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Rückbank ausbauen. Eintragen?
Alt 02.07.2012, 15:19   # 1
minochisena
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Hallo Leute

möchte bei meinem Peugeot 106, die Rückbank ausbauen.
Fahre mit dem Auto nur zur Arbeit und benötige daher die Rückbank nicht.
Das Auto wird leichter und ich hab ggf mehr Platz für mein Werkzeug.

Wenn ich sie ausbaue, muss ich das irgendwo eintragen lassen? Oder kann ich bedenkenlos die Rückbank entfernen?

Danke im Voraus

  minochisena ist offline  

Alt 02.07.2012, 15:43   # 2
HiGh-FlY
Schönling..?
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geht bedenkenlos. Wüsste nicht, wozu man das eintragen lassen soll^^ Wenn du z.B. mal eben Möbel holen gehst und die Rückbank raus muss damit du mehr Platz hast musst es auch nicht vorher eintragen lassen.

In dubio pro reo
  HiGh-FlY ist offline  

AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?
Alt 02.07.2012, 15:51   # 3
Fu$$el
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Ich hab keine große Ahnung von Autos, aber ich glaube du musst das eintragen/ändern lassen. Steht im fahrzeugschein nicht auch die anzahl der sitzplätze? die würde ja dann auf 2 schrumpfen..

bei meinem motorrad musste ich das damals umtragen lassen, wo ich die griffe für den zweiten mann und den sitz abgebaut hab..
  Fu$$el ist gerade online  

AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?
Alt 02.07.2012, 16:06   # 4
Blubberbob
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Kannst Rückbank und sogar die Gurte für die Rückbank ausbauen und es nicht eintragen lassen.
Eintragen bzw. austragen lassen musst du es nur, wenn du das Auto so umbaust, das du die Rückbank + Gurte nicht wieder wie im Originalzustand einbauen kannst.

Zum Beispiel wenn du nen Kofferraumausbau anstelle der Rückbank einschweißt (ja ist ein krasser Fall, ist ja nur um es zu verdeutlichen)

ninnhau: Ich habe jetzt ein Krankenhaus gefunden, zu dem ich jetzt hinfahre.
Vielen vielen Dank, ohne euch wäre ich ratlos gewesen.
  Blubberbob ist offline  

AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?
Alt 02.07.2012, 18:23   # 5
Officer Doofy
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ein blick ins gesetz hilft dir weiter, § 13 FZV:

Zitat:
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

Änderungen von Angaben zum Halter, jedoch braucht bei alleiniger Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt zu werden,

Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,

Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,

Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,

Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,

Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,

Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,

Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,

Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,

Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und

Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.

Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen. Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommen die nach Satz 3 Verpflichteten ihrer Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtung den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Betrieb nach Satz 5 untersagt wurde, nicht anordnen oder zulassen.

(2) Wer einen Personenkraftwagen verwendet

für eine Personenbeförderung, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt,

für eine Beförderung durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten oder durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht oder

für eine Beförderung von behinderten Menschen zu und von ihrer Betreuung dienenden Einrichtungen

hat dies vor Beginn und nach Beendigung der Verwendung der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wer ein Fahrzeug ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet (Mietfahrzeug für Selbstfahrer), hat dies nach Beginn des Gewerbebetriebs der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn nicht das Fahrzeug für den Mieter zugelassen wird. Zur Eintragung der Verwendung des Fahrzeugs im Sinne des Satzes 1 oder des Satzes 2 ist der Zulassungsbehörde unverzüglich die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzulegen.

(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung vorzulegen. Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.

(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder übergeben wurden. Der Erwerber hat unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung und, sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen von einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit.

(5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten nicht für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge. Absatz 4 Satz 1 gilt nicht für Fahrzeuge, für die der Zulassungsbehörde ein Verwertungsnachweis nach § 15 vorgelegt wurde.

(6) Wird ein zugelassenes Fahrzeug im Ausland erneut zugelassen und erhält die zuständige Zulassungsbehörde durch das Kraftfahrt-Bundesamt hierüber eine Mitteilung, ist das Fahrzeug durch die Zulassungsbehörde außer Betrieb zu setzen. Die Mitteilung erfolgt in elektronischer Form nach den vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegebenen und im Verkehrsblatt veröffentlichten Standards.
  Officer Doofy ist offline  

AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?
Alt 02.07.2012, 18:37   # 6
[Sammy]
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Zitat:
Zitat von Officer Doofy Beitrag anzeigen
ein blick ins gesetz hilft dir weiter, § 13 FZV:
Inwiefern hilft das weiter?

ein 106 ist ja kein Kraftomnibus.

Und das zweite heißt: Es muss nicht eingetragen werden bis die Zulassungsbehörde selbst tätig wird, das Auto umgemeldet wird oder irgendwas anderes eingetragen wird...

Woraus ich schlussfolgern würde, dass es nicht eingetragen werden muss.


Du willst OSX auf dem PC?
Dann schau bei
OSX86Project rein.

Geändert von [Sammy] (02.07.2012 um 18:52 Uhr).
  [Sammy] ist offline  

AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?
Alt 07.07.2012, 09:59   # 7
minochisena
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Hmm hilft mir jetzt nicht weiter. der eine sagt es so, der andere so...

Hat denn keiner eigene Erfahrungen gemacht?

  minochisena ist offline  

AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?
Alt 07.07.2012, 10:10   # 8
luks
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Zitat:
Zitat von minochisena Beitrag anzeigen
Hmm hilft mir jetzt nicht weiter. der eine sagt es so, der andere so...

Hat denn keiner eigene Erfahrungen gemacht?
Du musst das nicht eintragen lassen. Weil wie schon richtig gesagt wurde Du keinen kraftomnibus hast. Und so kannst Du die Rückbank auch wieder einbauen ohne wieder was ummelden zu müssen. Also Du musst das nicht machen.

Eigene Erfahrung habe ich damit auch, habe das auch ca. ein 3/4 Jahr gemacht, wegen Umzug und so, hatte nie Probleme. Das ist voll ok
  luks ist offline  

AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?
Alt 07.07.2012, 10:15   # 9
Officer Doofy
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Zitat von [Sammy] Beitrag anzeigen
Inwiefern hilft das weiter?

ein 106 ist ja kein Kraftomnibus.

Und das zweite heißt: Es muss nicht eingetragen werden bis die Zulassungsbehörde selbst tätig wird, das Auto umgemeldet wird oder irgendwas anderes eingetragen wird...

Woraus ich schlussfolgern würde, dass es nicht eingetragen werden muss.
du beantwortest deine frage selbst ... ein 106 ist kein KOM = er muss das nicht melden, erst bei der nächsten befassung der zulassungsbescheinigung

@ersteller: deine frage wäre hiermit schon längst beantwortet, ich weiß nicht was du jetzt noch hören möchtest? ich habe dir ein konkretes gesetz dazu zitiert, was verstehst du daran nicht?
  Officer Doofy ist offline  

AW: Rückbank ausbauen. Eintragen?
Alt 07.07.2012, 11:46   # 10
minochisena
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ok danke. Close

Sollte sich etwas ändern, werde ich es hier nochmal kundtun. Danke

  minochisena ist offline  
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