Große Probleme bei Auskunftsansprüchen gegen Provider

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von die_zarte, 31. März 2007 .

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  1. 31. März 2007
    Eine neue EU-Richtlinie sieht in Zukunft eine privatrechtliche Abfrage der Kundendaten in Fällen einer Urheberrechtsverletzung vor. Provider und Datenschützer wehren sich entschieden gegen die neue Initiative der EU-Organe, private Personen und Unternehmen den Status einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungseinheit zu geben. Große und voll automatisierte Systeme könnten das Internet in großen Teilen überwachen und nur beim kleinsten Hinweis eine große Klagewelle lostreten, derer die deutschen Polizeibehörden nicht stand halten können.

    Die Verbände von Phono- und Filmindustrie sehen die Verantwortlichen von sinkenden Jahresumsätzen in den Nutzern von Tauschbörsen. Mit einem Klick können die gewünschten Titel ohne virtuelle Kasse oder Grenzen auf den heimischen Computer geladen werden. In Zeiten der großen Rezession scheuen die großen Unternehmen auch keinen finanziellen Aufwand, um Tauschbörsen zu überwachen und einzelne Nutzer auf dem Rechtsweg zu verklagen. Doch von der Feststellung der IP-Adresse des Tauschbörsen-Nutzers bis zum Urteil vergehen Monate bis Jahre, da jede einzelne IP-Abfrage beim Provider über den Tisch des zuständigen Richters geht. Eine neue EU-Richtlinie soll den Privatunternehmen schnellere und effizientere Maßnahmen bei Urheberrechtsverletzungen geben. Bei Feststellung eines Verstoßes gegen das Urheberrecht, soll das betroffene Unternehmen selbstständig eine Auskunft über die Person beim Internetprovider einholen können.

    Die sog. „privatrechtliche IP-Abfrage“ stößt schon im Vorfeld auf großen Widerstand. "Wenn die Rechteinhaber jetzt fordern, die vorherige richterliche Kontrolle aufzugeben und stattdessen ein automatisiertes Verfahren einzuführen, dann wollen Privatunternehmen dieselben Befugnisse wie der Staatsanwalt", verurteilte Oliver Süme, eco-Vorstand Recht und Regulierung, die hauptsächlich von Phonoverbänden erwarteten Änderungen der EU-Richtlinie. Auch Datenschützer kritisieren die willentlich offene und leicht manipulierbare Abfrage von höchstprivaten Personen- und Adressdaten.

    Deutsche Internetprovider stehen vor einem ganz anderen Problem: Nie war es vorgesehen, die dynamischen IP-Adressen mit den völlig isolierten Kundendaten zu verknüpfen. Schon jetzt muss jede Anfrage der Behörden manuell durch einen Mitarbeiter bearbeitet werden. Bei Inkrafttreten der EU-Richtlinie müssten viele interne Systeme umgerüstet und aufgrund der Datenverknüpfung besonders sicherheitsrelevant ausgebaut werden.

    In Folge der Protestwelle gestehen auch die Industrieverbände ein bisschen Privatsphäre den Bürgern zu. Jeder Kunde sollte auch mit der privatrechtlichen Abfrage manuell beim Provider die Möglichkeit der Abfragensperrung haben, ähnlich wie es momentan bei der Rekursivsuche in deutschen Telefonbüchern möglich ist. Doch sehen Experten auch in den Eingeständnissen der Industrie eine klare Sprache: Lieber wenige private Abfragen als gar keine Abfragen.

    quelle: gulli
     
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