Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von k4sp3r, 10. März 2010 .

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  1. 10. März 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    Guten Abend liebe RRler

    Hab da eine Frage bezüglich einer Vorladung, und zwar dieser:
    Bild





    Mir stellt sich nun die Frage, was ich tun soll? Hab ein bisschen recherchiert, 3 Jahre haft oder Geldstrafe - beides nicht all zu pralle. War allerdings zur angegebenen Zeit minderjährig und kann mich im Grunde auch nicht entsinnen, etwas Verbotenes getan zu haben. Wär für Erfahrungen bzw Tips dankbar, das macht mich grad echt was fertig und meine Eltern nehmen das nicht wirklich ernst.

    mfg
     
  2. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    wenn du nichts gemacht hast, haste doch nichts zu beführchten oder?!

    wenn schon, nen anwalt nehmen

    MfG
     
  3. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Was sollst du denn genau ausgespäht haben ?


    Hast du schon irgendwas gestanden ?


    Bei der Vernehmung aufjedenfall ruhe bewahren und nicht voreilig irgendwas gestehen. Eigentlich garnichts gestehen ausser du kommst garnicht drum rum

    Wenn du Minderjährig warst und noch nie auffällig geworden bist könntest du mit einem blauen Auge davon kommen
     
  4. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Nunja, das ist halt die Frage - ich müsste Lügen wenn ich sagte, ich habe noch nichts bei Rapidshare und Konsorten herunter geladen, was aus szene-boards stammt. Hab auch mal ein wenig mit Zugängen für Rapidshare rumprobiert die mir jemand per Instantmessanger zukommen ließ. Jedoch bin ich hier im Netzwerk der Wohnung, an dem 5 Rechner hängen - wohne noch bei meinen Eltern, weswegen mich wundert, dass genau ich angeschrieben werde. Ebenfalls seltsam ist der Zeitraum.
     
  5. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Ausspähen ist was anderes als runterladen.
    Hört sich eher nach hacken an, wenn du mich fragst.

    Hast du so etwas eher gemacht?
    Du bist übrigens Zeuge, kein Angeklagter.
     
  6. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    du bist doch nur Zeuge, du musst dich auch nicht selber belasten dann darfst du nähmlich schweigen
     
  7. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Zeuge ist man auch, wenn keine Beweise vorliegen, man aber unter Tatverdacht steht. Nein, ich hab' nichts mit Hacken oder aber "Bruten" am hut - aber wie erwähnt mal bereits erlangte Zugänge verwendet.


    Okay, BWs sind raus, letztlich bleibt mir wohl nur übrig abzuwarten.
     
  8. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Klare Sache: NICHT hingehen, wenn das nur ne Ladung der Polizei ist und Du Dir nicht 100% sicher bist, dass Du nichts getan hast. Du musst nur Ladungen von Gerichten Folge leisten, Polizei ist freiwillig. Wer dahin geht, ist selber schuld.
    Wenn die P. was hätte, käme ne Vorladung der Staatsanwaltschaft, ansonsten stochern die nur im Trüben und bluffen. Goldene Regel: Nichts sagen, nichts unterschreiben. Der Werdegang ist eigentlich immer gleich. Du bist zuerst Zeuge, dann kommen Widersprüche in der Aussage, Du belastest Dich versehentlich selbst und ab da bist Du Beschuldigter. Bleib also besser zu Hause.
    Mit ner Hausdurchsuchung ist hier auch nicht zu rechnen, also immer schön ruhig bleiben.
     
  9. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Es werden wohl die Rapidshare accounts sein die du geschickt bekommen hast, jetzt sollst du wohl über diesen Freund aussagen. Sie werden dich unter Druck setzen damit du auspackst, sag nichts und hole dann, wenn dies so sein sollte, einen Anwalt.
     
  10. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Hab ne Mail an den Beamten geschrieben, wenn keine genaueren Details zu der Sache rüber kommen bleib ich also zuhause. Das mit RS accs kann natürlich sein - aber ganz ehrlich, die Teile waren teils nach 5 Minuten 250gb im Minus, gab also mehr Nutzer als mich.
     
  11. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Hab ich mich unklar ausgedrückt? NICHT REAGIEREN !!!! Es gibt kein Gesetz, dass Dich zur Zusammenarbeit zwingen kann, also tu es auch nicht !!!

    Manchmal frage ich mich, wozu das Jurastudium gut war, wenn ja sowieso keiner drauf hört......
     
  12. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Nunja, die mail ist jetz schon raus und letztlich haben auch meine Eltern noch mitzureden solang ich unter ihrem Dach wohn ;D

    Ich weiss deinen rat allerdings zu schätzen und werd denen erstmal möglichst wenig Kooperation entgegen bringen. Wenn ich mir direkt eine Frage erlöauben darf:

    Wenn ich das tatsächlich ignoriere - und es gegen mich geht, sprich irgend welcher quatsch den ich veranstaltet hab. Da kann ich dann schon mit weiterer Post rechnen oder?
     
  13. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Ich versteh dein Problem nicht du wirst doch nur als Zeuge vorgeladen ... wenn du kein müll laberst dann kommst als unschuldiger wieder raus...
    wenn du Müll laberst dann kriegst ein bisschen ärger aba einfach oft sagen das du dir nicht sicher bist und etwas nicht weißt und auf 2ter Frage dann einen satz mit "ich glaube..." oder "vielleicht war es so..." dann bist immer auf der sicheren seite.
    Aber Hingehen ist deine Bürgerpflicht...

    MFG.: Swoos
     
  14. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Das nähme ich als meine Bürgerpflicht wahr, wenn da stünde weswegen ich kommen soll. Den Käse mit der Datenspähung hätten die sich auch sparen können, sagt mir 0.

    Da ich das erste mal in einer solchen Situation bin, bin ich halt schon etwas aufgeregt und frage mich was sie denn nun von mir wollen.
     
  15. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Die Post, auf die Du reagieren musst, kommt von der Staatsanwaltschaft. Je nach dem, wieviel die P. schon ohne Deine Mithilfe weiß, kann was kommen, muss aber nicht. Aus der Vorladung lässt sich aber schließen, dass da nicht viel Substanz vorhanden ist. Der Weg geht normalerweise über eine Zeugenbefragung zu eigenen Sache (wer nicht ganz blöd ist, merkt, dass hier schon quasi gegen einen ermittelt wird, aber noch nicht genügend Material da ist, ne Anklage zu formulieren) über in eine Beschuldigtenbefragung. Die Sache mit dem Zeugen macht man deshalb, weil man als Zeuge keine Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bekommt. Man darf die Aussage also nicht verweigern, wenn man sich belasten würde. Aber man ist nicht gezwungen, sich an alles zu erinnern, wenn Du weißt, was ich meine.....
     
  16. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Bürgerpflicht is was fürs Gesäß. Was zählt, ist das jeweilige LandesPoizeiGesetz.
     
  17. 10. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Jo, das kam mir auch von vornherin wie Bauernfängerei vor, schlicht nach dem Motto "mal kommen lassen, vielleicht verplappert der Depp sich ja." Die vage Formulierung unterstützt das ganze.

    Ein weiterer Punkt ist, dass sie meinen Namen nennen und mich spezifisch vorladen, obdenn der Anschluss auf meine Eltern läuft und auch von denen bezahlt und benutzt, sowie von meinen Geschwistern ebenfalls genutzt wird.

    Das wirkt sehr unkoscher.
     
  18. 11. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    auch wenn die keine beweise hätten würde dort da stehen das du Beschuldigter bist.

    Und steht auch nicht ganz unten bei Hinweisen da, das du wenn du nicht hingehst, die glauben müssen das du nix weißt?

    Und wie oben schon gesagt, erst wenn die einladung vom staatsanwalt kommt, dann musst auch hingehen und darfst nicht unentschuldigt fehlen.
     
  19. 11. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    du bist doch nur n zeuge also kannst du auch schweigen von daher ist das eig. total egal

    Datenausspähung=Hacken

    Aber da du kein Angeklagter bist sondern nur Zeuge hast du nichts zu befürchten.

    gruß
     
  20. 11. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Du bist doch nur zeuge...

    heißt du bist nicht der angeklagte :-D

    sag einfach die wahrheit hast du irgentwas in letzter zeit gemacht?

    hacks/warez/beim nachbar wlan mitbenutzt etc?

    was weiß ich

    es war am 17.09 was hast du da an dem tag gemacht^^
     
  21. 11. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Wüsstet ihr, was ihr an einem spezifischen Tag vor einem halben Jahr gemacht habt? Ich weiss es nicht.

    Daher ist das nicht die nützlichste Idee, wenn ihr wisst wie ich das meine
     
  22. 11. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Du kannst doch auch einfach bei der Polizeidienststelle anrufen und fragen was genau die mit dir vorhaben und warum die dich vernehmen wollen!

    Nicht reagieren halte ich für die schlechteste Lösung...
     
  23. 11. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    Hab wie bereits oben erwähnt erst einmal eine Mail geschrieben. Wenn darauf keine Antwort kommt ruf ich an, wenn in der Antwort nichts brauchbares steht bleib ich zuhause.
     
  24. 11. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    warum das denn? Nicht reagieren ist die einzige sinnvole Lösung. Wenn du auch schon nur anrufst und ein falsches Wort sagst gucken die vllt mal genauerhin und finden irgendwas um ihren Verdacht zu bestätigen und schwups haste ne "richtige" Anklage da, und dann musste hingehen. Also: Mülltonne auf -> Brief rein (ok vllt erstmal abheften, vllt braucht man ihn ja noch; aber du verstehst, was ich meine) und einfach mal entspannen

    edit

    außerdem werden die schon sagen, dass du kommen "musst", also wenn du irgendwie sagst: "ja wenn sie mir nichts genaueres sagen, komm ich nicht", dann sagen die eh, dass du MUSST und es besser für dich wäre, wenn du das auch ganz freiwillig machst...
     
  25. 11. März 2010
    AW: Vorladung als Zeuge: Datenausspähung

    so siehts aus !
    so etwas hatte ich auch schonmal das ich tatverdächtiger war
    ich habe nicht reagiert, da kein schreiben vom anwalt kam. das ganze ist nun 3 jahre her und es kam immer noch nichts
    also NICHT reagieren !
     
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