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Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?
Alt 19.04.2012, 20:06   # 1
ThKo4
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,,Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar". Jeder Youtube Nutzer kennt diese Meldung. Schon seit Jahren streiten sich Youtube und die GEMA um die Haftung für urheberrechtsverletzende Videos auf der Video-Plattform. Nach gescheiterten Verhandlungen zog die GEMA vor Gericht.

Was ist also von dem morgigen Urteil des LG Hamburg zu erwarten? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE nimmt hierzu Stellung:

,,Die Hamburger Gerichte sind für ihre sehr urheberfreundliche Rechtsprechung bekannt. Da bei Urheberrechtsverletzungen im Internet der sog. ,,fliegende Gerichtsstand" gilt, konnte sich die GEMA aussuchen, vor welchem deutschen Gericht sie gegen Youtube klagen will. Dass sie sich das LG Hamburg ausgesucht hat, ist insofern keine Überraschung. Bereits in einem Verfahren im Jahr 2010 ließ das Gericht erkennen, dass es davon ausgeht, dass der GEMA ein Unterlassungsanspruch gegen Youtube zusteht. Diese Äußerungen sagen meiner Meinung nach schon viel dazu aus, wie das Gericht morgen vermutlich entscheiden wird. Im Kern geht es in dem Verfahren um die Frage, welche Maßnahmen Youtube ergreifen muss, um Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer zu verhindern."

Das morgen anstehende Urteil ist nicht das erste im Fall GEMA gegen Youtube. Bereits im August 2010 lehnte das LG Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Youtube ab, allerdings aus eher formellen Gründen (LG Hamburg, Beschl. v. 27.08.2010 - Az.: 310 O 197/10). Inhaltlich musste das Gericht damals also nicht über die Haftung von Youtube entscheiden, dennoch äußerten sich die Richter dahingehend, dass der GEMA ,,prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch [...] zusteht". Es spricht nach Auffassung des Gerichts viel dafür, dass Youtube ,,zumutbare Prüfungspflichten bzw. Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr- bzw. vorgenommen hat". Die GEMA machte daraufhin im Hauptsacheverfahren einen Unterlassungsanspruch gegen Youtube geltend, worüber nun das LG Hamburg entscheidet.

Nach Auffassung von Youtube ist das derzeit verwendete System Content-ID durchaus geeignet, Rechtsverletzungen vorzubeugen. Dieses System gleicht hochgeladene Videos mit Referenzdateien ab, die Rechteinhaber zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zur Verfügung gestellt haben. Der Rechteinhaber entscheidet, was dann mit den betroffenen Videos passiert. Der GEMA geht dieses System jedoch nicht weit genug. Sie verlangt stattdessen den Einsatz eines Wortfilters, der hochgeladene Videos anhand ihrer Beschreibung blockiert. Youtube ist dagegen der Ansicht, dieser Filter sei zu fehleranfällig und führe dazu, dass auch nicht urheberrechtsverletzende Videos blockiert werden.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Solmecke ist die Verpflichtung zur Verwendung solche Filtersysteme durchaus kritisch zu sehen:

,,Nach deutschem und europäischem Recht dürfen Hostprovider nicht dazu verpflichtet werden, ein präventives Filtersystem anzuwenden. Insofern darf ein Filtersystem immer erst dann zur Anwendung kommen, wenn Youtube bereits auf einen Rechtsverstoß hingewiesen wurde. Den Wortfilter halte ich persönlich nicht für besonders wirksam. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Nutzer wissen, dass solche Filter z.B. bei Sharehostern existieren. Daher benennen sie die Dateien, so dass sie von dem Filter nicht erfasst werden, z.B. statt ,,Udo Jürgens - Aber bitte mit Sahne" ,,UJ - AbmS". Außerdem bergen Wortfilter die Gefahr, dass aufgrund der Verwendung eines indexierten Wortes in der Videobeschreibung auch Videos blockiert werden, die nicht urheberrechtsverletzend sind. Es wird kaum möglich sein alle Titel und Urheber aus dem unendlich großen GEMA-Repertoire in den Filter aufzunehmen, ohne dass auch rechtskonforme Videos erfasst werden.

Dennoch sieht es in diesem Verfahren danach aus, dass das LG Hamburg zugunsten der GEMA entscheidet. In diesem Fall vermute ich, dass Youtube in Berufung gehen wird, um den Umfang der Haftung für urheberrechtsverletzende Videos auf der Plattform vom OLG Hamburg klären zu lassen.
"

http://www.wbs-law.de/abmahnung-file...rwarten-23557/

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Alt 19.04.2012, 21:31   # 2
enteka
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Dieses ganze GEMA-Getue ist doch einfach nur frustrierend..
Wenn selbst das OLG bei einer Berufung noch für die GEMA entscheiden sollte, ändert sich für die deutschen Ottonormalyoutuber aber nichts, oder? Ich denke, es wird dann weiter bei den ganzen Ländersperren bleiben.



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AW: Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?
Alt 20.04.2012, 15:53   # 3
(h0§3nOn3
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So, das Urteil ist da und es ist - wie erwartet - pro GEMA. Da es jedoch aus Hamburg kommt, wird es eh wieder kassiert (die lernen es einfach nicht und wie schon im Artikel beschrieben war es klar, dass die GEMA just dieses Gericht anrufen wird). Wenn nicht schon das OLG, dann sorgt spätestens der BGH wieder für Recht und Ordnung!


"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." ( Albert Einstein )
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AW: Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?
Alt 21.04.2012, 07:36   # 4
elf4
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Kurze Frage zum Thema:

Geht es der GEMA wirklich um die Rechte oder um die Durchsetzung Ihrer Verwertungspolitik - denn ich habe gelesen das es im Streit zwischen Youtube & GEMA primär darum ging das Youtube nicht bereit war einen halben Cent pro Videoview der GEMA zu zahlen und stattdessen eine Mindestpauschale der GEMA angeboten hat - die dies ablehnte und vor Gericht zog.

Also worum gehts wirklich?


wer hybrid arbeiten will, muss hybrid denken
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AW: Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?
Alt 21.04.2012, 08:50   # 5
0xBEEF
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Ich denke die GEMA schadet dadurch nichtnur den ganzen Deutschen Usern, sondern auch noch ihren Kunden. Da das Urteil in Hamburg gesprochen wurde, war ja wohl klar das es pro Gema ist, es gab noch nie ein Urteil von Hamburg das gegen die Gema war... Naja wiedemauchsei, Proxys f.t.w.

Ich bin ein Lügner, jeder Satz ist gelogen, jeder meiner Fans ist im Knast und auf Drogen.
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AW: Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?
Alt 21.04.2012, 12:08   # 6
corehard
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So, Urteilsartikel

Zitat:
YouTube muss Videos löschen

Hacker legen die Homepage der Gema lahm


Samstag, 21.04.2012, 09:56
Im Streit Gema gegen Youtube hat das Landgericht Hamburg der Musik-Verwertungsgesellschaft Recht gegeben
Nachdem die Gema vor Gericht gegen die Google-Tochter YouTube gesiegt hat, bekommt sie den Zorn uneinsichtiger Internet-User zu spüren. Hacker legten die Homepage der Musikverwertungsgesellschaft für mehrere Stunden still.
Die Website der Verwertungsgesellschaft Gema war am Freitagabend nicht erreichbar. Bereits in der Vergangenheit war die Website wiederholt von Netzaktivisten attackiert worden. Am Samstagvormittag war die Seite aber wieder verfügbar.

Das Hamburger Landgericht hatte am Freitag entschieden, dass das Internet-Portal YouTube keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen darf, an denen die Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.

Urheberrecht soll besser geschützt werden
Bei dem Streit geht es nur vordergründig um die von der Gema verlangte Sperrung von zwölf Titeln. Im Kern wollen die Rechteverwerter erreichen, dass die Videoplattform Urheber dafür bezahlt, wenn sie deren Filme und Musik weiterverbreitet. YouTube gehört zum internationalen Milliarden-Unternehmen Google.

YouTube argumentierte, dass man lediglich die Plattform für das Hochladen von Musikvideos im Internet zur Verfügung stelle und man für die Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden könne. Das Gericht befand dagegen, dass YouTube eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne.

Mehr Sorgfalt eingefordert
YouTube müsse künftig darauf achten, welche Videos eingestellt werden und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich, befand das Landgericht weiter. Die Internetplattform müsse mit geeigneter Software dafür sorgen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden.
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.
it/dpa

http://www.focus.de/digital/internet...id_740726.html

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
(Theodor Körner 1791-1813)
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AW: Youtube vs. GEMA: was ist vom Urteil des LG Hamburg zu erwarten?
Alt 21.04.2012, 12:49   # 7
Michi
Twice the Mega Power
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Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 7.173
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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=0MDHpLnB6Ps
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