Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistung und Widerrufrecht?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von variat, 3. Februar 2011 .

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  1. 3. Februar 2011
    Also wie folgt:

    Ich hab einen Gebrauchtwagen gekauft, und kurzentschlossen für 300€ eine Gewährleistung für 12 Monate dazugenommen.

    Nach gründlicherem Überlegen bin ich jedoch zu dem Entschluss gekommen auf die Gewährleistung zu verzichten, logischerweise habe ich jedoch den Vertrag schon unterschrieben (also einzelnen zum Kaufvetrag).

    Den PKW möchte ich wie gedacht kaufen, lediglich die Garantiepolice widerrufen. Aus der dazugehörigen Erklärung geht hervor, dass "der XXXXXXXX steht das Recht zu, die Garantievereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Eignang abzulehnen, ...", nichts jedoch über ein Widerrufsrecht für den Garantienehmer, also in diesem Falle ICH.

    Wie sieht es denn nun im allgemeinen mit einem Widerrufrecht aus? Gewährleistung läuft über die Mapfre Warranty, jedoch finde ich dazu keine AGB.

    Da ich das Ding morgen über die Bühne bringen will brauch ich schnellstens Hilfe
     
  2. 4. Februar 2011
    AW: Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistung und Widerrufrecht?

    du kannst vom vertrag zurücktreten binnen 14 tagen. es ist ein sogenannter verbraucher-vertrag, da du als reiner verbraucher und nicht als unternehmer gehandelt hast. zentral seien hier §346 und §355 BGB genannt. Dort heisst es dass du bei fristgerechter Ausübung des Widerrufs nicht mehr an deine Willenserklärung -also der Einwilligung in den Vertrag- gebunden bist.

    Weitergehend wird dort erwäht in §355 Abs. 2 dass der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht zu erhalten hat. Wenn das erst NACH Abschluss des Verbrauchervertrags passiert, verlängert sich die Widerspruchsfrist von 14 Tagen auf einen Monat.

    AGB müssen nicht vorliegen, kein Unternehmer ist verpflichtet, sie zu führen.
     
  3. 4. Februar 2011
    AW: Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistung und Widerrufrecht?

    Auf autoplenum.de habe ich ebenfalls Auskunft erhalten. Zu bedenken ist hier, dass es sich nciht um den Kaufvertrag des Fahrzeugs, sondern um den Abschluss einer Garantie bzw. Versicherungspolice handelt.

    Klingt einleuchtend, weshalb ich wohl den Preis aufbringen muss. Nunja, hab ich halt eine Garantie für den Fall der Fälle..

    Oder widersprichst du dem?
     
  4. 4. Februar 2011
    AW: Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistung und Widerrufrecht?

    also meiner meinung nach kannst du binnen 14 tagen rücktreten. da du eine versicherung mit sofortigem deckungsbeginn abgeschlossen hast, muss dir ein rücktrittsrecht gewährt werden. wurdest du nicht informiert, verlängert sich die einspruchsfrist auf einen monat.

    zu lesen auch bei stiftung warentest :

     
  5. 4. Februar 2011
    AW: Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistung und Widerrufrecht?

    Hmm.. die Garantie hat mir ja der Händler angeboten und dieser hat auch den Vertrag abgewickelt. Letztlich habe ich also einen Vertrag mit der Mapfre Asistencia und nicht dem Gegbrauchtwagenhändler diesbezüglich abgeschlossen, richtig?

    Ich hatte heute morgen auch bei dem Händler angerufen, dieser sagte mir jedoch, dass dies nicht möglich sei.

    Kann ich direkt bei der Mapfre Asistencia kündigen und mein Geld zurückverlangen? Unterschrieben wurde das ganze am Donnerstag.

    Das steht in dem Vertrag drin. Ich habe ebenfalls im autoplenum angefragt, dort wurde mir gesagt, dass ein Rücktritt meinerseits nicht möglich sei.

    Am Telefon wurde mir das unter anderem dadurch begründet, dass die die aus der Garantiepolice hervorgehende Prüfung hinsichtlich von Mängeln schon durchgeführt wurde.
     
  6. 4. Februar 2011
    AW: Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistung und Widerrufrecht?

    du kannst zurücktreten, musst es gegenüber dem vertragspartner tun. am besten ist die schriftform mit einschreiben. dort solltest du erwähnen, dass du von deinem rücktrittsrecht fristgerecht gebrauch machst.

    das rücktrittsrecht hast du immer. geht doch auch oben aus dem zitat hervor. nicht abwimmeln lassen, sondern auf auflösung pochen. mit dem rückschein des einschreibens hast du dann auch einen gerichtsverwertbaren beweis für eine vollstreckung des falls.

    kleiner tipp: auch du hast in deiner stadt eine verbraucherzentrale. die helfen dir mit GENAU solchen geschichten und sind auch fachlich besser im thema als ich. ich schiess hier ja auch nur aus der hüfte, meine klausuren in privatrecht liegen ein paar tage zurück....
     
  7. 4. Februar 2011
    AW: Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistung und Widerrufrecht?

    Alles klar Besten Dank ersteinmal. Ich rufe bei Gelegenheit mal bei der Verbraucherzentrale an.

    Der Vertragspartner ist dann aber die Mapfre Asistencia und nicht der Händler? Und von wem bekäme ich dann mein Geld zurück? Gezahlt hab ich das ja dann an den Händler..
     
  8. 4. Februar 2011
    AW: Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistung und Widerrufrecht?

    der händler ist nur vertragsmittler. vertragspartner ist die versicherungsgesellschaft. vergleichbar zb mit handyverträgen. den vertrag bekommste an jeder ecke, vertragspartner ist aber der mobilfunkanbieter.
     
  9. 9. August 2016
    AW: Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistung und Widerrufrecht?

    Und genau der sofortige Deckungsbeginn schließt einen 14-tägigen Widerruf aus - wie richtig bei stiftung warentest zu lesen ist.
    12 Monate bedeutet außerdem nicht "länger als ein Jahr".
    Aus aktuellem Anlass mal so ausgegraben, weil die Meinung von Skelletor leider falsch ist.

    Unabhängig davon handelt es sich dabei nicht um eine Gewährleistung, sondern um eine Garantie. Zur einjährigen Gewährleistung (korrekt: Sachmängelhaftung) ist der Händler sowieso gesetzlich verpflichtet.
     
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