Aus Vertrag austreten... Ärztliche Bescheinigung?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ThoCla, 8. März 2010 .

  1. 8. März 2010
    Hallo ich habe einen Solarium-Vertrag und möchte aus diesem austreten. Ich habe gehört wenn mir mein Hautarzt ein Schreiben anfertigt, in dem steht dass ich das nicht mehr darf oder sowas, dann kann ich vorzeitig kündigen ( offizielles Vertragsende: Juli)... Stimmt das???

    Und noch was...da ich nicht zu meinem Hautarzt möchte, da ich dort immer so lange warten muss, wollte ich mal fragen ob sowas auch mein normaler Hausarzt machen kann ???
     
  2. 8. März 2010
    AW: Aus Vertrag austreten... Ärztliche Bescheinigung?

    Das mit dem Hautarzt geht soweit ich weiß, hat nen Kumpel auch so gemacht. Ich würde es lieber beim Dermatologen machen lassen, ist besser als mit dem Hausarzt. Da biste auf Nummer sicher.
     
  3. 8. März 2010
    AW: Aus Vertrag austreten... Ärztliche Bescheinigung?

    Mit dem Hautarzt wirds klappen. Der normale Hausarzt kann nicht so tiefgründig drauf eingehen also könnteste da Probleme bekommen. Z.B. nur wegen Mutermalen/Leberflecken wirste nicht rauskommen weil du die beim Vertragsbeginn auch schon hattest

    Viel Glück
     
  4. 8. März 2010
    AW: Aus Vertrag austreten... Ärztliche Bescheinigung?

    muss ich da einen termin mit dem arzt haben oder kann das auch die arzthelferin machen? soll ich dem einfach sage ndass ich nicht mehr ins solarium will weil ich schon solange gehe und das nicht gut für mich ist?
     
  5. 8. März 2010
    AW: Aus Vertrag austreten... Ärztliche Bescheinigung?

    Wenn du den Arzt sehr gut kennst kannst du das so machen, wenn jedoch nicht, sage ihm das er so ein hautscreaning machen soll und dann gucken soll inwiefern das net gut für dich ist. Dann sein "Attest" und die Sache ist erledigt. Die halten sowieso nix von Solarien.
     
  6. 8. März 2010
    AW: Aus Vertrag austreten... Ärztliche Bescheinigung?

    soweit ich weiß ist ein hautscreening erst ab 35 jahren kostenlos...
     
  7. 8. März 2010
    AW: Aus Vertrag austreten... Ärztliche Bescheinigung?

    oder du hast muttermale etc. und äußerst selebr einen Verdacht. Bei mir (19) zahlt das auch die versicherung. Am besten du gehst zu ihm hin, sagst ihm was los ist und dann klappt das schon, er wird dich da am besten beraten können.
     
  8. 8. März 2010
    AW: Aus Vertrag austreten... Ärztliche Bescheinigung?

    Mir ist wirklich neu, dass sie dich entlassen müssen.

    Im Grunde müssen sie es nicht...
    Wenn man nen Vertrag im Fitness Center hat und sich die Wirbelsäule bricht, hat man auch kein Recht, den Vertrag zu kündigen... (etwas krasses beispiel)

    Du kannst höchstens auf Kulanz hoffen.. (also dass dir das Solarium entgegen kommt)
     
  9. 8. März 2010
    AW: Aus Vertrag austreten... Ärztliche Bescheinigung?

    Das kommt glaube immer auf die Firma an. Guck einfach was in deinem Vertrag steht (müsstest ja eine Kopie bekommen haben).
    Soweit ich weiß kann man z.b den Vertrag von McFit kündigen, falls man nach dem Vertragsabschluss gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist zu tranieren.



    MFG Painkiller47
     
  10. 8. März 2010
    AW: Aus Vertrag austreten... Ärztliche Bescheinigung?

    Dorch Wirbelsäulenbruch würde die sofortige Kündigung ermöglichen.

    Guck mal da bei Schwangerschaft

    http://www.juraforum.de/forum/archi...ht-fitness-studio-vertrag-bei-schwangerschaft

    oder hier der wohl eher treffendere Fall

    http://www.verbraucher-urteile.de/vertr/sportstudiocontent.html

    * Außerordentliche Kündigung:

    Mitglieder eines Sportstudios, die auf ärztlichen Rat nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 32 C 3558/96-19) im Fall einer Kundin entschieden, die nach zwei Jahren im Fitnessstudio Gesundheitsprobleme bekommen und den Vertrag gekündigt hatte. Das Studio verlangte aber noch die ausstehende Beiträge und verwies auf die Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde. Diese Klausel ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteiligt, so die Richter.



    Aber 1. in die AGB schauen deines Solariums. Ich vermute da wird auch so eine Ausschlußklausel drinstehen. Durch kommen solltest du aber damit, sofern du über ausreichend Mittel verfügst um das ggfs. auch rechtlich durchzufechten (oder eine Rechtsschutz hast). Oder du hast halt Schwein und die nehmen das einfach so hin, dass du wegen deiner "Hautkrankheit" sofort kündigen willst.
     
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