Zugewinn Sparkonten ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Kamillo77, 25. August 2011 .

  1. 25. August 2011
    Meine Frau und ich sind auseinander.Mein Sohn ist bei mir.
    Meine Frau hat über Jahre für meinen Sohn u. Tochter "Spaarverträge" eingerichtet.
    Da sie die hälfe meines Kontostandes bekommt, ist es dann nicht auch so das ich die häfte von den Konten bekomme ?
    Mein Sohn sieht das Geld eh' nicht! Und wir beide können es gebrauen!
     
  2. 25. August 2011
    AW: Zugewinn Sparkonten ?

    anwalt fragen.

    wirste eh haben wenn du geschieden bist/in scheidung lebst.
     
  3. 25. August 2011
    AW: Zugewinn Sparkonten ?

    kann mit deinem letzten beitrag hier überhaupt nichts anfangen.

    was wäre für dich satte 10.000?

    der anwalt? glaub ich nicht...
    der zugewinn? hat keiner gefragt...
     
  4. 25. August 2011
    AW: Zugewinn Sparkonten ?

    Ich muss ihr was zahlen aber die 10.000 werden es weniger!
    14.500EUR Zugewinn ohne Konten
    - 1O.OOOEUR
    = 4,500EUR
    Die Rechnung geht ja auf, aber weiß einer ob man die Rechnung durchdrücken kann ?
     
  5. 25. August 2011
    AW: Zugewinn Sparkonten ?

    wie eben ja schon gesagt wurde:

    RR ist nur ein Forum, in dem 99% aller Nutzer keine Juristen, Ärzte oder ähnliches sind, auch wenn dies scheinbar jede woche mind. 10 User glauben.

    Du wirst also vermutlich schon einen Anwalt haben. Dann frage ihn. Hier wird dir leider zu so einem speziellen Fall niemand weiterhelfen können.

    Wenn du es unbedingt im Internet versuchen willst:
    Forum für Recht - aktuelle juristische Diskussionen im JuraForum.de

    Dort mal im Bereich Familienrecht suchen/fragen.
     
  6. 25. August 2011
    AW: Zugewinn Sparkonten ?

    Ich würd auch zum Anwalt gehen, das mal vorweg. Was aber auch ich dir sagen kann ist dass alles was in der Ehe erwirtschaftet wurde 1:1 aufgeteilt wird, da es dann eine sogenannte eheliche Zugewinnung ist.

    Also wenn ihr schon verheiratet wart als sie das Sparbuch für deinen Sohn eröffnet hat muss sie dir davon die hälfte abdrücken. Wenn schon vor der Ehe eingezahlt wurde ist dieser Teil ihres, das gleiche gilt aber auch umgekehrt, wenn du Vermögen egal in welcher Form mit in die Ehe eingebracht hast was aus der Zeit vor eurer Ehe stammt, musst du ihr davon nichts abdrücken, musst es allerdings beweisen können.

    Eine andere Frage ist auch noch auf wessen Namen das Konto läuft, wenns auf deinen Sohn läuft ist es nämlich seins, und solange er nicht volljährig ist hat der Hauptsorgeberechtigte, welcher ja anscheinend du bist das "Verwaltungsrecht", somit müsste sie dir das Sparbuch sofort aushändigen.

    Greetz
    SpectrumX
     
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