Alles rund um Auto, Motor und Zweiräder, vom Fahrrad bis zum Traktor. |
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Geblitzt - Rote Ampel - Konsequenzen? |
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# 1 |
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Beiträge: 557
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Wurde heute Nacht geblitzt (stationär) als ich über ne Ampel gefahren bin. Bin zwischen 1 und 3 Sekunden und mit ca 70 km/h in einer 50 er Zone geblitzt worden. 21 Jahre jung und keine Probe zeit mehr. Welche Konsequenzen kommen auf mich zu und kann man diese irgendwie umgehen? Heute kam der Bescheid- ist über einer Sekunde Meine Frage jetzt: Was am besten machen? Der Brief ist an meinen Vater bestimmt, ich bin aber der Fahrer gewesen. Kommt man da noch irgendwie mit irgendwelchen Tricks raus? Geändert von Machiavelli (23.07.2012 um 13:38 Uhr). |
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AW: Geblitzt - Rote Ampel - Konsequenzen? |
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# 3 |
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die geschwindigkeit werden sie vermutlich nicht aufgezeichnet haben... kommt also nur das rotlichtvergehen auf dich zu:
da es über 1 sekunde ist müsstens 200,- EUR sein 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot |
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AW: Geblitzt - Rote Ampel - Konsequenzen? |
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# 4 |
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Methode A) Vater sagt aus, dass er nicht weiß, wer das Auto zur Tatzeit gefahren ist. Wird anschließend aber ein Fahrtenbuch führen müssen.
Methode B) Ihr korrigiert mehrmalig den Fahrer. Es wird zuerst gesagt, es war Person XY1. Person XY1 bekommt ein Schreiben, sagt dass er es nicht war. Ihr sagt anschließend, es war dann doch Person XY2, diese sagt allerdings wieder, dass sie es nicht war. Ab 2. oder 3. Fahrer wird die Anschuldigung fallengelassen. Problem: Funktioniert "nur" 50/50. Methode C) Eichurkunde des Zeugen anfordern. 80% aller Standblitzer in Deutschland werden nicht jährlich geeicht. Ist keine Eichurkunde vom TÜV vorhanden, ist der Zeuge unzulässig. Wird eine zugesandt, war es der Versuch wenigstens wert. ...Signatur still in progress... |
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# 5 |
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Geht das nicht, dass man sagt, man möchte keinen Angehörigen belasten, ähnlich wie vor Gericht?
Wirst aber damit rechnen müssen, dass die (wenn sie ein Foto haben) zumindest mal den engeren Familienkreis bei einem Blitzbesuch sehen wollen ![]() Dekz Methode B) hat bei mir übrigens gut funktioniert, als ich mit einem Leihwagen geblitzt wurde, welcher nicht mit meiner Kreditkarte bezahlt wurde ![]() Es wurde zuerst die Leihwagenfirma angeschrieben, die hats weiter an den Kreditkartenbesitzer und der weiter an mich...aber ich hab nie darauf reagiert und seit 1,5 Jahren nichts gehört. Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
(Theodor Körner 1791-1813) Geändert von corehard (23.07.2012 um 14:01 Uhr). |
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# 6 | |
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Beiträge: 1.107
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Zitat:
das ist ja interessant. wie sieht es mit den mobilen geräten aus den autos aus ? können die dann nicht einfach ein geichtes gerät auf revier haben und sagen, das war es ? |
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# 7 |
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Bei mobilen Geräten muss für den Blitzer selbst die Eich- und für den Beamten, der das Gerät aufgestellt und bedient hat die Schulungsurkunde vorliegen. Das geht durchaus und ist nur zu empfehlen.
...Signatur still in progress... |
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# 8 |
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Beiträge: 7.133
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das denke ich machen die zu 100% eben so, und daher ist die method zwar zum ausprobieren ok aber erfolg verspreche ich mir davon nicht.
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# 9 | |
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Beiträge: 5.130
Power: 50
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Zitat:
Solltest Du aber die Laserpistolen meinen: Die sind garnicht zulässig, da kannst Du mit jeder Forderung bis vor's Gericht ziehen, die Behörde selbst wird die Forderung aber ganz schnell fallen lassen. ...Signatur still in progress... |
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# 10 | |
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Internet: DSL 1000
Beiträge: 8.548
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Zitat:
was meinst du mit laserpistolen? wieso sind die nicht zulässig, werden aber trotzdem benutzt? ich wurde schonmal gelasert und musste 90tacken zahlen^^ ist das nich weitaus billiger als die vors gericht zu zerren? ![]() |
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# 11 | |
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# 12 |
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Beiträge: 2.376
Power: 30
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1. Dein Vater kann die Aussage verweigern. (Muss keinen Angehörigen oder sich selbst belasten)
Mit viel Glück vergehen dann 3 Monate von Tat und Zustellung des Bußgeldbescheids (Oder die Akte geht verloren ... ) --> Verjährung 2. Dein Vater sagt er ist nicht gefahren. --> Ihr geht vor Gericht und der Richter hat zweifel wer gefahren ist. --> Freispruch in dubio pro reo. ![]() |
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# 13 | |
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Beiträge: 557
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Themenstarter |
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Sind zurzeit dabei die erste Methode durchzuziehen. Vielen Dank an alle. |
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