Geblitzt! Bußgeld/Strafe?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von giX, 15. November 2009 .

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  1. 15. November 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    Der Geblitzt – Was passiert jetzt? Thread

    Du wurdest also geblitzt? Nun das passiert jedem irgendwann mal, ob nur ein paar km/h oder direkt den Jackpot geknackt.

    Nun je nach deiner Geschwindigkeitsüberschreitung werden nun gewisse Schritte gegen dich eingeleitet. Anhand zwei Beispielen erklärt sich es sicher ganz gut, um in Zukunft die 1000 Threads zu vermeiden. Jeder hat eh das gleiche Problem, dass er nur wissen will was auf ihn zukommt.

    Beispiel A:
    Karl ist 18 Jahre alt und hat seinen Führerschein seit 2 Monaten, er hat noch Probezeit.

    Karl wurde in der Innenstadt mit 62 Km/h geblitzt. Nach 2-3 Wochen bekam er einen Brief mit einem wunderbaren Foto von sich drauf. Im Brief war zu lesen. „Sie haben am 12.05.2009 das zulässige Tempolimit von 50 Km/h um 12 Km/h überschritten. Hiermit erhalten Sie ein Verwarnungsgeld von 25€, zusätzlich fallen noch Bearbeitungskosten von 3,50€ an. Bitte leisten Sie diese Zahlung bis zum 12.06.2009.“

    Da Karl die 21 Km/h Grenze nicht überschritten hat, erwartet ihn auch nichts weiter.


    Beispiel B:
    Peter ist 19 Jahre alt und hat seinen Führerschein seit 1 Jahr, er befindet sich noch in der Probezeit.

    Peter wurde in der Innenstadt mit 75 Km/h geblitzt. Nach 2-3 Wochen bekam er einen Brief mit einem wunderbaren Foto von sich drauf. Im Brief war zu lesen. „ Sie haben am 14.06.2009 das zulässige Tempolimit von 50 Km/h um 25 Km/h überschritten. Hiermit erhalten sie ein Verwarnungsgeld von 80€, zusätzlich fallen Verwaltungsgebühren von 20€ an. Bitte leisten Sie dies Zahlung bis zum 12.07.2009.“ Etwas später bekam er einen weiteren Brief.
    „Sie sind als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B innerhalb der Probezeit aufgefallen:

    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 14.06.2009.
    Dieser Verstoß wurde als Zuwiderhandlung nach Abschnitt A der Anlage 12 zu §34 FeV mit 1 Punkt bewertet.

    Sie werden deshalb gemäß § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG aufgefordert, an einem Aufbauseminar (Nachschulung auffälliger Fahranfänger-ASF) nach § 35 FeV teilzunehmen.

    Gemäß § 2a Abs. 2a StVG verlängert sich die Probezeit Ihrer Fahrerlaubnis um zwei Jahre“

    Peter überschritt eindeutig die 21 Km/h Grenze, jetzt bekommt er 1 Punkt in Flensburg. Zusätzlich erwartet ihn ein Aufbauseminar, was seine Probezeit um 2 Jahre verlängert. Die Kosten für ein solches Aufbauseminar liegen zwischen 150€ und 400€, variiert von Fahrschule zu Fahrschule.

    In der Regel ist immer ein Foto von der Geschwindigkeitsüberschreitung im Breif enthalten, ist mal keins dabei, haben die Behörden eins und können es dir auf Anforderung nachträglich zuschicken.

    Bist du auf dem beifügten Foto NICHT gut zu erkennen und der Halter des gefahrenen Fahrzeugs ist z.B. dein Vater. So kann er für dich die Punkte+Strafe auf sich nehmen. In den meisten Fällen kommt so etwas durch. Genau wird selten nach geprüft, wenn dann aber doch und die Polizei steht mal eines Tages vor deiner Tür, dann wird dein mehr oder weniger "Betrug" keine weiteren Folgen haben. Du bekommst lediglich den Punkt/die Punkte auf dein Konto geschrieben und die weiteren Folgen treffen dann dich.

    Ich wurde geblitzt und will es nicht wahrhaben. Bringt ein Widerspruch was?

    Im Grunde nein! Die Technik der Polizei ist im moment auf einem neueren Stand und da wird dir dein anzweifeln der Geräte wenig bringen. Es gab schon vereinzelt Fälle die es tatsächlich geschafft haben, aber solche Fälle sind älter als 3 Jahre alt. Also veraltet!


    Verjährung und andere Dinge
    Die sogenannte Verjährung von Bußgeldbescheiden existiert in der Tat, sie ist bloß etwas knifflig gestaltet. Anhand eines Beispiels lässt es sich leichter erklären:

    Sachverhalt: Der B wird als Fahrer des auf ihn zugelassenen Pkw am 03. März mit 45 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Am 06. Juni erhält B ein Schreiben der Bußgeldbehörde vom 31. Mai, in dem ihm die Zuwiderhandlung vorgeworfen wird, mit der Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Kann sich B mit Erfolg auf Verjährung berufen?

    Lösung: Nein. Zwar liegen zwischen dem Verstoß und dem Zugang des Anhörungsbogens bei B mehr als drei Monate. Aber das Schreiben der Behörde wurde bereits am 31. Mai geschrieben. Dieser Zeitpunkt ist für die Unterbrechung der Verjährung maßgeblich, so dass hier am 31. Mai die Verjährung unterbrochen wurde. Es läuft ab 31. Mai erneut die Dreimonatsfrist für die Verjährung.

    Aufbauseminar:
    Das Seminar besteht aus 4 Sitzung á 135 Minuten und 30 Minuten Auto fahren. Eine Gruppe aus 6 bis 12 Teilnehmern bespricht Ihre Verstöße und wie sie in Zukunft vermieden werden können. Im Anschluss des ganzen Seminars erhält man eine Teilnahmebescheinigung die man bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde einreichen muss. Nimmt man an mehren Sitzungen nicht teil und schließt die Nachschulung nicht ab, wird einem die Fahrerlaubnis entzogen. Also Hallo Bahn und Bus .


    Via Google findet man mehre Seiten die einem Berechnen was jetzt auf dich zukommen wird. Gute Seiten sind unteranderem:

    http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

    und

    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php?speed=60&place=1&vehic=0&datum=0&probe=2&actio=input

    Dort einfach die Überschreitung in Km/h angeben, ob es innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften passiert ist und ob man sich zum Tatzeitpunkt in der Probezeit befindet. Schon wird dir angezeigt was dich erwartet.


    Ich hoffe dieser Thread vermeidet in Zukunft die mehren Threads „ich wurde geblitzt was jetzt?“. Wenn jeder einfach die Suche verwendet erspart das einem eine Menge.


    In diesem Sinne wünsch ich euch Blitzfreie Fahrten.

    Hier noch eine Tabelle mit den Jeweiligen Überschreitungen, Geldstraße und weitere Folgen.

    Bild
     
  2. 15. November 2009
    AW: Der Geblitzt - Was passiert jetzt? Thread

    Nett. Füg doch einfach eine Tabelle hinzu mit zu schnell fahren und welche Strafe.

    Jeder Anfänger weiß, dass wenn er n Punkt bekommt, er erstmal sein Führerschein wieder los ist.
     
  3. 15. November 2009
    AW: Der Geblitzt - Was passiert jetzt? Thread

    ist ganz nett geworden. so eine Tabelle wäre echt nicht schlecht dann weiß man gleich auf einen blick bescheid. Sticky !!! denn sonst wird über kurz oder lang der fred verschwinden und es werden freds erstellt mit fragen wie "wie viel muss ich zahlen" "Nachschulung ja oder nein?" usw

    MFg DenyoS
     
  4. 15. November 2009
    AW: Der Geblitzt - Was passiert jetzt? Thread

    So, ich habe noch ein paar Fragen:

    Ist beim Bußgeldbescheid IMMER ein Foto des Fahrers mit dabei? Oder kann man das anfordern?

    Den Bescheid bekommt ja immer der Halter zugeschickt, wenn ich mit Papas Auto geblitzt werde (>20km/h = ASF), wird da was geprüft ob nicht ein anderer gefahren ist, oder darf er mich decken und die Punkte auf seine Kappe nehmen?

    Was ist mit Widerspruch einlegen? Nur Verzögerung oder bringt das wirklich was? Und gibt es den Mythos "Bußgeldbescheid verjährt" wirklich?

    mfg Patriot und Danke schon mal für die Antworten...
     
  5. 16. November 2009
    AW: Der Geblitzt - Was passiert jetzt? Thread

    Sehr Guter Thread...
    Kann ich grad gut gebrauchen... wurde gestern geblitzt
    Probezeit...Innerorts und tippen würde ich so um die 20er Grenze d.h. wenn ich Glück hab nur Bußgeld und keine Nachschulung...

    Hab jedoch noch eine Frage, und zwar ob man ungefähr sagen kann, wann der Brief eintrifft bzw. ab wann man sicher sein kann, dass keiner mehr kommt (z.B. aufgrund, dass der Film voll war oder so).

    Danke im Vorraus :]
     
  6. 16. November 2009
    AW: Der Geblitzt - Was passiert jetzt? Thread

    Kann es sein das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist ob es Bearbeitungskosten gibt oder nicht? Ich hatte musste keine Zahlen.
     
  7. 16. November 2009
    AW: Der Geblitzt - Was passiert jetzt? Thread

    @Rekhyt: Habs oben in den Beispielen jeweils genannt. Meistens 3-4 Wochen. Sicher sein das nichts mehr kommt kannst du nach der 3 Monats grenze, ab dann Verjährt dein Vergehen.

    @12flo54: Eigentlich sollten die Bearbeitungskosten immer dabei sein. In der Regel werden sie auch nicht direkt aufgelistet, sondern direkt im Endbetrag eingerechnet.
     
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