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EuGH - Urteil: Weiterverkauf von Software ist erlaubt
Alt 08.07.2012, 10:22   # 1
_ViEcH_
Da geht noch einer!
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Hey Leute,

es tut sich was in Bezug auf den Weiterverkauf von Software und die Bindung von Konten (zB. bei Steam).

Im Artikel geht es hauptsächlich darum, dass der Weiterverkauf auch von Downloadbarer Software rechtens ist und keinen "Delikt" bzw. Lizenzbruch darstellt.

Der Autor geht davon aus, dass der Weiterverkauf von downloadbarer Software in Zukunft auch für diese Spieleplattformen ermöglicht werden muss.

Zitat:
Steam und Apple müssen Weiterverkauf zulassen

Der europäische Gerichtshof hat den Wiederverkauf von Software in einem richtungsweisenden Urteil für rechtens erklärt. Das Urteil betrifft auch Steam, Battle.net und den App Store, meint Daniel Visarius.


Das oberste EU-Gericht, das EuGH mit Sitz in Luxemburg, hat das grundsätzliche Recht zum Wiederverkauf von Software anerkannt - egal ob auf DVD oder als Download.
Damit verwirft das Gericht die jahrelange Argumentation der Software-Branche, Spiele oder Anwendungsprogramme seien juristisch ganz anders zu behandeln als reale Waren.
Quelle: http://www.gamestar.de/kolumnen/2569..._zulassen.html

http://board.raidrush.ws/signaturepics/sigpic10529_10.gif
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Alt 19.07.2012, 12:31   # 2
master80
Underground King
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Ist eine Top Entscheidung gewesen.
Wir haben uns direkt dannach auch mit massig an Lizenzen ausgestattet.
So spart man als Unternehmen mal knapp 10.000€ bei einigen Lizenzen.

bb. master80


[Sportwetten] - Der Thread für die Wetter ! - Bis du gut genug ?
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AW: EuGH - Urteil: Weiterverkauf von Software ist erlaubt
Alt 29.07.2012, 20:32   # 3
The Frozen
Kabel Wurm
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Find ich klasse. Die Spieleindustrie muss einfach auch mal grundlegend was ändern.

Zwei Erfahrungen meinerseits:
Meine Cousine kauft sich Sims 2 -> Der Kopierschutz entlarvte die Original CD als Plagiat -> Lösung: neues CD Laufwerk kaufen oder Crack benutzen

Ich kaufe mir Half Life 2 -> Das Spiel muss vor dem Starten ein über 500 MB großes Update laden. Lösung: bis zum nächsten Tag mit dem Zocken warten (habe DSL-Light) oder Crack benutzen.

Die Zwei Dinge haben deswegen was mit der News zu tun weil die Spielehersteller Filesharing unterbinden wollen, so kauft man beispielsweise bei Starcraft 2 kein spiel sondern eine Lizenz zum Spielen -> im Gegensatz zu Software nicht Wiederverkaufbar. Online Aktivierung ist Pflicht.

Nach dem zwei obigen Beispielen und Gohtic 3 (ist bis heute nicht lauffähig) hab ich mir kein Spiel mehr gekauft. Ich zahle gern Geld für ein ordentliches Spiel. Aber der Kopierschutzwahn und die Inkompetenz der Spieleindustrie hat mir meinen Spaß am Zocken verdorben. Ich habe wenig spiele gekauft, aber seit FEAR (1) nur schlechte erfahrungen gesammelt.

Mein Fazit: Das Cracken von Spielen ist einfach als eine Originalversion zum Laufen zu bekommen.

Mir kann kein Vater erzählen, dass er seine Kinder liebt wenn er einen anderen Vater erschießt.

Geändert von The Frozen (29.07.2012 um 20:34 Uhr).
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AW: EuGH - Urteil: Weiterverkauf von Software ist erlaubt
Alt 29.07.2012, 20:43   # 4
Michi
Twice the Mega Power
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Zitat:
Zitat von The Frozen Beitrag anzeigen

Die Zwei Dinge haben deswegen was mit der News zu tun weil die Spielehersteller Filesharing unterbinden wollen, so kauft man beispielsweise bei Starcraft 2 kein spiel sondern eine Lizenz zum Spielen -> im Gegensatz zu Software nicht Wiederverkaufbar. Online Aktivierung ist Pflicht.
bei steam ist es auch nur eine lizenz und keine sache die man in der hand hat.
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AW: EuGH - Urteil: Weiterverkauf von Software ist erlaubt
Alt 31.07.2012, 02:28   # 5
naitsgang
Board-Ziege
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Jetzt ist nur die Frage: lässt sich diese Lizenz nun verkaufen oder nicht? Falls das Lizenzen verkaufen nun tatsächlich rechtens ist, könnte ich mir denken, dass es demnächst Updates bei steam, origin und co geben wird. Ist es nun Pflicht für die Hersteller diesen Verkauf durch solche updates zu unterstützen, oder ist es nun einfach erlaubt und man muss sehen wie man das hibekommt (eventuell für jedes soiel einen neuen Account bei steam für jedes neue Spiel erstellen und dann nur die Zugangsdaten dafür verkauft.) Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass die Game-Hersteller einfach das verkaufen von Accs verbietet... Wenns nicht schon drin steht, dann wird einfach die AGB im nachhinein geändert und der Zugang gesperrt bis man zustimmt. So würde ich es zumindest als geldgeiler Entwickler machen ^^ Wenn man sich allerdings auf diversen sites Shareware kauft und die dann weiter verkauft könnte ich mir denken, dass man das nur schwer bis überhaupt nicht unterbinden kann. Wie gesagt: nur weils nun erlaubt ist, heißt es nicht, dass es einem die Entwickler ermöglichen. Bin mal gespannt ob ich demnächst ne Email von Origin bekomme, wegen AGB änderungen.
@master80: welche Art von Software ist das wenn ich fragen darf? wurde das ganze online gekauft oder als CD, die man nur im Internet aktivieren muss. Habt ihr vor die zu verschachern oder verstehe ich da was falsch? ^^
naitsy

sorry für die miserablen Rechtschreibfehler, aber nach der Schlaftablette bin ich nicht immer in der Lage sinnvoll zu schreiben ich editiere bei Gelegenheit

>>Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde
mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.<<
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AW: EuGH - Urteil: Weiterverkauf von Software ist erlaubt
Alt 31.07.2012, 23:42   # 6
DeathBall
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DeathBall hat 100 bis 199 PunkteDeathBall hat 100 bis 199 Punkte
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wahnsinn...was ein riesen tamtam...

gutes beispiel microsoft windows xp...is ne software...wurde mehrfach geupdatet...lizenzen sind immer noch weiterverkaufbar

warum sollte sich software durch den inhalt rechtlich anders behandeln lassen?

bücher oder bilder tuns doch auch nich...

nimm was du kriegen kannst...
und gib nichts wieder zurück

  DeathBall ist offline   Mit Zitat antworten

AW: EuGH - Urteil: Weiterverkauf von Software ist erlaubt
Alt 01.08.2012, 01:50   # 7
naitsgang
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Zitat:
Zitat von DeathBall Beitrag anzeigen
wahnsinn...was ein riesen tamtam...

gutes beispiel microsoft windows xp...is ne software...wurde mehrfach geupdatet...lizenzen sind immer noch weiterverkaufbar

warum sollte sich software durch den inhalt rechtlich anders behandeln lassen?

bücher oder bilder tuns doch auch nich...
Stimmt schon Hier ist aber jetzt folgendes gemeint: Du lädst dir ein Spiel herunter. Beispielsweise bei Steam und erhältst die Lizenz dafür das auf deinem Steam Account und PC zu nutzen. Soweit ich weiß kannst du es dir mehrfach herunterladen. Wenn du allerdings diese Software verkaufen wollen würdest, dann würde der Anbieter wahrscheinlich argumentieren, dass du das angebot nur auf deinem Account nutzen - und nicht an andere Accounts transferieren - darfst, weils eben nur für diesen einen Acc gedacht war. Das gleiche bei Apps im Store. Du bezahlst einmal und darfst das dann so oft herunterladen wie du willst. Ich nehme an die Entwickler haben Angst, dass sie weniger Kohle kriegen für Ihre Tools und Spiele. Origin wird davon denke ich auch betroffen sein, aber das sieht man in der Zukunft.

Ansonsten ist deine Argumentation gerechtfertigt, was ja nun durch den europäischen Gerichtshof bestätigt wurde

>>Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde
mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.<<
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AW: EuGH - Urteil: Weiterverkauf von Software ist erlaubt
Alt 01.08.2012, 02:45   # 8
Lupina
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Laut Steam, origin und anderen portal die Ihre Spiele als Digitale Downloadversion anbieten, ist das verkaufen seines ACCs verboten, das steht auch jetzt schon in den AGB`s ohne dass dieses gesetz erscheint. Das problem hier wird eher so aussehen, dass dann alle Spiele mit Account und Online Aktivierung nur noch Spielbar sind. Das heisst, sie sind nicht nur Accountgebunden sondern haben auch Online Pflicht.

Wenn man also z-B ein Singleplayer Game zocken will aber nicht Online muss man es trotzdem registriere, damit wird das Spiel unbrauchbar und kann nicht mehr verkauft werden, wie man es z.B von ubisoft Spielen kennt. Unbrauchbar deshalb, weil Accountverkauf laut AGB`s illegal ist.

Ich bin mir sicher, dass sich auch bei Steam nichts ändern wird. Steam und Origin und Blizzard sowie jede menger anderer Anbieter, haben diese taktik nicht umsonst ausgesucht: Die soll ja schliesslich dazu dienen, die Spiele nicht mehr als "Gebraucht" verkaufen zu können da nicht mehr nutzbar auf "legalem weg".

Wenn ein Account verkauft wird bei Blizzard z.B kann man nur die Adresse ändern, aber nicht den Namen. Hat man Später probleme hat man die A-Karte gezogen, bei Origin gibt es die geburtstagsabfrage voM Support, weiss man hier den richtigen nicht, bekommt man auch kein Support, vor allem, kann der Account wieder schnell zurück gegeben werden und man hat dann für nichts bezahlt.

Wenn man die Accs verkauft, Steam, Blizzard oder EA kommen dahinter wird der Account permanent gesperrt und damit auch alle Spiele. hier interessiert es dann z.B Steam nicht, ob man gehackt wurde oder nicht, fakt ist der Account standt z.b bei Ebay und wird dann geblacklisted. Ob schuld oder nicht schuld, juckt leider weder Steam, Blizzard noch EA. Die wollen nur ihre Kohle.

Es wird sich also nichts ändern denke ich, nur dann wenn es weder eine Online Pflicht noch Aktivierungspflicht gibt mit Accounts und Keys. Ansonsten wie gesagt ist der rest illegal und da wird auch kein anderer Unternehmen die AGB ändern, denn jeder User der bei denen Kauft erklärt sich damit einverstanden und Account verkauf sowie Scharring ist bereits seit Jahren verboten und wird mit permanenter Bannung bestraft und ich weiss nciht ob mir das ein Account mit z.B 20 Spielen wert wäre.

Zu dem wird/ist auch verboten sich mehrere Accounts zu erstellen. Auch dies steht in allen AGB`s drin seit Jahren, also funktioniert diese taktik genauso nicht zu mal ja wie schon gesagt der weiterverkauf des ACC`s nicht erlaubt ist.

Früher z.B 1998 gabs diese ganzen Keys und Onlinezwänge nicht, da hat man einfach sein Spiel im Laden gekauft, installiert und konnte direkt zocken ohne irgendwelchen registrierungen. ich erinnere mich da sehr gut z.B an Age of Empires 2, jedy knight Academy usw, die konnte man zocken soviel man wollte und dann wieder verkaufen, der User danach hat keine Einschränkungen gehabt und konnte das Spiel benutzen wie wenn er es neu gekauft hätte. Und dazu wird es nun 2012-2013 nicht mehr kommen. Heute brauchen fast alle Spiele einen Key egal ob Single Player Spiel oder Multi Player Spiel.

Und um die Single Player Games appetitlicher zu machen gegen den wiederverkauf, werden dann kleine Online extras eingebaut, z.B bei den Sims 3 Showtime, dass man seinen Star nun zu anderen Sim-Spielern schicken kann, oder wie bei Anno 2070 die Unterwasser Regelung, um nur ein paar kleine beispiele zu nennen, was sich Publisher einfallen lassen.

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Geändert von Lupina (01.08.2012 um 02:56 Uhr).
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