilen. Einen Zurückstellungsgrund können Sie ja erst geltend machen, wenn er eingetreten. Das Bundesamt wird Sie nach dem Wegfall des Zurückstellungsgrundes auffordern, sich innerhalb von zwei Monaten einen Zivildienstplatz zu suchen. Wenn Sie darauf nicht reagieren, erhalten Sie nach Ablauf des Frist eine erneute Aufforderung, sich etwas zu suchen, diesmal mit einer Frist von einem Monat. Gegen Ende dieser Frist können Sie dann statt dem Vorschlag einer Zivildienststelle einen Antrag auf Tauglichkeitsüberprüfung übersenden. Diese Untersuchung wird dann angeordnet und es dauert ...
Ab Anfang September 2009 können Sie dann die Zurückstellung für das neue Studium beantragen.
Ein erfolgreiches zweites Studium wünscht Peter Tobiassen
http://www.forum-wehrpflicht.de/prob...en.php?ID=7616
  maha.rishi ist offline   Mit Zitat antworten
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