Zweitstudium - Zulassung auf Basis des Gutachtens

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Heuschrecke, 29. Mai 2011 .

  1. 29. Mai 2011
    Hello RR!

    Folgende Situation spiegelt sich in meinem Leben wieder:
    Ich habe vor kurzem (WS 2010/2011) meinen Bachelor of Arts (Wirtschaftswissenschaften) mit einem bescheidenen Schnitt von 2,7 absolviert. Da ich jedoch nicht in diesem Beruf arbeiten werde (will) - ich jedoch das Studium fertig gemacht habe, da ich ansonsten keine allgemeine Hochschulreife hätte - stellen sich einige Hindernisse auf meine Zukunft in meinen Weg. Mein Zweitstudium soll ein Studium der Psychologie werden(Ich habe mich bereits mit den Inhalten etc auseinandergesetzt und möchte hier keine Studienberatung).
    Da das Psychologiestudium jedoch einem NC unterliegt, stellt sich folgende Hürde. Für eine Bewerbung an einer Deutschen Universität wird ein Gutachten verlangt, dass die Gründe für das Studium darlegen sollen.
    Die Kategorien sind im Spoiler zu finden:
    Spoiler
    Zwingende berufliche Gründe [Bearbeiten]
    (9 Punkte)
    Es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. Beispiele: Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg, Schulpsychologe, Stabsapotheker der Bundeswehr, Organgeistliche (die nach dem Theologiestudium ein Lehramtsstudium absolvieren wollen)
    Wissenschaftliche Gründe [Bearbeiten]
    (7, 9 oder 11 Punkte)
    Das Zweitstudium ist aus wissenschaftlichen Gründen im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung zu befürworten. Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
    Unterschieden werden drei Stufen: 7 Punkte, wenn die wissenschaftlichen Gründe durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt sind. 9 Punkte, wenn die wissenschaftlichen Gründe von besonderem Gewicht und durch die bisherigen Leistungen belegt sind. 11 Punkte, wenn die Gründe von überragender wissenschaftlicher Bedeutung und durch hervorragende Leistungen belegt und von besonderem allgemeinem Interesse sind.
    Besondere berufliche Gründe [Bearbeiten]
    (7 Punkte)
    Die berufliche Situation wird durch das Zweitstudium erheblich verbessert, weil das Zweitstudium eine sinnvolle Ergänzung des Erststudiums darstellt. Hierbei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in welcher Weise beide Studiengänge die Berufsausübung fördern. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können. Wird durch das Zweitstudium nur ein Berufswechsel angestrebt, werden die besonderen beruflichen Gründe nicht anerkannt.
    Sonstige berufliche Gründe [Bearbeiten]
    (4 Punkte)
    Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten ist. Obwohl das zweite Studium keine sinnvolle Ergänzung darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Eine genaue Darlegung ist erforderlich.
    Sonstige Gründe [Bearbeiten]
    (1 Punkt)
    Einen Zuschlag von 2 Punkten kann erhalten, wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben plant.

    Meine Frage(n):
    1) Arbeitet zufällig jemand an der Universität und nimmt diese Einstufung vor?
    2) Wie würdet ihr begründen (um möglichst hohe Punkte zu bekommen)?
    3) Wie genau wird beurteilt? (ich blicke bei diesen Kategorien nicht durch, ist das vorgeschrieben oder im Ermessen des Bearbeiters?)

    Danke an alle hilfreichen Antworten. BW geht natürlich klar.
     
  2. 29. Mai 2011
    AW: Zweitstudium - Zulassung auf Basis des Gutachtens

    Also ohne jetzt den grossen Durchblick zu haben ... ich würde in dem Gutachten so argumentieren, dass du z.B. Verhaltensforscher für die Industrie werden willst und dazu psychologische, wie auch wirtschaftliche Kenntnisse brauchst. Und daher wäre "Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird." gegeben und du würdest mindestens 7 Punkte bekommen.

    Also, ob es nun stimmt oder nicht, irgendwie den Zusammenhang von Wirtschaft und Psychologie herstellen, der für deine berufliche Zukunft wichtig ist. Oder schreibt man das Gutachten gar nicht selber?
     
  3. 29. Mai 2011
    AW: Zweitstudium - Zulassung auf Basis des Gutachtens

    So wie ich das verstanden habe, schreibt man das Gutachten selbst. Im Rahmen des Gutachtens sollte dargelegt werden, warum man in welche Stufe einzuordnen ist. Danke schonmal für deinen Beitrag - ich finde es jedoch ziemlich schwer einen Bezug von Wirtschaft zu Psychologie herzustellen. Wissenschaftliche Gründe fallen glaube ich schon auf Grund meines schlechten Abschlusses raus.
     
  4. 29. Mai 2011
    AW: Zweitstudium - Zulassung auf Basis des Gutachtens

    Hoi,
    wer bei der ZVS (bzw. jetzt hochschulstart.de) im Studiengang Human- oder Dentalmedizin einen Wechsel oder ein Zweitstudium anstrebt muss sich bei einem Uni-Dude melden, der das Gutachten vornimmt, da weiß ich's. Da die Quelle unter anderem auf diese beiden Studiengänge Bezug nimmt, wird das in der Psychologie wohl nicht anders sein. Dieses externe Gutachten wird bei der ZVS eingereicht und angeguckt, kann auch sein, dass die ZVS selbst Gutachten vornimmt.

    EDIT:
    hochschulstart.de|medizin..: Zweitstudienbewerber/innen
     
  5. 29. Mai 2011
    AW: Zweitstudium - Zulassung auf Basis des Gutachtens

    Vielen Dank Dilly_Concane das hat mir schon viel weiter geholfen!
     
  6. 29. Mai 2011
    AW: Zweitstudium - Zulassung auf Basis des Gutachtens

    psychologie ist aber nicht zvs verteilt
     
  7. 29. Mai 2011
    AW: Zweitstudium - Zulassung auf Basis des Gutachtens

    Stimmt! Ich hab' mich von der wiki-Quelle verführen lassen, zu glauben dass dem so ist, weil's in einem Satz mit ZVS-Fächern genannt wird. Bei hochschulintern beschränkten Studiengängen kann dann wohl nur die angezielte Fakultät Auskunft geben.

    Excusez-moi!
     
  8. 26. November 2015
    AW: Zweitstudium - Zulassung auf Basis des Gutachtens

    Hallo Heuschrecke, ich stehe momentan vor dem Selben Problem wie du damals. Ich studiere momentan auch noch Wirtschaftswissenschaften und will im nächsten Wintersemester, nachdem ich meinen Bacherlorabschluss habe, mit Psychologie anfangen.
    Wie ging die Geschichte bei dir damals aus? Was hast du für eine Begründung geschrieben?
    Über eine Antwort wäre ich echt dankbar!
    LG
     
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