Alles zur Ausbildung - Tipps & Tricks

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von RayT, 10. März 2008 .

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  1. 10. März 2008
    Hallo Friendz,

    da ich selbst Azubi bin und sich während meiner Ausbildung einige Frage erben haben, jedoch sie mir niemand so richtig auf anhieb beantworten konnte, dachte ich, dass ich auf Grund meiner Erfahrungen das wichtigste für eure Zeit als Stift zusammenstelle ;-)

    Es kommen mit der Zeit weitere Sachen dazu. Ich habe den Thread bewusst geschlossen gehalten. Er dient lediglich zu Informationszwecken, bei Fragen, Anregung oder Kritik könnt ihr mich aber gerne anschreiben. Selbstverständlich könnt ihr auch gerne Mithelfen - PN machts möglich

    Teil 1: Rechte und Pflichten

    Im Betrieb bringt man mir nichts bei. Ist das zulässig?
    Spoiler
    Nein. Dein Ausbilder hat sich im Ausbildungsvertrag verpflichtet, Dir die grundlegenden für den Beruf nötigen Fähigkeiten beizubringen. Ohne dieses Wissen hast Du ja auch keine Chance, durch die Abschlussprüfung zu kommen. Was Dir der Betrieb wann beibringt, ist im Ausbildungsplan geregelt, den Du zusammen mit dem Ausbildungsvertrag bekommst. Der Ausbildungsplan folgt den Vorgaben der Kammer, die die Abschlussprüfung abnimmt. Wenn Dir im Betrieb dauerhaft nichts beigebracht wird, findest Du Hilfe beim Ausbildungsberater der Kammern (je nach Beruf andere Kammer, z.B. Industrie- und Handelskammer) oder dem Berufsberater im Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes.

    In besonders krassen Fällen haben Gericht auch schon Azubis einen Schadenersatz zugesprochen: Ein werdender Kfz-Mechaniker musste immer Autos putzen statt reparieren und rasselte durch die Prüfung. Die Richter entschieden: Der Betrieb muss dem Azubi die Differenz zwischen Ausbildungsgehalt und dem Gehalt eines fertig ausgebildeten Kfz-Mechaniker zahlen – und zwar so lange, bis er die Abschlussprüfung bestanden hat.
    Darf ich neben der Ausbildung einen Nebenjob haben?
    Spoiler
    Ja – aber am besten holst Du Dir dafür die Erlaubnis vom Chef. Er kann die Erlaubnis verweigern, wenn negative Auswirkungen auf die Ausbildung zu befürchten sind. Wenn Du zum Beispiel abends in einem Kino Eis verkaufen willst, aber am nächsten Morgen wieder um fünf Uhr in der Bäckerei sein musst.
    Was tun bei Problemen im Betrieb?
    Spoiler
    Die beste Lösung ist immer, wenn Du direkt mit den Kollegen oder dem Ausbilder sprichst und ihm von Deinen Problemen erzählst. Scheue Dich nicht, das offen anzusprechen: Es ist besser, an Problemen zu arbeiten als den Frust in sich hineinzugraben. Manchen älteren Kollegen ist Deine besondere Situation gar nicht klar und sie helfen Dir gerne. Häufig lässt sich so ein Problem direkt lösen.

    Wenn das nicht klappt, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung vermitteln, genau wie der Personalrat (in öffentlichen Verwaltungen) beziehungsweise Betriebsrat (in Unternehmen).

    Eine erste Anlaufstelle ist auch das Forum von Dr. Azubi (Dr. Azubi), angeboten vom Jugendverband des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Dort kannst Du online und anonym Dein konkretes Problem schildern und bekommst dann eine schnelle Einzelfallberatung inklusive Ansprechpartnern bei Dir vor Ort.
    Was machen Gewerkschaften? Sollte ich dort Mitglied werden?
    Spoiler
    Gewerkschaften sind die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer. Gegenüber der Politik und den Arbeitgebern treten sie für die Belange von Angestellten und Auszubildenden ein. Mit den Arbeitgebern handeln sie die Tarifverträge aus, also die Bezahlung auch der Azubis. Im Betrieb helfen sie bei Problemen. Die Mitglieder in den Betriebs- oder Personalräte sind meist Gewerkschaftsmitglieder und werden von der Gewerkschaft geschult. Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, umso kraftvoller kann sie die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Daneben gibt es auch sehr konkrete Vorteile für alle Mitglieder: Kostenlose Beratung und bei einem Streit vor Gericht mit dem Arbeitgeber kostenlosen Rechtsschutz.

    Um Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zu werden zahlst, Du etwa ein Prozent des Bruttolohnes. Wie hoch dieser Satz genau ist, hängt von der Gewerkschaft ab, die für Dich zuständig ist, und das richtet sich nach der Branche, in der Du Deine Ausbildung machst. Ob es sich für Dich lohnt, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen? Da gibt es keine pauschale Antwort, das hängt davon ab, wie wichtig Dir die Vorteile von Gewerkschaften sind.

    Je nachdem, in welcher Branche Du die Ausbildung machst, ist eine andere Gewerkschaft für Dich zustängig. Hier die Übersicht: Deutscher Gewerkschaftsbund (http://www.dgb.de/)


    Teil 2: Lohn, Arbeitszeit und Urlaub

    Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
    Spoiler
    Der Ausbildungsvertrag regelt die Grundlagen Deines Arbeitsverhältnisses. Den Ausbildungsvertrag musst Du spätestens mit Beginn der Ausbildung bekommen, er wird von Dir und vom Chef unterzeichnet und Du bekommst ein Exemplar zum mitnehmen. Im Vertrag muss enthalten sein:

    • Beginn der Ausbildung
    • Dauer der Ausbildung
    • Beruf, den Du in der Ausbildung lernst
    • Arbeitszeit
    • Ausbildungsorte
    • Probezeit
    • Länge des Urlaubs
    • Wieviel Geld Du verdienst

    Bei vielen Punkten gibt es einen Mindestschutz durch Gesetz. Zum Beispiel gibt es einen Mindesturlaub und eine Höchstarbeitszeit. Wenn im Vertrag eine schlechtere Regelung steht, dann ist dieser Teil ungültig und es gilt der gesetzliche Mindestschutz.
    Wie viel Ausbildungsvergütung steht mir zu?
    Spoiler
    Das steht im Arbeitsvertrag. Wenn für Deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt, dann ist das Einkommen für Azubis im Tarifvertrag festgeschrieben. Der Tarifvertrag gilt aber für Unternehmen, die sich in einem der Arbeitgeberverbände angeschlossen haben, die mit den Gewerkschaften die Tarife aushandeln.

    Wenn Dein Betrieb dort nicht Mitglied ist, dann bestimmt Dein Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung. Laut Berufsbildungsgesetz muss sie aber „angemessen“ sein. Die Gerichte interpretieren das so, dass Deine Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der ortsüblichen Vergütung für Azubis in Deinem Beruf betragen muss.

    Das heißt:


    • Grundsätzlich gilt, was im Ausbildungsvertrag steht.
    • Wenn für Deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt und dort mehr Ausbildungsentgelt vereinbart ist, dann zählt das, was im Tarifvertrag steht.
    • Auf jeden Fall muss Dein Lohn „angemessen“ sein, also 80 Prozent des vor Ort üblichen betragen. Wenn Du weniger bekommst, erhältst Du Beratung und Rechtshilfe bei der für Deine Branche zuständigen Gewerkschaft.
    Bei welcher Bank sollte ich mein Bankkonto eröffnen?
    Spoiler
    Deinen Ausbildungslohn bekommst Du nicht in bar, sondern Dein Arbeitgeber überweist ihn auf ein Bankkonto. Im Prinzip kann das zwar auch das Bankkonto Deiner Eltern sein, aber spätestens mit Beginn der Ausbildung ist es wirklich Zeit, unabhängiger zu werden und Dein Geld selbst zu verwalten. Aber Vorsicht: Die meisten Banken locken Azubis mit Sonderkonditionen an – das böse Erwachen folgt später. Denn nach der Ausbildung werden die vollen Gebühren fürs Konto fällig, und die können ganz schön happig sein. Die Stiftung Warentest nahm Mitte des Jahres 2005 viele Konten unter die Lupe, ein Durchschnittskunde zahlte dabei zwischen null Euro bei der PSD Bank Berlin-Brandenburg und 172,50 Euro bei der Bremer Landesbank. Also wähle schon jetzt das Konto danach aus, was es Dich später kostet!

    Stiftung Warentest:


    • Kurzbericht des Testes
    • Übersicht der kostenlosen Konten
    Darf der Chef ein Teil der Ausbildungsvergütung einbehalten, wenn ich krank bin?
    Spoiler
    Nein. Wenn Du krank wirst und ein Arzt Dir bescheinigt, dass Du nicht arbeiten kannst, dann bekommst Du sechs Wochen lang vom Arbeitgeber weiter den vollen Lohn. Teile das dem Betrieb gleich am ersten Krankheitstag mit und lege spätestens am dritten Tag die Bescheinigung vom Arzt vor, wenn Dein Betrieb dies verlangt auch schon am ersten Tag. Wenn Du länger als sechs Wochen krank sein solltest, dann bekommst Du nach der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers anschließend von Deiner Krankenkasse in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens (aber maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens).
    Zählt die Zeit in der Berufsschule als Arbeitszeit?
    Spoiler
    Grundsätzlich ja. Dabei gibt es jedoch unterschiedliche Regelungen für Jugendliche bis 17 Jahren und für Erwachsene ab 18. Für Jugendliche gilt: Dauert die Berufsschule länger als fünf Schulstunden, dann zählt der erste Tag mit Berufsschule innerhalb einer Woche wie ein ganzer Arbeitstag. Beim zweiten Tag Berufsschule in einer Woche gilt: Nur die tatsächliche Unterrichtszeit (plus Pausen, aber ohne die Zeit für die Anfahrt zur Schule und die Rückfahrt von der Schule) gilt als Arbeitszeit, danach musst Du noch im Betrieb arbeiten.

    Für Erwachsene gilt: Arbeitszeit ist grundsätzlich die Unterrichtszeit (plus Pausen und auch plus der Zeit für die Anfahrt und Rückfahrt). Das gilt aber nur dann, wenn der Unterricht dann stattfindet, wenn Du ansonsten Arbeitszeit hättest.

    Dazu ein Beispiel: Du bist 18 Jahre alt und hast Berufsschule am Dienstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und am Freitag von 8.30 Uhr bis 17 Uhr. Laut Ausbildungsvertrag hast Du eine 38-Stunden-Woche. Deine Arbeitszeit im Betrieb: Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr (mit einer Stunde Pause) und am Freitag von 8 bis 14 Uhr. Du brauchst 45 Minuten von zu Hause zur Schule. Vor der Berufsschule musst Du nicht mehr zum Betrieb, weil die Schule vor 9 Uhr beginnt. An den beiden Berufsschultagen steigst Du um 7.45 in den Bus. Ab 8 Uhr würde auch die Arbeit im Betrieb beginnen, also zählt die Anreise ab 8 Uhr zur Arbeitszeit.

    Dienstag: Am Dienstagmittag fährst Du nach der Berufsschule in den Betrieb und arbeitest hier normal bis 17 Uhr weiter. Die Fahrtzeit von der Schule zum Betrieb zählt als Arbeitszeit, dieser Tag zählt wie ein normaler Arbeitstag.

    Donnerstag: Bis 14 Uhr wäre Arbeitszeit im Betrieb, also zählt der Unterricht bis 14 Uhr als Arbeitszeit, die drei Stunden danach und die Rückfahrt nach Hause zählt nicht mehr als Arbeitszeit.
    Muss ich Überstunden machen?
    Spoiler
    Nein. Die Unternehmen können nur fertig ausgebildete Arbeitnehmer verpflichten, Überstunden zu machen. Bei Azubis ist es anders: Ziel der Ausbildung ist es, den Beruf zu lernen. Dazu reicht die normale Zeit völlig aus, Überstunden müssen Azubis nicht machen. Aber: Du kannst Überstunden machen, wenn Du willst und so lange, bis Du an die gesetzlich vorgegebene maximale Arbeitsgrenze stößt. Die Überstunden kannst Du entweder durch Freizeit an einem anderen Tag ausgleichen oder Dir zusätzlich zum Ausbildungsgehalt auszahlen lassen. Aber letzteres lohnt sich in den meisten Fällen nicht, obwohl es einen Überstundenzuschlag gibt. Denn als Azubi hast Du meist einen Stundenlohn von 1-4 Euro. Da lohnt es sich auf jeden Fall mehr, einen Nebenjob in der Zeit auszuüben.

    Teil 3: Zuschüsse vom Staat

    Mein Ausbildungslohn reicht nicht zum Leben! Wo gibt es Geld?
    Spoiler
    Du kannst Berufsausbildungsbeihilfe vom Staat bekommen. Wichtigste Voraussetzung: Du wohnst nicht mehr zu Hause. Außerdem musst Du über 18 sein oder verheiratet oder ein Kind haben. Auch unter 18 kannst Du die Beihilfe bekommen, wenn Du von zu Hause über eine Stunde bis zur Ausbildungsstelle unterwegs bist und deshalb von zu Hause ausgezogen bist. Die Berufsausbildungsbeihilfe gibt es von Deiner Zweigstelle der Agentur für Arbeit, dort gibt es auch Beratung.

    Die Agentur für Arbeit berechnet zuerst Deinen Bedarf und zieht dann Dein Einkommen ab und zum Teil auch das Deiner Eltern. Wenn Dein Einkommen geringer ist als der Bedarf, gibt es Geld. Im Detail sieht die Rechnung so aus: Die Agentur geht pauschal davon aus, dass Du einen Grundbedarf von 443 Euro im Monat hast. Dazu kommen jedoch noch Zuschläge für Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, für eine hohe Miete, die Busfahrten zur Ausbildungsstelle und die Fahrten nach Hause. Dies zusammen ist Dein Gesamtbedarf.

    Dann berechnet die Agentur für Arbeit Dein Einkommen und berücksichtig zuerst Dein Ausbildungsgehalt. Dann wird auch das Einkommen Deiner Eltern, das über bestimmten Freigrenzen liegt, zum Teil als Dein Einkommen angerechnet – völlig unabhängig davon, ob Deine Eltern Dich auch wirklich unterstützen oder nicht. Diese Freigrenzen für das Elterneinkommen sind jedoch relativ hoch. Wenn Deine Eltern zwei Kinder haben, dann kann es zum Beispiel auch dann noch Berufsausbildungsbeihilfe für Dich geben, wenn sie zusammen bis zu etwa 4.000 Euro im Monat verdienen. Am besten lässt Du Dich bei Deiner Arbeitsagentur beraten, ob Du eine Chance hast, die Beihilfe zu bekommen. Es lohnt sich, die Anfrage auf die Beihilfe schnell zu stellen, denn sie wird erst ab dem Monat des Antrages gezahlt, auch wenn sie Dir schon vorher zugestanden hätte. Die Beihilfe kannst Du – anders als das Bafög – komplett behalten und musst später nichts mehr an den Staat zurückzahlen.

    Link: BAB
    Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld?
    Spoiler
    Kommt darauf an. Wenn Du unter 18 bist, bekommen Deine Eltern auf jeden Fall Kindergeld. Wenn Du über 18 bist, dann kommt es auf Dein Jahreseinkommen an: bei unter 7.680 Euro netto gibt es Kindergeld für Deine Eltern, darüber nicht. Zu Deinem Einkommen zählt der Ausbildungslohn inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auch das Einkommen aus einem Ferienjob, Zinsen oder Krankengeld. Taschengeld Deiner Eltern zählt jedoch nicht zu Deinem Einkommen. Von Deinem Gesamteinkommen wird noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro abgezogen und dann entscheidet sich, ob Du über oder unter 7.680 Euro liegst. Achtung: Wenn Du auch nur einen Euro mehr Einkommen hast, wird Deinen Eltern das Kindergeld komplett gestrichen. Wenn Deine Eltern weiter Anspruch auf Kindergeld haben, müssen sie dies bei der Familienkasse vor Ort beantragen. Ach ja: Auch in der Zeit zwischen Deinem Schulabschluss (bzw dem Ende des Wehr- oder Zivildienstes) und dem Start der Ausbildung haben Deine Eltern Anspruch auf Kindergeld.
    Warum bekommen meine Eltern das Kindergeld und nicht ich?
    Spoiler
    Deine Eltern bekommen das Kindergeld, so lange Du bei ihnen lebst und sie für Dich aufkommen. Du hast keinen Anspruch darauf, das Kindergeld als Taschengeld ausbezahlt zu bekommen. Anders sieht es aus, wenn Du eine Ausbildung machst und von zu Hause ausziehst. So lange Du nicht genug Geld verdienst, müssen Deine Eltern Dich finanziell unterstützen. Wenn sie das nachhaltig nicht machen, kannst Du beantragen, dass das Kindergeld direkt an Dich gezahlt wird - dies nennt man Abzweigung des Kindergeldes.

    Siehe dazu: LINK

    Teil 4: Steuern

    Wie viel Ausbildungsvergütung bekomme ich nach dem Abzug von Steuern und Abgaben auf mein Konto?
    Spoiler
    Kommt drauf an. Die meisten Azubis verdienen so wenig, dass sie keine Lohnsteuer zahlen müssen. Auch sie müssen jedoch die Abgaben für die gesetzliche Sozialversicherung zahlen. Dies macht der Arbeitgeber automatisch und überweist nur den Restbetrag aufs Konto. Wie viel das ist, schätzt dieser Brutto-Netto-Rechner. Einfach im ersten Feld das monatliche Brutto-Einkommen angeben. Die restlichen Felder können ausgefüllt werden, muss aber nicht. Für eine erste Schätzung kommt man auch so zu einem guten Ergebnis.
    Wie viel Kirchensteuer muss ich zahlen?
    Spoiler
    Neun Prozent der Lohnsteuer (in den meisten Bundesländern, in Bayern und Baden-Württemberg sind es acht). Wenn Du Dir diesen Betrag sparen möchtest, kannst Du aus der Kirche austreten.

    Siehe auch: Kirchenaustritt
    Muss ich eine Steuererklärung machen?
    Spoiler
    Meistens nicht. Du musst keine Steuererklärung machen, wenn Dein Einkommen lediglich besteht aus:

    • Ausbildungslohn
    • Taschengeld von den Eltern
    • Ein (!) Minijob mit bis zu 400 Euro Einkommen im Monat

    Wenn Du dagegen weitere Einkünfte hast (mehrere Minijobs, größere Zinseinnahmen, ein Nebenjob über 400 Euro etc), dann bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Unabhängig von dieser Frage und unabhängig von der Höhe Deines Ausbildungslohnes musst Du auf jeden Fall eine Lohnsteuerkarte im Betrieb abgeben. Die Lohnsteuerkarte erhältst Du bei Deiner Stadtverwaltung.

    Teil 5: Zuschüsse und Vorsorge

    Lohnt es sich, jetzt schon einen Vertrag für die Riester-Rente abzuschließen?
    Spoiler
    Ja, das ist sehr zu empfehlen: Die kräftigen Zulagen vom Staat machen die so genannte Riester-Rente gerade für Auszubildende zu einem guten Geschäft. Riester-Rente ist der Ausdruck für eine private Vorsorge für später. Du zahlst jetzt regelmäßig einen Teil Deines Lohnes auf ein Sonderkonto bei der Bank. Die legt das Geld sicher an und außerdem bekommst Du noch Zuschüsse vom Staat. Auch als Azubi solltest Du jetzt schon an später denken, schließlich wird es für die Rentner später nicht mehr so viel Geld vom Staat geben wie noch heute.

    So funktioniert es im Detail: Zusammen mit der öffentlichen Zulage sparst Du zwei Prozent Deines Brutto-Lohnes an. Die Zulage vom Staat beträgt 76 Euro pro Jahr, Azubis mit Kindern erhalten 92 Euro je Kind obendrauf. Du als Azubi musst zumindest 60 Euro pro Jahr selbst sparen. Einen Riester-Vertrag kannst Du bei allen Sparkassen und Banken abschließen.

    Rechnen wir das an einem Beispiel durch: Ein Auszubildender in der Chemieindustrie verdient in Niedersachsen im ersten Ausbildungsjahr laut Tarif 631 Euro im Monat, also 7.572 Euro im Jahr. Von dem Einkommen gehen zwei Prozent in den Riester-Vertrag, also 151,44 Euro pro Jahr. Davon zahlst Du selbst aber nur 75,44 Euro, denn der Staat schießt ja noch 76 Euro dazu. Eine so gute Rendite findet sich ansonsten nirgends für eine sichere Geldanlage!

    Siehe auch: Bundessozialministerium zur Riester-Rente
    Was sind Vermögenswirksame Leistungen und wie kann ich davon profitieren?
    Spoiler
    Vermögenswirksame Leistungen zahlen Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer und Auszubildenden, damit die sich langfristig ein Vermögen aufbauen können. Grundlage dafür ist, dass die meisten Tarifverträge die Arbeitgeber dazu verpflichten. Abhängig von der Branche, in der Du die Ausbildung machst, und je nach Tarifvertrag bekommst Du bis zu 480 Euro im Jahr. Auch vom Staat gibt es noch etwas obendrauf. Maximal 115 Euro bekommst Du, wenn Du – zusammen mit den Zulagen von Staat und dem Betrieb – im Jahr mindestens 870 Euro ansparst (davon 470 Euro für einen Bausparvertrag und 400 Euro für Beteiligungen, also etwa für Aktienfonds). Es wäre verschenkt, dieses Geld nicht abzurufen! Beratung und die entsprechenden Verträge bekommst Du bei allen Banken und Sparkassen. Wichtig ist, nicht nur bei der Hausbank anzufragen, sondern Dir Angebote von mehren Banken zu holen.

    Quelle: Tipps und Tricks für Azubis | GRUENE JUGEND - gekürzt/gändert by RayT


    Nützliche Links in Kürze:
    - Berufsausbildungsbeihilfe
    - Wohnberechtigungsschein
    - Dr. Azubi
    - Netto-Lohn-Rechner
    - Azubi-World (Super Seite mit kostenlosen Info's und Downloads)
     
  2. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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