[HOW TO] I-Netlaufzeitverträge/Sonderkündigung/Geschwindigkeit etc.

Dieses Thema im Forum "Netzwerk, Telefon, Internet" wurde erstellt von Death-Punk, 30. Januar 2012 .

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  1. 30. Januar 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
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    In letzter Zeit hab ich hier im Board viele Themen zum Thema Sonderkündigung, I-Netgeschwindigkeit etc. gefunden und dachte mir, ich schreibe mal einen Leitfaden für Ahnungslose zu diesen (scheinbar recht häufigen) Problemen.

    Ich werde das nach Punkten ordnen und in Spoiler packen, damit die Übersicht nicht verloren geht


    Verträge abschliessen​

    Spoiler
    Quelle:dsl-hilfe.org

    Wichtig ist hier zu prüfen, wie lange man sich binden, welche Geschwindigkeit garantiert wird oder ob es nur heisst BIS ZU.

    Das ist natürlich besonders wichtig bei Verträgen über FunkDSL oder Mobilfunk DSL wie es z.B. o2, Vodafone oder Alice bzw. regionale Anbieter anbieten.

    Immer erstmal prüfen, ob man nicht ggf. in einem Funkloch wohnt und dann gar nichts bekommt.

    Sollte diese Verklausulierung mit BIS ZU im Vertrag zu finden sein, dann hat man im Nachhinein keinen Anspruch auf Vergünstigung oder vorzeitiger Beendigung des Laufzeitvertrages einfordern, wenn statt DSL16k nur 6k o.2k ankommen!

    Anders sieht es natürlich aus bei Verträgen mit fest zugesagter Bandbreite -> mehr dazu im Punkt Sonderkündigungsrecht

    Außerdem ist es hilfreich, wenn man im Vorfeld des Vertragsabschlusses bei dem einen oder anderen Provider prüft, ob schon Leute in der Nachbarschaft von dem Provider das gewünscht Produkt haben und damit zufrieden sind bzw. ob alles reibungslos läuft.

    Wenn diese Erkundigungen negative Aussagen hervorbringen zu dem Provider XY und man trotzdem den Vertrag bei ihm abschliesst, weil er doch 5 oder 10EUR/mtl günstiger ist, dann ist man es selber schuld!


    Zuständigkeiten

    Spoiler
    Zu beachten ist, das wenn man einen Vertrag bei einem Provider abschließt, der das Netz der Telekom nutzt, dieser auch für die ordnungsgemässe Erfüllung von Verträgen bzw. Vertragskonditionen (Lieferung, Geschwindigkeit etc,) zuständig ist.

    Sollte also eine Störung vorliegen, kann man zwar bei der Telekomhotline (0800-330 2000) die Störung bestätigen lassen. Zur Behebung muss man sicher aber an seinen Anbieter wenden und diesem die Störung mitteilen.

    Ebenso verhält es sich bei Technikerbesuchen bei Neuanschlüssen. Der Techniker kommt zwar von der Telekom, der Termin wird aber vom Anbieter gemacht und diesem auch mit geteilt. Sollten also Fragen bzgl. des Schaltungstermins bzw. Technikertermins haben, muss man sich an seinen Anbieter wenden, nicht an die Telekom!

    Anzumerken ist auch das die Anbieter von KabelDSL (Unity, KD etc.) nicht das Netz der Telekom nutzen sondern ein eigenes Netzsystem. Sollte also dort eine grössere Bandbreite möglich sein als über das Kabelnetz der Telekom, so ist dies kein Kündigungsgrund.
    Durch eine vorangegange Recherche hätte der Umstand herausgefunden werden können, auch wenn dieser Zustand erst im Laufe des Vertrages eintritt ist dies ken Kündigungsgrund!


    Portierungen

    Spoiler
    Bei Nummernprotierungen weg von der Telekom ist folgendes zu beachten:

    1.
    Das die Portierung erst zum Ende des Vertrags bei der Telekom und zum Anfang des neuen Vertrages beim anderen Anbieter gemacht wird. Häufig ist es so das man einen AB SOFORT Vertrag bei einem neuen Anbieter abschliesst (inkl. Nummernportierung), die Laufzeit des Vertrages bei der Telekom aber noch einige Monate in der Zukunft liegt.
    Daher immer prüfen wann der bestehende Laufzeitvertrag endet und erst zu diesem Datum einen neuen Vertrag bei dem anderen Anbieter machen.

    Mein Tipp ist daher, immer selber zu kündigen und dies nicht als "Dienstleistung" dem neuen Anbieter zu überlassen!

    Ansonsten dauert die Portierung von der Telekom zu einem Anbieter, mit vorangegangener entsprechender Kündigung, nicht länger als 3 Werktage.

    2.
    Ich würde auch immer prüfen, ob der Anbieter einen TAL Vertrag (Vertrag mit der Telekom zum wieder zurückführen der Nummer in den Telekombestand) hat. Häufig haben die ländlichen FUNKDSL-Netzanbieter keinen solchen Vertragsschluss mit der Telekom. Das hat dann zur Auswirkung, das wenn man wieder zurück zur Telekom möchte mit der Rufnummer, dies nicht möglich ist.


    Bei der Portierung hin zur Telekom sollte man folgendes beachten:

    1. Kündigt immer selber und gebt in der Kündigung an, das ihr die Rufnummer wieder mit zu einem anderen Anbieter nehmen möchtet. Wichtig ist hierbei, das ihr darauf besteht, das ihm Bestätigungsschreiben ein definitives Datum genannt ist!

    2.
    Bei dem neuen Anbieter solltet ihr immer rechtzeitig sein, mind. 1 Monat im Vorraus, da der abgebende Dienstanbieter aktuell noch eine Frist von 20 Werktagen Zeit hat auf eine eingegangene Portierungsanfrage zu reagieren und dementsprechend ist auch die Vorlaufzeit zu planen.
    Das soll sich aber nach der neuen Gesetzgebung ab 2012 verbessern, so das der Kunde nicht mehr so lange warten muss bzw. ohne einen Anschluss darsteht!


    Wer es noch genauer und ausführlicher haben will, der kann sich ja mal den entsprechenden WIKI-Artikel zu Gemüte führen!


    Geschwindigkeit

    Spoiler
    Um sich vor Powerusern zu schützen, die z.B. über Filesharing-Netzwerke permanent hohe Datenmengen empfangen und versenden, haben in der Vergangenheit einige DSL Anbieter Portbremsen (auch Portdrosselung genannt) eingeführt. Dadurch wurde die Übertragungsrate von Tauschbörsen massiv gesenkt.

    Der ein oder andere Fest-Anbieter hat in seinen AGB´s eine entsprechende Klausel versteckt. Bei der Telekom haut die Geschwindigkeitsbremse ab 200GB/Mt rein und fällt zurück auf 64Kbs für den Rest des Monats.
    Bei den Funknetzanbieter kann diese Schwelle noch wesentlich geringer (5-20GB/Mt) angesiedelt sein.

    Des Weiteren ist es möglich, das die Geschwindigkeit der Internetverbindung durch den Browser, alte Hardware oder den internen Aufbau der Hausversorgung isch nochmal verschlechtert. Eine Aussage über die max. Internetgeschwindigkeit kann mann entweder über die Hotline der Telekom (wenn das Netz der Telekom genutz wird) herausbekommen oder über Seiten wie z.B. wieistmeineip.de oder noch genauer ist die von der Bundesregierung ins Leben gerufene Netz-Initiative bzw deren Speedtest!!!

    Grundsätzlich gilt bei plötzlichen Geschindigkeiteinbrüchen immer erstmal einen anderen Browser als den genutzten Standardbrowser zu versuchen. Sollte das Problem dort auch auftreten, ist es meist etwas an der Leitung des Anbieters oder an der eigenen Hardware
    (ROUTER, repeater etc.).

    Bei Firefox gibt es den ein oder anderen Tweak um den Browser zu beschleunigen.

    Also immer erst in der o.g. Reihenfolge die Probleme angehen und sich so zu einer passenden Lösung vorarbeiten.

    Valance hat auch ein sehr gutes Tut dazu geschrieben -> KLICK


    Kündigung/"Sonderkündigung"

    Spoiler
    Kündigung


    Zum richtigen Kündigen sind eigentlich nur die Laufzeiten bzw. die Kündigungsfrist und die richtige Form der Kündigung zu beachten. Wichtig ist natürlich immer schriftlich zu kündigen und einen entsprechenden Nachweis (Faxbeleg, Einschreiben etc.) als Beweis für das Absenden zu haben!
    Fertige Formulare für verschiedene Anbieter gibt es z.B. hier: http://www.dslweb.de/dsl-kuendigung.php.
    Einige andere Tipps findet ihr auch hier: http://www.calling-cards-prepaid-telefonkarten-online.de/Vorzeitig-Telefon-Vertrag-k%C3%BCndigen.html

    Wenn man die Fristen verpasst, und sei es nur um einen Tag, dann gelten wieder die entsprechenden Firste aus den AGB´s des jeweiligen Anbieters. Eine Kulanzregelung gibt es nicht, jedenfalls hab ich es bei noch KEINEM Anbieter erlebt.


    "Sonderkündigung"​


    Ich habe den Begriff mit Absicht in Anführungszeichen gesetzt, da es ein gesetzlich festgeschiebnen Begriff des Sonderkündigungsrecht nicht gibt und eher auf die Kulanz des Anbieters angewiesen ist!

    Sonderkündigungsrecht gilt NICHT bei:
    - bei Umzug in ein Gebiet, in dem ein anderer Anbieter (z.B. KabelDSL) eine höhere Bandbreite anbietet.
    Sonderfall ist, wenn man zu jemanden zieht der bereits einen Anschluss des jeweiligen Anbieters hat. Dann muss man dem Anbieter mit der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts den Wohnort nachweisen und die Kundennummer des Bestandskunden, es kann dann höchstens noch sein, das der Anbieter (je nach Restlaufzeit) noch eine Ablösesumme einfordert!

    - man einen BIS ZU Vertrag unterschrieben hat.
    Bedeutet in der Praxis, der Vertrag beinhaltet eine Bandbreite bis zu z.B. 16k und man bekommt nur 2k. Man wird dann zwar bei Verfügbarkeit einer höheren Bandbreite hochgestuft, aber bezahlt bis dahin die gelieferte Leistung!

    - man plötzlich HARTZ IV Empfänger ist, bzw. sich die Einkommenssituation verschlechtert hat. Dann kann man höchstens beim Amt einen Zuschuss beantragen!


    Eine vorzeitige Beendigung eines Laufzeitvertrages kann man nur erwirken wenn:
    - der Anschlussinhaber nachweislich verstorben ist.

    - man in ein Gebiet umzieht, in der die vertraglich zugesagte Leistung des Anbieters nachweislich nicht eingehalten werden kann (z.B. kein DSL)!

    - man zu einer Person zieht, die bereits bei dem gleichen Anbieter Kunde ist. Hierzu muss man dann seinem Anbieter gewisse Unterlagen zwecks Prüfung zukommen lassen wie z.B. Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt für die besagte Adresse, die Kundennummer des Bestandskunden für die Adresse und natürlich ein Schreiben mit der Frage nach einer frühzeiten Beendigung des eigenen Laufzeitvertrags!

    - Wenn eine vorher fest zugesagte Geschwindigkeit nicht erbracht werden kann (Link).
    Daher sollte man direkt die Geschwindigkeit prüfen, die effektiv am Anschluß ankommt, so das man ggf den Vertrag noch innerhalb de Widerrufsfrist von 14 Tagen noch stornieren kann. 6 Monate später rummosern ist einfach zu spät

    - Wenn ein Anschluss nicht so funktioniert, wie er sollte, will heissen...ständig Abbrüche, kein Netz etc. dann hat man noch die Möglichkeit über den Passus der "Nichterfüllung von vertraglich festgelegten Konditionen" aus einem Laufzeitvertrag herauszukommen.
    Grundlage kann der §434 sein. Wie gesagt Grundlage, in dem Paragraph geht es eigentlich um erworbene physische Güter und kann daher nur partiell auf Festnetzverträge übertragen werden.

    Wen selbst die vom Anbieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Leistungsbeschreibung garantierte Bandbreite unterschritten ist und beim Kunden weniger als versprochen ankommt, ist der Kunde rechtlich auf relativ sicherem Boden.
    Dann kann die geringere Übertragungsgeschwindigkeit als so genannte ,,Schlechtleistung" zu werten sein, die nicht als vertragsgemäße Leistung gilt.
    Bei einer vertragswidrigen Schlechtleistung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gemäß § 314 in Verbindung mit § 323 BGB außerordentlich zu kündigen.

    Vorher muss der Anbieter allerdings unter Fristsetzung aufgefordert werden, den Vertrag zu erfüllen. Verstreicht die Frist erfolglos, kann der Vertrag, ohne dass die Mindestlaufzeit des Vertrages eine Rolle spielt, vorzeitig beendet werden.

    Laut § 314 BGB muss der Kündigungsgrund so gravierend sein, dass dem Kunden unter Berücksichtigung des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Wird ihm eine bestimmte Geschwindigkeit versprochen und diese nicht eingehalten, so ist dies allerdings in der Regel ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung.

    Grundaussage ist also die, das dem Anbieter ein Recht eingeräumt werden muss, einen gemeldeten Mangel in einer entsprechenden Frist zu beheben. Dazu ist es nötig, das alle Kontakte mit der Servicehotline des Anbieters stichpunktartig protokoliert werden (Uhrzeit, Name des Mitarbeiters, Standort, Aussagen etc.).
    Wenn man das 3-4 mal innerhalb weniger Monate gemacht hat und der Zustand sich nicht bessert, dann würde ich mit den Unterlagen zu einem Fachanwalt für Internetrecht (da doch ggf. div. §§ bemüht werden müssen) gehen und diesen um mithilfe bitten.
    Dann ist es natürlich von Vorteil wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat !

    Der Verbraucherschutz gibt außerdem die Tipps als hilfreich an:
    * Wird die garantierte Bandbreite unterschritten und liegt die lahme Leitung nicht an Ihren Endgeräten, fordern Sie zunächst den Anbieter mit einer Frist von rund drei Wochen zur Vertragserfüllung auf.

    * Eine Meldung bei der Hotline des Anbieters ist zwar sinnvoll, ersetzt aber keinesfalls die schriftliche Aufforderung, die am besten per Einschreiben/Rückschein verschickt werden sollte.

    * Falls der Anbieter nicht innerhalb der Frist die garantierte DSL-Geschwindigkeit bereitstellt, können Sie den Vertrag - ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten - außerordentlich gemäß § 314 BGB kündigen.

    * Bevor Sie die Kündigung aussprechen, überprüfen Sie, ob ein Wechsel in einen Tarif mit einer niedrigeren Bandbreite und weniger Kosten vorteilhafter wäre. Insbesondere wenn Sie auch über einen anderen Anbieter keine höheren Geschwindigkeiten erzielen können, bietet sich dies an. Weigert sich der Anbieter hierauf einzugehen, besteht immer noch die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.


    Der ein oder andere hat auch bestimmt mal den Tipp bekommen, einfach die Rechnungen nicht zu bezahlen und so den Anbieter dazu verleiten, das er den schlechten Kunden (weil säumiger Zahler) vorzeitig aus dem Vertrag lässt.
    Das kann aber auch nach hinten losgehen, wenn der Anbieter es nämlich durchzieht und man dann als Ergebnis in der Schufa steht.
    Für mein dafürhalten ist das kein hilfreicher Tipp und nicht zu empfehlen, daher rate ich davon ab!!

    Ich hoffe, die aufgeführten Punkte konnten euch weiterhelfen. Solltet ihr Verbesserungsvorschläge haben oder ich hab was übersehen bzw. mich falsch ausgedrückt.....
    dann schickt mr bitte ne PN, ich werde es dann ändern!

    Death-Punk
     
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