Bundeswehr Erfahrung und Information

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von CoCo, 19. März 2008 .

Schlagworte:
  1. 19. März 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    Bundeswehr Sammeltread



    {bild-down: http://www.marc-buschle.de/partner/logo_bundeswehr.gif}




    Hier sollen gemeinsam eure Fragen zum Thema Bundeswehr geklärt werden.

    Aber bitte keine Fragen wie z.B "Ich hab nen krummen Zeh und ne Allergie gegen... werd ich jetzt ausgemustert?" Das kann man euch so nicht beantworten.

    Fragen zu :

    Sollen hier gestellt und beantwortet werden

    Erstmal aber einige allgemeine Dinge zur Bundeswehr.
    Diese Seite werde ich nach und nach bearbeiten.
    Bei Fragen oder Tips, könnt ihr mir gerne eine PM schreiben

    Allgemeines zur Bundeswehr


    Musterung
    Spoiler
    Man kann nicht pauschal sagen, welche Einstufung man bei der Musterung bekommt, wenn man z.B Heuschnupfen, Plattfüße usw. hat.
    Ihr müsst euch schon im Kreiswehrersatzamt mustern lassen.

    Euch kann keiner Sagen ob ihr nun T1, T2 usw. bekommt.

    Lasst die Drogen vor der Musterung weg. Es ist und wird auch kein Ausmusterungsgrund sein. Ihr müsst in 6 Monaten wieder zur Musterung!


    Grundwehrdienstleistender
    Spoiler
    Der Grundwehrdienst dauert aktuell neun Monate (§ 1 WPflG). Es besteht die Möglichkeit, den Wehrdienst auch in Abschnitten von einmal sechs und zweimal anderthalb oder einmal drei Monaten abzuleisten.



    Der erste Teil des Grundwehrdienstes ist die Allgemeine Grundausbildung (AGA), die drei Monate dauert. Sie beinhaltet u. a. Themen wie Allgemeine Truppenkunde, Formalausbildung, Schießausbildung, Gefechtsdienst aller Truppen, Selbst- und Kameradenhilfe, Sport und einzelne Themen zur ersten Vorbereitung auf Auslandseinsätze. Dazu gehören auch Märsche, Biwaks und das Überwinden einer Hindernisbahn. Gegen Ende der AGA wird das Gelöbnis abgelegt. Die AGA endet mit der ,,Rekrutenbesichtigung", einer ein- oder mehrtägigen Prüfung, in der die Rekruten die erworbenen Fähigkeiten nachweisen müssen. Nach erfolgter Ausbildung zum Sicherungs- und Wachsoldaten wird den Absolventen die Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN) Sicherungssoldat (Wachausbildung) zuerkannt.
    Je nach Verwendung schließt sich eine Spezialgrundausbildung z. B. zum Panzergrenadier, Fallschirmjäger, Stabsdienstsoldat usw. an das Ende der AGA an. Dem Soldaten wird am Ende dieser Ausbildung eine weitere ATN (Erstverwendungs-ATN) verliehen, z. B. Panzergrenadier, Fallschirmjäger, Stabsdienstsoldat usw.
    In den verbleibenden Monaten folgt in der Regel die sogenannte ,,Vollausbildung". Hier nehmen die Wehrpflichtigen verschiedenste Aufgaben wahr, beispielsweise Posten im Stabsdienst, als Kraftfahrer o. ä. Verfügen die Wehrpflichtigen über besondere Fähigkeiten (z. B. Fremdsprachenkenntnisse), können sie dementsprechend eingesetzt werden.


    Freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst

    Im Anschluss an den Grundwehrdienst kann freiwillig zusätzlicher Wehrdienst (§ 6b WPflG) bis zu einer Dauer von 14 Monaten (Gesamtdienstzeit 23 Monate) geleistet werden. Damit ist die Bereitschaft zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen verknüpft.

    Soldat auf Zeit
    Ein Soldat auf Zeit oder Zeitsoldat (SaZ) hat sich in der deutschen Bundeswehr freiwillig für eine bestimmte Zeit, die über die Dauer des Grundwehrdienstes und die des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes (FWDL) hinausgeht, als aktiver Soldat verpflichtet.


    2, 4, 8, 12, 13, 15, 17 Jahre

    Sold
    Spoiler
    Sie erhalten von Ihrer Dienststelle Sold. Der Sold erhöht sich in der Regel nach jeweils drei Monaten bis zur Soldgruppe 3.
    Der Sold ist von der Dienststelle monatlich zu überweisen und soll Ihnen am 15. zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem Zivildienstgesetz und dem Wehrsoldgesetz.
    Durch die Zahlung der Soldgruppen 2 und 3 sollen Eignung, Befähigung und Leistung (z.B. Zuverlässigkeit, Bereitschaft zur Mitarbeit und die Arbeitsergebnisse) anerkannt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der höheren Soldgruppe besteht nicht.


    Wie hoch ist der Sold?


    Der Sold beträgt täglich nach der
    Soldgruppe 1:

    9,41 EUR*

    Soldgruppe 2 (ab 4. Dienstmonat):

    10,18 EUR*

    Soldgruppe 3 (ab 7. Dienstmonat):

    10,95 EUR*


    * Vorläufig ab 01.01.2008 geltende Tagessätze. Die Zahlung des erhöhten Soldes erfolgt unter dem Vorbehalt der vorgesehenen Verabschiedung des 16. Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes.

    Der Sold muss grundsätzlich nicht versteuert werden.


    Besoldungstabelle
    http://www.deutsches-wehrrecht.de/Besoldungstabellen08-2004.pdf


    Zivildienst und Kriegsdienstverweigerung
    Spoiler
    ...



    Truppenwerbungen ungedienter Wehrpflichtiger
    (Informationen zum Verfahren und den Erfolgschancen)


    Spoiler
    1. Was sind Truppenwerbungen?

    Viele Wehrpflichtige, die zur Einberufung heranstehen, haben spezielle Vorstellungen, wo und wie sie den Grundwehrdienst, unter Umständen mit anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst, leisten wollen. Einige von ihnen wenden sich mit ihren Wünschen, z.B. im Rahmen von Werbeveranstaltungen der Bundeswehr, direkt an den Truppenteil, bei dem sie dienen wollen, andere suchen diesen Truppenteil auf oder schreiben ihn an, um ihr Ziel zu erreichen. Die Truppenteile haben in solchen Fällen die Möglichkeit, Wehrpflichtige, die für sie einen Gewinn darstellen würden, dem Kreiswehrersatzamt gezielt zur Einberufung vorzuschlagen. Diese Vorschläge werden als Truppenwerbungen bezeichnet.

    2. Welche Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Truppenwerbung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat?

    Eine Truppenwerbung darf nicht aus reiner Gefälligkeit erfolgen; es muss auch beim Truppenteil Klarheit über die Eignung für die vorgesehene Verwendung und den Bedarf zum vorgesehenen Einberufungstermin bestehen. So gibt es z.B. Stellen, die nur mit Wehrpflichtigen besetzt werden können, die schriftlich ihre Bereitschaft zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen (Auslandseinsätzen der Reaktionskräfte) erklärt haben und bereit sind, im Anschluss an den 9-monatigen Grundwehrdienst freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst zu leisten.

    3. Was kommt unter Umständen hinzu?

    Außer den Wehrpflichtigen, für die Truppenwerbungen erfolgen, gibt es natürlich auch ebenso geeignete Wehrpflichtige, die sich nicht um eine Truppenwerbung bemühen. Teilweise wohnen diese Wehrpflichtigen in unmittelbarer Nähe des ge-wünschten Truppenteils. Gerade aus dem Kreis dieser Wehrpflichtigen gewinnt die Truppe die meisten Soldaten auf Zeit. Für die Bundeswehr sind diese Wehrpflichtigen deshalb von besonderem Interesse. Weder der Wehrpflichtige, der sich um die Unterstützung seines Verwendungswunsches durch den Wunschtruppenteil bemüht, noch der Truppenteil, der seinen Wunsch unterstützt und eine Truppenwerbung an das Kreiswehrersatzamt sendet, kennt diese jungen Leute, die natürlich ebenfalls auf eine sachgerechte, ihre Verwendungswünsche berücksichtigende militärische Tätigkeit im Wehrdienst hoffen.

    4. Wie sind die Erfolgschancen allgemein?

    Die Erfolgschancen, mit einer Truppenwerbung zum Ziel zu kommen, sind immer da groß, wo die Nachfrage und das Auf-kommen an gleichgeeigneten Wehrpflichtigen im näheren Umfeld des werbenden Truppenteils niedrig sind. Sie verschlech-tern sich, wenn die Nachfrage die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt und je später sich der Wehrpflichtige um eine Truppenwerbung bemüht. Truppenwerbungen können beim Kreiswehrersatzamt nur in dem Maße Berücksichtigung finden, wie entsprechende (freie) Stellen zur Einplanung zur Verfügung stehen. Wer vom Kreiswehrersatzamt bereits einberufen worden ist, hat seinen Platz sicher; ein anderer Wehrpflichtiger, der sich um diesen Platz bemüht, muss zwangsläufig das Nachsehen haben.

    5. Wo und wann sind die Erfolgschancen geringer?

    Besonders begehrt sind Verwendungen als Gebirgsjäger bei der Hochgebirgstruppe. Zunächst ist zu berücksichtigen: Der Wehrdienst als Gebirgsjäger stellt besonders hohe Anforderungen an die Wehrpflichtigen. Wegen des begrenzten Bedarfs und der großen Nachfrage können speziell in diesem Bereich nicht alle Truppenwerbungen berücksichtigt werden. Gebirgsjäger gibt es übrigens nicht nur bei den Bataillonen in Bayern, sondern auch beim Gebirgsjägerbataillon 571 in 08289 Schneeberg/Sachsen.

    6. Welche Schlussfolgerungen sollten Sie daraus ziehen?

    Wenn Sie Ihre Wunschverwendung (z.B. Fallschirmjäger oder Gebirgsjäger) über eine Truppenwerbung erreichen wollen, sollten Sie keinesfalls die Einplanungsmöglichkeiten ausschlagen, die Ihnen Ihr Kreiswehrersatzamt im Rahmen seines eigenen Stellenkontingents anbieten kann. Sie sollten auch nicht davon ausgehen, dass gerade Ihre Bemühungen um eine Truppenwerbung Erfolg haben werden. Denn auch wenn ein Truppenteil an Ihnen interessiert ist und Sie vorschlägt, muss Ihr Kreiswehrersatzamt sich unter Umständen erst um eine Stelle aus dem Stellenkontingent eines anderen Kreiswehrersatzamts bemühen. Erhält Ihr Kreiswehrersatzamt diese Stelle nicht, weil keine entsprechende freie Stelle mehr vorhanden ist, muss auch die Truppenwerbung scheitern. Andererseits kann eine Truppenwerbung aber auch noch nach einer bereits durchgeführten Einplanung/Einberufung - durch Umplanung - realisiert werden. Sie erhalten dann einen entsprechenden Änderungsbescheid zum Einberufungsbescheid.


    Links:
    Spoiler
    Bundeswehr:

    http://www.bundeswehr.de
    http://treff.bundeswehr.de
    http://www.bundeswehr-karriere.de/


    Zentralstelle KDV - Musterung:
    http://www.zentralstelle-kdv.de/
    http://www.musterung.net/

    Alle Angaben wie immer ohne Gewähr - Ich übernehme keine Haftung !


    Ein Danke geht an Aliki



    Nützliche Links:


     
  2. 10. Juni 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    AW: Allgemeines zur Bundeswehr

    Aus dem Thread von Aliki :
    Hi, ich veröffentliche mit der Zeit immer wieder Tätigkeitsbeschreibungen
    (z.B. Was macht ein Fallschirmjäger?)

    Desweiteren werde ich auch öfters mal ,,Experten-Posts'' veröffentlichen. Das sind einfach Themen die nicht allzu bekannt sind
    (z.B. Praktikum/Truppenbesuch bei der Bundeswehr oder die ,,Haar und Barttracht bei der Bundeswehr'')

    Zu mir: Ich bin seit kurzer Zeit Fallschirmjäger FA.

    Falls noch weitere Fragen bestehen, könnt ihr diese gerne in diesem Thread oder per PM erfragen.

    Danke

    1. KSK - Ausbildung zum Kommandofeldwebel/-offizier
    Spoiler
    Bezeichnung: Kommandofeldwebel / Fernspäherkommandofeldwebel / Infanterist spez. Operationen

    Liste der Tätigkeitsvoraussetzungen:

    (Es gelten natürlich die Grundvoraussetzungen für die Einstellung zum FwA)

    Einstellungsvoraussetzungen
    Für eine Laufbahn beim KSK kann sich jeder bewerben, der folgende Kriterien erfüllt:

    - deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes
    - 17. Lebensjahr vollendet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
    - Realschulabschluss (oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand)
    oder Hauptschulabschluss (beziehungsweise einen als gleichwertigen anerkannten Bildungsstand) und Berufsabschluss


    1. Bevorzugte Tätigkeitsvoraussetzungen
    - SPORTLICH AKTIV

    2. Notwendige Tätigkeitsvoraussetzungen
    - LL-SPRUNGWILLIGKEIT (- TAUGLICHKEIT)
    - ZUSTIMMUNG DES PSYCHOLOGEN

    3. T2 reicht aus!!

    4. Ansonsten natürlich das EFV bestehen!!

    Bewerbung
    - Offiziere und Unteroffiziere aller Teilstreitkräfte / Truppengattungen können sich auf dem Dienstweg, bzw. über ihre personalbearbeitende Dienststellesich direkt beim KSK bewerben.

    - Mannschaftssoldaten stellen bei ihrem direkten Vorgesetzten einen Antrag auf Laufbahnwechsel in die Feldwebellaufbahn und senden diese über ihre Einheit an die Zentren für Nachwuchsgewinnung.

    - Interessenten ohne militärische Vorkenntnisse bewerben sich über ihren zuständigen Wehrdienstberater.

    Offizieranwärter

    OffzAnw für das KSK durchlaufen die reguläre OffzAus (FschJg/Fsp/PzAufkl) und absolvieren danach die Kommandooffizierausbildung (2 Jahre) - Voraussetzung ist das Bestehen des EFV.
    Die Ausbildung zum OA/Offz FSpTr läuft über die PzAufklTr plus Zusatzausbildung in Pfullendorf.
    Am besten WDB fragen oder bei OPZ frühzeitig Interesse bekunden.
    Grundsätzlich sollte man bereits als OA PzAufklTr/FschJgTr eingestellt sein, obwohl die neue OA Ausbildung es grundsätzlich auch zuläßt nach dem Studium noch die TrG zu wechseln.

    Feldwebel

    Seit 01.04.07 durchlaufen KdoFwAnw und FschJgFw/ FSpFw zentral die gleiche Ausbildung.

    Die SGA bzw FwAusb der FSp und FschJg sind dabei weitestgehend identisch
    Siehe auch: "Einsatzorientierte Aufbau- und Verwendungsausbildung
    Einheitstyp:Infanteriekompanie (Gilt für JgTr, GebJgTr, FschJgTr, FeSpähkräfte)"

    Die FwAusb für FschJg, FSp und KdoFwAnw wird zentral in Pfullendorf durchgeführt. Dabei sind zukünftige KdoFwA und FschJgAnw in den selben Zügen zusammengefasst.
    Auch zukünftigen FschJgFwAnw wird die Möglichkeit angeboten das EFV zu durchlaufen.

    Für die Direktbewerber KSK entscheidet sich nach ca. 27 Monaten, ob sie weiter zum KdoFw ausgebildet werden oder nicht.


    Die Ausbildung zum Kommandofeldwebel

    Direktbewerber über ZNWG:

    1. Grundausbildung
    (Anm.: Hier ist nicht die AGA sondern die Grundausbildung für KdoAnw gemeint)
    Dauer: 9 Monate
    Ort: Ausbildungszentrum Spezielle Operationen PFULLENDORF
    Inhalt: Allgemeine Grundausbildung (3 Monate)
    Spezialgrundausbildung Fernspäher
    Militärische Kraftfahrausbildung (PKW, LKW + Anhänger)

    2. Feldwebelanwärterlehrgang 1
    Dauer: 3 Monate
    Ort: Ausbildungszentrum Spezielle Operationen PFULLENDORF
    Inhalt: Allgemeine Aufgaben als Vorgesetzter

    3. Truppenpraktikum
    Dauer: 3 Monate
    Ort: Ausbildungskompanie 209 Pfullendorf / Ausgewählte Ausbildungseinheiten des Heeres

    4. Eignungsfeststellungsverfahren Teil 1
    Dauer: 3 Wochen
    Ort: Kommando Spezialkräfte CALW

    5. Feldwebelanwärterlehrgang 2
    Dauer: 3 Monate
    Ort: Ausbildungszentrum Spezielle Operationen

    6. Eignungsfeststellungsverfahren Teil 2
    Dauer: 1 Woche
    Ort: Kommando Spezialkräfte CALW
    Inhalt: Überleben und Durchschlagen unter extremer Belastung

    Wenn EFV nicht bestanden:
    - Fortsetzung der Feldwebelausbildung außerhalb des KSK
    - Verwendung innerhalb der Division für Spezielle Operationen (DSO) in der Regel als Fallschirmjäger- oder Fernspähfeldwebel

    Die Erlasslage sieht schon vor, dass Bewerber, die den EFV nicht bestanden haben, ihre Feldwebelausbildung außerhalb des KSK fortsetzen und eine Verwendung innerhalb der Division für Spezielle Operationen (DSO) - in der Regel als Fallschirmjäger- oder Fernspähfeldwebel bekommen sollen.

    Wenn natürlich alle Stellen besetzt sind, wird je nach Eignung oder Bedarf auch eine andere TrG oder Vwdg in Frage kommen.

    Wenn EFV bestanden:

    7. Feldwebellehrgang
    Dauer: 5 Monate
    Ort: In Verantwortung USH in Pfullendorf
    Inhalt: Ausbildung zum Vorgesetzten im Dienstgrad Feldwebel

    Aufgaben des Ausbildungszentrum Spezielle Operationen

    - Ausbildung von NATO-Streitkräften in der Führung von Fernspäh- und Spezialkräften und deren Einsatz, sowie in Spezial- und Sanitätslehr-gängen für Spezialkräfte.
    - Ausbildung von Fernspähkräften, Spezialkräften und spezialisierten Kräften.
    - Ausbildung im Überleben und Durchschlagen, im Erkennungsdienst und in der Aufklärungsauswertung, in der weiterführenden Sanitätsausbildung und in der Zusammenarbeit im Rahmen humanitärer Einsätze und zum - Ausbilder in der Aufklärungsauswertung.
    - Ausbildung von Fernspähkräften, Spezialkräften, spezialisierten Kräften und von NATO-Streitkräften im Fernspäh- und Kommandoeinsatz.
    - Ausbildung zum Fernspähunteroffizier oder Funkunteroffizier Fernspäh.
    - Ausbildung von Feldwebelanwärtern der Fernspähkräfte zum Fernspähfeldwebel und Truppführer oder Fernmeldefeldwebel Fernspäh und Gruppen- / Truppführer.
    - Durchführung der allgemeinen Grund- und Spezialgrundausbildung für die Fernspähkräfte und das Kommando Spezialkräfte.

    Bildungsmäßige Voraussetzungen für die Einstellung, Übernahme oder Zulassung in eine Laufbahn der Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere
    Spoiler
    1. Die Schulpflicht gilt nach den Schulgesetzen der Länder grundsätzlich
    als erfüllt, wenn nach Vollendung des 6. Lebensjahres mindestens eine neunjährige Volksschule (Grund- und Hauptschule) und anschließend
    eine regelmäßig dreijährige Berufsschule bis zum vollendeten 18.
    Lebensjahr besucht wurde.

    Die Vollzeitschulpflicht als Voraussetzung für die Einstellung in eine
    Laufbahn der Mannschaften gilt nach dem mindestens neunjährigen Besuch
    der Volksschule (Grund- und Hauptschule) oder einer weiterführenden
    allgemein bildenden Schule als erfüllt.

    2. Der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule (Hauptschulabschluss)
    oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen
    durch
    – das Abschlusszeugnis einer Hauptschule am Ende der Klasse 9 oder 10,
    – das Abschlusszeugnis einer Gesamtschule, einer Realschule oder eines
    Gymnasiums über den Erwerb der Berufsbildungsreife bzw. der
    erweiterten Berufsbildungsreife (Land Brandenburg),
    – das Abgangszeugnis aus Klasse 10 einer Hauptschule, einer Realschule,
    eines Gymnasiums oder der Jahrgangsstufe 10 einer Gesamtschule,
    – das Abgangszeugnis aus Klasse 9 einer Realschule, eines Gymnasiums
    oder der Jahrgangsstufe 9 einer Gesamtschule mit Versetzungsvermerk
    nach Klasse 10 oder mit Zusatzvermerk, dass dieses Zeugnis
    dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichwertig ist,
    – das Abschlusszeugnis einer Sonderschule mit einem Zusatzvermerk,
    dass dieses Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichwertig
    ist,
    – das Zeugnis über den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses,
    – das Abschlusszeugnis einer Berufsschule oder einer einjährigen
    Berufsfachschule mit einem Vermerk oder einer Zusatzbescheinigung
    darüber, dass der erreichte Bildungsstand dem Bildungsstand
    nach erfolgreichem Besuch der Hauptschule entspricht,
    – das Abschlusszeugnis des Berufsgrundbildungsjahres (Berufsgrundschuljahres)
    oder das Abgangszeugnis, wenn der dem Hauptschulabschluss
    gleichwertige Bildungsstand darin ausdrücklich bestätigt ist.
    In die Laufbahnen der Fachunteroffiziere kann auch übernommen werden,
    wer die Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf bestanden
    hat.

    Soldatinnen und Soldaten, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht
    erfüllen, können in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines
    Soldaten auf Zeit nur berufen werden, wenn sie sich in einem Gefreitendienstgrad befinden, sich überdurchschnittlich bewährt haben,
    und zuvor durch das BMVg – PSZ I 1 – auf Antrag der zuständigen Pers-
    BSt festgestellt wurde, dass ihr Bildungsstand den Anforderungen an
    die vorgesehene Ausbildung und Verwendung genügt.

    Für die Prüfung, ob dies der Fall ist, sind das Abgangszeugnis der allgemein
    bildenden Schule, das Zeugnis der Berufsschule (Ablichtungen)
    und ggf. weitere Unterlagen mit Aussagen über die bildungsmäßige Entwicklung der Soldatin oder des Soldaten vorzulegen.
    Die Klarsichthülle (Grundakte) der Soldatin oder des Soldaten ist beizufügen.

    3. Der erfolgreiche Besuch einer Realschule ( Mittlere Reife bzw. Fachoberschulreife) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch
    – das Abschlusszeugnis einer Realschule,
    – das Abschlusszeugnis einer Gesamtschule, einer Realschule oder eines
    Gymnasiums über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
    Oberstufe (Land Brandenburg),
    – das Abgangszeugnis aus der Oberstufe eines Gymnasiums ab Klasse
    11 oder der entsprechenden Jahrgangsstufe einer Gesamtschule,
    – das Abgangszeugnis aus Klasse 10 eines Gymnasiums oder der Jahrgangsstufe
    10 einer Gesamtschule mit Versetzungsvermerk nach
    Klasse 11 (Jahrgangsstufe 11) bzw. mit einem Zusatzvermerk, dass
    dieses Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichwertig
    ist,
    – das Abschlusszeugnis der Klasse 10 einer Haupt- oder Sonderschule
    mit einem Vermerk oder einer Zusatzbescheinigung darüber,
    dass das Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichwertig
    ist,
    – das Zeugnis über die Prüfung zum nachträglichen Erwerb des
    Realschulabschlusses;
    – das Abschlusszeugnis einer Abendrealschule,
    – das Zeugnis über die Prüfung zum Erwerb des Sekundarabschlusses I
    – Realschulabschluss – und des erweiterten Sekundarabschlusses I
    durch Nichtschüler (Land Niedersachsen),
    – das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule, die zur
    Fachoberschulreife führt,
    – das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbauschule über die Fachschulreife,
    – das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Fachschule, in dem die
    durch Zusatzprüfung erlangte Fachschulreife bescheinigt wird,
    – das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten
    zweijährigen Handelsschule,
    – das Abschlusszeugnis des Realschullehrganges einer Bundeswehrfachschule,
    – das Abschlusszeugnis der Fachschulreifelehrgänge einer Bundeswehrfachschule,
    – die Bestätigung über die Feststellung eines dem Realschulabschluss
    gleichwertigen Bildungsstandes aus Hauptschulabschluss und Berufsausbildung,
    – das Abschlusszeugnis einer zehnklassigen allgemein bildenden polytechnischen Oberschule in der ehemaligen DDR.

    4. Die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch
    – das Abschlusszeugnis einer Fachoberschule,
    – das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Fachschule, in dem die
    durch Zusatzprüfung erlangte Fachhochschulreife bescheinigt wird,
    – das Abschlusszeugnis eines beruflichen Gymnasiums oder Fachgymnasiums,
    – das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach Besuch
    einer gymnasialen Oberstufe und einer beruflichen Tätigkeit,
    – das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Höheren Handelsschule in
    Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
    oder ein fachbezogenes Praktikum,
    – das Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Berufsakademie mit Zusatzvermerk über die Gleichwertigkeit mit einem
    Fachhochschulabschluss (Land Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen),
    – das Abschlusszeugnis der Fachhochschulreifelehrgänge und des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule.

    5. Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch
    – das Reifezeugnis eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums,
    Aufbaugymnasiums, Abendgymnasiums, Kollegs oder einer
    Gesamtschule,
    – das Abschlusszeugnis einer Berufsoberschule in Bayern i. V. m. dem
    Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung in Französisch
    oder Latein,
    – das Reifezeugnis einer Nichtschüler-Reifeprüfung (externes Abitur),
    – das Zeugnis über die Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium
    ohne Reifezeugnis,
    – die staatliche Abschlussprüfung an einer öffentlichen Fachhochschule,
    – das Abschlusszeugnis des Hochschulreifelehrgangs einer Bundeswehrfachschule.

    6. Die fachgebundene Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch
    – den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums an einer Fachhochschule,
    – das Zeugnis über die Prüfung für die Zulassung zu einem Hochschulstudium in einem bestimmten Studiengang ohne Reifeprüfung,
    – das Abschlusszeugnis des Technischen Gymnasiums in Rheinland-
    Pfalz und Baden-Württemberg,
    – das Abschlusszeugnis einer Berufsoberschule in Bayern,
    – das Abschlusszeugnis einer Fachakademie mit Ergänzungsprüfung.

    Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes mit Studium an einer Universität der Bundeswehr kann nur
    eingestellt werden, wer eine Schulbildung besitzt, die in den Ländern
    Bayern oder Hamburg zu einem wissenschaftlichen Hochschulstudium
    oder in Bayern zu einem Fachhochschulstudium berechtigt.

    7. Das Studium an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule wird abgeschlossen durch
    – eine Staatsprüfung, z. B. in den Studiengängen Rechtswissenschaft,
    Medizin (Human-, Zahn- und Tiermedizin), Pharmazie und Lebensmittelchemie,
    – eine Hochschulprüfung (Diplomprüfung), insbesondere in den
    naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen
    und sozialwissenschaftlichen Studiengängen,
    – die Verleihung eines Mastergrades (z. B. Master of Arts/M. A.),
    – eine Magisterprüfung (Magister artium, M. A.) vor allem in den
    geisteswissenschaftlichen Studiengängen (z. B. Geschichtswissenschaft),
    – den Erwerb des Doktorgrades (Promotion) in allen Studiengängen.

    Das Studium in einem Fachhochschulstudiengang wird mit der Diplomierung durch die Hochschule in einer anerkannten Fachrichtung abgeschlossen (z. B. Diplom-Ingenieur (FH), Diplom-Betriebswirt (FH), Diplom-Kaufmann (FH), Bachelor of Arts/B. A.).

    Bachelorabschlüsse (Bachelor of Arts/B. A., Bachelor of Science/
    B.S c., Bachelor of Engineering/B. Eng., Bachelor of Laws/LL. B.) können
    sowohl an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch
    an Fachhochschulen erworben werden. Sie verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen.

    Masterabschlüsse (Master of Arts/M. A., Master of Science/M. Sc.,
    Master of Engeneering/M. Eng., Master of Laws/LL. M.) können sowohl
    an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen erworben werden. Sie verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestelltenHochschulen.

    An Fachhochschulen erworbene Masterabschlüsse
    bedürfen eines Zusatzvermerks in der Akkreditierung/auf dem Abschlusszeugnis, dass der erworbene Masterabschluss den Zugang zum
    höheren Dienst eröffnet.

    8. Eine Berufsausbildung wird nachgewiesen durch den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten oder als anerkannt geltenden Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, den erfolgreichen Abschluss eines Vorbereitungsdienstes für Beamtinnen oder Beamte (z. B. Polizeivollzugsdienst) oder mindestens durch eine berufliche Qualifizierung bei einem nach Deutscher Industrienorm (DIN) oder Europäischer Norm (EN)
    zertifizierten Bildungsträger.

    Förderlich ist ein Berufsabschluss im Sinne dieser Vorschrift, wenn in
    der Berufsausbildung auf der Grundlage von Regelungen, z. B. im dualen
    Bildungssystem nach Berufsbildungsgesetz, durch Bundes- oder
    Landesrecht, durch Handwerksordnung oder anerkannte standesrechtliche
    Organisationen des Gesundheitswesens Kenntnisse und Fähigkeiten
    vermittelt wurden, auf denen die Ausbildung für die vorgesehene militärische Laufbahn aufbauen kann.

    Verwertbar ist ein Berufsabschluss im Sinne dieser Vorschrift, wenn er
    entweder die Voraussetzung für die Wahrnehmung eines militärischen
    Dienstpostens schafft oder wesentliche zeitliche oder kostenintensive
    fachliche Ausbildungsanteile ersetzt.

    Verwertbare Berufsabschlüsse für die Einstellung mit höherem Dienstgrad
    sind in den Einstellungskatalogen der militärischen Org-Bereiche
    aufgeführt.

    Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Berufsausbildung in der ehemaligen DDR oder im Ausland abgeschlossen haben, müssen einen Anerkennungsbescheid über die Gleichwertigkeit der Prüfung/des Befähigungsnachweises vorlegen.
    Für die Ausstellung des Anerkennungsbescheides ist die jeweilige Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bereich die Bewerberin bzw. der Bewerber ihren/seinen Wohnsitz hat. Hierzu sind der Anerkennungsstelle beglaubigte Abschriften (Fotokopien) der Originalurkunden und ggf. deutschsprachige Übersetzungen vorzulegen.

    9. Bestehen Zweifel, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber die Voraussetzungen für die Einstellung oder Übernahme in die angestrebte Laufbahn erfüllen, so ist sie/er aufzufordern, hinsichtlich des gleichwertigen
    Bildungsstandes eine Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde,
    hinsichtlich der Berufsausbildung eine Bescheinigung der dafür zuständigen
    Stelle (z. B. Handwerkskammer, Polizeipräsident) vorzulegen.
    Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Schule im Ausland besucht
    haben, müssen eine Bescheinigung darüber vorlegen, welchem deutschen
    Schulabschluss ihr ausländischer Bildungsabschluss entspricht.

    Für die Ausstellung dieser Gleichstellungsbescheinigung ist das Kultusministerium des Landes zuständig, in dem die Bewerberin bzw. der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Hierzu sind dieser Behörde beglaubigte
    Abschriften der Originalzeugnisse (Fotokopien) und deutschsprachige
    Übersetzungen vorzulegen.

    In dringenden Fällen können die Unterlagen auch dem BMVg – PSZ I 1 –
    vorgelegt werden.

    Originalpost ist hier zu finden >>Klick<<
     
  3. 10. Juni 2008
    AW: Allgemeines zur Bundeswehr

    ich geb dir nen tipp ... verweiger doch

    zivi sein ist echt nicht schlecht und damit kann man sich später auch besser bewerben auf studien- und ausbildungsplätze weil man soziale tätigkeiten ausgeführt hat und deswegen bevorzugt genommen wird

    und die 9 monate machen nun wirklich nix ... und wenn du einfach nur wartezeit absitzt
     
  4. 14. Juni 2008
    AW: Allgemeines zur Bundeswehr

    kurze frage, wie lange dauert es etwa bis man die kohle für die fahrtkosten überwiesen bekommt?
    war vor 2wochen da und es kam noch kein geld an..
     
  5. 14. Juni 2008
    AW: Allgemeines zur Bundeswehr

    Kann ca 1 - 3 monate dauern.
     
  6. 18. Juni 2008
    AW: Allgemeines zur Bundeswehr

    kleine frage und zwar...hab ich noch keinen termin von der bundeswehr bekommen wegen GWD aber ich gehe mal stark davon aus das es der 01.10.08 sein wird, wenn ich jetzt aber schon zum 01.09.08 vorher die fachoberschule anfange, kann ich den GWD dann nochmal zurückstellen lassen?
     
  7. 18. Juni 2008
    AW: Allgemeines zur Bundeswehr

    Musst nur früh genug im KReiswehrersatzamt anrufen und denen ne bescheinigung schicken.
     
  8. 12. Juli 2008
    AW: Allgemeines zur Bundeswehr

    frage... ^^

    die können glaub ich nur leute mit doppelter staatsbürgerschaft beantworten und zwar hab ich ein problem.. ich war bei der musterung und hab verweigert.. und mir wurde die verweigerung auch bestätigt.. nur ich hab doppelte staatsbürgerschaft , deutsche und türksiche.. so und wenn ich hier zum bund gehe muss ich in der türkei nicht mehr... und wenn nich muss ich dort für 4 wochen und 5000€ zahlen... so ich werde aber ja zivi machen und wird das von der türkei auch als militätsdienst anerkannt? wenn nicht hab ich ein dickes problem
     
  9. 28. Juli 2008
    AW: Allgemeines zur Bundeswehr

    Noch ne Frage bin W9er bei den Fallis inner EGB Einheit...

    Hatte SAZ Antrag durch aber zurück gezogen etc pp nun wieder W9.

    Heute kam nen Anruf, hatte Montag nen Vorstellungsgespräch, und der Chef meinte ich solle vorher nen Praktika machen bei denen...

    Wie siehts damit aus bekomme ich da Frei oder geht sowas net ? Habe atm Urlaub und Chef erreiche ich net weil der is atm in LayVegas @ Hochzeit ^^
     
  10. 29. Juli 2008
    AW: Allgemeines zur Bundeswehr


    Naja, hier nach scheint der Zivildienst ja nicht allzu beliebt in türkischen Militärkreisen zu sein...: FB05 Gesellschaftswissenschaften:&nbsp;Startseite

    Aber um da wirklich hundertpro sicher zu gehen, solltest du vllt einfach mal beim Bundesamt für den Zivildienst nach hören. Die können dir mit Sicherheit eine Auskunft darüber geben oder dich zumindest weiterleiten!
     
  11. 7. August 2008
    AW: Allgemeines zur Bundeswehr

    Es wird definitiv nur der dienst bei der Bundeswehr annerkannt hab auch 2 SB und bei mir waere es auch so gewesen ... aber ich habe die 9 Monate Bundeswehr den 2Jahren in der russischen armee vorgezogen ^^ mach halt Bund ich mein wenn de denke ich mal die 4 wochen in der tuerkei bist und die spitz kriegen das du son freigekaufter bist das du da bestimmt nit das schoenste leben hast ... und dann werden ganz schnell aus den vier wochen gefuehlte 20 wochen !! mach halt 9 Monate Bund ist ne gute erfahrung kann ich nur weiterempfehlen !

    das kleine roemchen hat probs ^^
    aehm digg4 ich glaub du kannst nur fuer bewerbungsgespraeche freigestellt werden und Sonderurlaub beantragen ^^ ansonsten musste gucke wie de das anders regelst ...
    ** verbesser mich wenn ich falsch lieg CoCo ...
    im zweifelsfall einfach stelvChef fragen wie das ist ...

    MfG seT-87 OG a.D.
     
  12. 7. August 2008
    AW: Allgemeines zur Bundeswehr

    für n praktikum wirst du nicht freigestellt

    du kannst im voraus unter umständen - wenn du nette leute im kwea hast - vom gwd befreit werden, wenn du eine ausbildung oder ähnliches anfängst
    aber für ein praktikum würde mich das doch stark wundern...

    bad
     
  13. 8. August 2008
    Bundeswehr Sammeltread

    Bundeswehr Sammeltread



    {bild-down: http://www.marc-buschle.de/partner/logo_bundeswehr.gif}




    Hier sollen gemeinsam eure Fragen zum Thema Bundeswehr geklärt werden.

    Aber bitte keine Fragen wie z.B "Ich hab nen krummel zeh und ne Allergie gegen... werd ich jetzt ausgemustert? Das kann man such so nicht beantworten.

    Fragen zu :

    Sollen hier gestellt und beantwortet werden



    Nützliche Links:


     
  14. 8. August 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    Sehr nützlich

    Habe gleich ne Frage.
    Wie sieht das aus. Ich will weder zum Bund noch Zivi machen. Ich habe Knieprobleme, scheiss Augen und ne kaputte Schulter.
    Wenn ich vom Arzt jetzt als "Ausgemustert" erklärt werde, muss ich dann auch kein Zivi machen. Irgendwie sagt jeder etwas anderes!

    Danke, hermann
     
  15. 8. August 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    wenn du ausgemustert wirst must du gar nix machen!
     
  16. 8. August 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    Du musst kein Zivil dienst machen wenn du ausgemustert wirst. Den Zivi musst du erst machen wenn du eingezogen wurdest und dann KDV gestellt hast.
     
  17. 9. August 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    du musst dann allerdings zur musterung atteste von zivilen ärzten mitbringen, die dir das bestätigen
    die bundeswehrärzte bestätigen das nich so gerne

    bad
     
  18. 9. August 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    naja, ich finde die ärzte bei der bundeswehr sind ziemlich gut drauf und wenn du wirklich was hast bzw. ein anzeichen das du was hast besteht, sind die die ersten, die das bestätigen werden, weil wenn du später wirklich was hast wären die dran schuld wenn sies nicht vorher gemerkt haben. ...und das wäre ja dann ein skandal für die bundeswehr

    also keine angst, die sind voll nett
     
  19. 10. August 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread


    Wenn ein Arzt der Bundeswehr sich nicht sicher ist, schickt er dich entweder ins nächste BW Krankenhaus zu weiteren untersuchungen oder zu Fachärzten die mit dem Kreiswehrersatzamt zusammenarbeiten.
     
  20. 10. August 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    so, ich hätte auch mal ne frage^^

    und zwar hab ich vor nem monat mein einberufungsbescheid bekommen und es steht fest, dass ich mich am 1. oktober beim Führungsunterstützungsbatallion melden muss

    weiß hier jemand, was man bei der führungsunterstützung macht? hab das vorher noch nie gehört?(
     
  21. 10. August 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    gibt es i-wo ne liste mit gründen bei denen man im normalfall ausgemustert wird??

    ich zum beispiel hab mein blindarm raus, also bauch-op. gibts da was??

    mfg david6446
     
  22. 10. August 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    danke erstma wie siehts eigentlich mit diesem punkt aus?

    Fehlen der notwendigen Körperstatur (Größe, Gewicht)

    gibts da ne statistik oder geht man da nach dem BMI??
     
  23. 10. August 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    Bei T1 steht:
    Wenn du kleiner/größer bist, biste eben kein T1 sondern höchstens T2. Bei Gewicht hat ich ne Tabelle gesehen, da musste man einiges zu viel wiegen. Waren glaub 90kg bei 1,70m. Ob das dann T2 oder Ausmusterung bedeutet weiß ich aber nicht mehr.
     
  24. 11. August 2008
    AW: Bundeswehr Sammeltread

    Na ist doch klar: Die unterstützen die Führung

    Ne also mal im Ernst: FU dürfte dann, soweit ich weiß, Grundausbildung zum/als Funker sein. Das sind die Jungs, die u.a. dafür sorgen, dass die Kommunikation zwischen Führung und dem Rest des Vereins funktioniert.
    Gibt denke ich bedeutend schlimmeres (Wachbataillon) und wer sich für die Funktechnik ein wenig begeistern kann - why not. Musst dich halt damit abfinden, dass du ein rotes Barett bekommst

    Wohin du dann nach der AGA kommst ist aber ohnehin wieder eine ganz andere Sache. Zu uns (PzGren) haben sie auch immer die Leute geschickt, die ihre Grundausbildung beim PzArtLehrBtl gemacht haben -_-
     
  25. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.