Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Sh4dows, 18. Dezember 2012 .

  1. 18. Dezember 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Also da das letzte Thema geschlossen wurde, wollte ich gerne meine Stellungnahme mal posten und euch Fragen was ihr dazu denkt.

    Hier der thread um den es geht:
    Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand


    Stellungnahme:

    "Als ich in der Disko "xxxxxxxxx" war, hatte ich einen Streit mit meiner Freundin,
    darauf hin trank ich mehr Alkohol als ich vertrug. Als meine Freundin plötzlich weg war, wollte ich nach draußen um sie anzurufen, da man in der Disko nichts hört. An der Kasse wollte ich dann mit EC-Karte bezahlen, da ich nicht genügend Bargeld hatte. Leider ging dies nicht. Die Türsteher sagten dann ich solle mein Handy als Pfand dort lassen, dieses brauchte ich aber zum telefonieren. Ich schlug dann vor meinen Ausweis als Pfand dort zu lassen, Geld abheben zu gehen und dann wieder zu kommen um meine Rechnung zu bezahlen, leider waren sie damit nicht einverstanden und wollten die Polizei rufen. Draußen habe ich mir dann eine Zigarette geraucht als wir auf die Polizei warteten.Der Alkohol, der Streit mit meiner Freundin und die Situation, dass man mich nicht gehen lassen wollte waren wohl etwas zuviel für mich.
    Als die Polizisten dann eintrafen, erklärte ich gleich, ich will nur Geld abheben und meine Rechnung bezahlen. Der Polizist verlangte dann von mir erstmal meine Zigarette weg zu werfen, als ich das nicht tuhen wollte, schlug er sie mir aus der Hand, und da setzte dann wohl mein Verstand aus. Statt kooperativ zu sein, verlor ich die Beherschung über mich selbst. Man sagte mir ich sollte mich umdrehen zur Durchsuchung, ich kam mir vor wie ein Verbrecher, ohne überhaupt Absichtlich jemanden Schaden angetan zu haben.
    Die Polizei drückte mich dann gegen die Wand,dabei schlug ich mit meiner Schläfe gegen die Mauer.
    Ich kam mir in die enge getrieben vor, hatte mich nicht mehr unter Kontrolle und habe dann leider die Polizisten als "Feige Schweine" und "Lutscher" bezeichnet.
    Das sie das taten weil ich sie wohl in meinem Alkoholrausch provoziert hatte, kann ich natürlich nachvollziehen. Es tut mir leid, das ich nicht Herr meiner Sinne war, und diese Ausdrücke benutzt habe. Ich entschuldige mich für mein Verhalten und bitte um Nachsicht, so etwas ist mir bisher noch nie passiert, und ich bin mir sicher , das ich daraus gelernt habe. "


    Es geht darum , das ich mich einsichtig zeige und damit auf mildere strafe hoffe.
    Wenn jemand Tipps hat wäre ich natürlich dankbar.

    MFG SH4dows
     
  2. 18. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    1. Ausdruck, Rechtschreibung, Satzbau!
    2. Du beschuldigst in deinem Schreiben die Polizisten. Lass das weg. Ich würde auf die Schilderung aus deiner Sicht komplett verzichten und nur auf die Tatsache eingehen, das du aufgrund des übermäßigen Alkoholkonsums nicht denkfähig warst, es dir leid "tut", du es aus tiefsten Herzen bereust.
     
  3. 18. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    Aber wenn ich nicht darein schreibe, das der polizist mir die kippe aus der hand gehauen hat, oder ich mit dem kopf gegen die mauer geknallt bin, dann lasse ich ja tatsachen weg, die dazu geführt haben das ich so einen "emotionalen ausbruch" hatte...

    Oder sehe ich dsa falsch?
     
  4. 18. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    schreib doch einfach, dass du dir keine objektive meinung aufgrund des zu hohen alkoholspiegels bilden und dich an den genauen tathergang nicht mehr erinnerst. die dir zur last gelegten vorwürfe zugibst. dann noch paar es tut mir leid, wird nie wieder passieren, aus der sache gelernt blabla" und somit sind alle glücklich.
    klar ist es nicht mit allen tatsachen um die ecken kommen zu können. aber ich denke du willst ohne großen aufwand aus der sache raus. das ist meiner meinung nach der einfachste weg, auch wenns in deinen augen ungerecht erscheint. was steht denn im polizeiprotokoll, hast du das mal eingesehen?
     
  5. 18. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    Ja das tust du. Aber da man dir eh keinen Glauben schenken wird ist es klüger die Stelle auszulassen, da du damit die Schuld von dir abweist.

    Du willst ja einsichtig sein und Reue zeigen Die Wahrheit spielt hier keine Rolle.
     
  6. 18. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    ok, ist wohl so. Und das mit "Die wahrheit spielt keine rolle" ist wohl auch so, richtig mies

    Ich hatte nur gehofft , das die polizei dann sagt "ok wir haben uns auch nicht richtig verhalten, wir lassen das lieber ma fallen bzw mindern die strafe"...
     
  7. 18. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    Entweder warst du extrem zu und hast es nicht gemerkt, dass du ausfällig wurdest, oder das hier ist ein Trollthread

    Ich meine, warum erzählst du uns das? Wir können nichts daran ändern bzw. dir helfen, oder einen Tipp geben, alles das war du hier schreibst kann man sich apriorisch ableiten.

    Falls es so war, nimm die Strafe in Kauf, wird wohl nicht so viel auf dich zukommen
     
  8. 18. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    er hat es doch alles in dem anderen thread schon dargelegt. hier gehts lediglich um schadensbegrenzung. mach dir einfach die mühe und klick in seinem ersten post auf den link.
    @Sh4dows: was steht in dem protokoll? hier gehts nicht um wahrheit oder lüge. hier gehts einzig darum, wie du sauber aus der sache rauskommst. die tatsache, dass es 2 staatsdiener waren, welche sich gegenseitig decken, ihre aussage vor gericht doppelt zählt, lässt deinen spielraum auf ein minimum sinken. ohne kohle und anwalt hast du eh keine chance.
    lass bitte den ganzen sachverhalt weg und geh mehr auf dein fehlverhalten ein. ansonsten wirds echt teuer.lg
     
  9. 18. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    recht haben und recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche dinge und leider gottes ist es so, dass auch hier in deutschland solche fälle bei der polizei kein einzelfall sind. jetzt kann das natürlich alles wahr sein was sie dir "angetan haben", jedoch pflichte ich nihilokrat bei. du willst doch einfach schnell aus der sache rauskommen und dafür solltest du keine anschuldigungen machen, sondern dein fehlverhalten eingestehen. das wollen die dort lesen und fertig. das geht am schnellsten und ist am unkompliziertesten - das ist doch genau das was du willst!

    @b00tb0y:
    bitte nächstes mal besser informieren. so wie du es schreibst ist es nicht (ganz) korrekt. halbwissen zu posten ist irgendwie nicht schön. entweder den kompletten sachverhaltn posten oder nichts, doch so ist das mist. danke.

    gruß

    @Sonderk!nd unter mir:
    genau das ist es.
     
  10. 18. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    ahaha die Polizei einsichtig AHAHA der satz hat mir den Abend versüßt.

    Kleine Geschichte von mir, ich bin so ziemlich der Friedfertigste Mensch den ich kenne, hab 0 Bock auf Streß und werde nur ein wenig Assi wenn ich mich komplett verarscht fühle und das dauert lange.

    Nach einem 96 Spiel will ich gerne zur Bahn, nix getrunken und laufe gemütlich den Weg entlang, vor mir 2 Mannschaftswagen der Polizei ca 15 oder 20 Beamte kA naja die rennen plötzlich geschloßen los weil vorm Stadion sich welche Prügeln und laufen auf mich zu und scheinen der Meinung zu sein der Normal Bürger löse sich in Luft aus, ich weiche aus so gut es geht bis 3 auf einmal auf mich zurennen und keiner macht anstallten so zu laufen das er mich nicht umrennt....

    Das Problem dabei ist nur das ich mich ent von einem 1,80m großen Polizisten umrennen lassen, der der Meinung ist er wärs -.- Bleib stehen geb ihm mit der Schulter einen mit er liegt auf der Nase. Statt sich zu entschuldigen schreien mich plötzlich 5 Leute an und habe wohl nur das Glück das die 10 restlichen Polizisten net mit der Schlägerei fertig werden da diese plötzlich , nachdem ich dem freundlichen wieder hochgeholfen hab mit der Aussage das ein 2m 110kg Mann sich nicht in Luft auflöst und der schnippigen aussage ich hätte glück das sie was wichtigeres zu tun hätten, abziehen...

    Die sehen Fehlverhalten niemals ein und sind immer zu 2te somit im Vorteil weil nicht Aussage gegen Aussage... Was willst du da machen -.-

    Wenn du denen eine Auswischen willst brauchst mindestens 3-4 zeugen die das bestätigen...
    Von daher zeig reue und mach bisschen einen auf *****kriecher und es wird günstiger und es dauert net solange...

    wieso halbwissen es gibt keine Beamtenbeleidigung oder worauf willst du hinaus?
     
  11. 19. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    Von was redest du jetzt?
    Beamtenbeleidigung gibt es nicht, nur die normale Beleidigung nach §185,
    bzw. Üble Nachrede 186 u. 187 Verleumdung, wurde aber ja schon geklärt glaube ich.

    Zum Thema selbst: Einsicht zeigen, da hast du keine Chancen, die Polizei zumindest wird sich sicherlich nicht einsichtig zeigen und schwarze Schafe gibt es überall, auch da. Was waren dass denn für welche, kannst du dich noch erinnern? Obermeister, Hauptmeister, Komissare? Frag nur rein Interessenshalber.

    P.S.: Wurdest du von denen noch vor Ort über deine Rechte belehrt? Falls Nein, Zeugen die das belegen können?

    Ich beantworte dir morgen mal die Frage mit der Zigarette, interessiert mich selbst auf welcher Rechtsgrundlage die gehandelt haben, weiß es gerade nicht aus dem Kopf, bin mir aber zieml. Sicher dass es auch dazu eine gab, zumindest im Rahmen der Identitätsfeststellung.
     
  12. 19. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    hi,
    ich sagte, dass es nicht ganz korrekt sei. damit wollte ich keineswegs sagen, dass es in deutschland den separaten tatbestand der beamtenbeleidigung gibt. da hat er schon recht gehabt. doch wenn man so etwas postet (böse zugen würden jetzt sagen"klugscheißt": "übrigens"...), dann ist es wünschenswert, wenn man dann auch alles dazuschreibt was es mit der besonderheit der beleidigung eines beamten auf sich hat und nicht nur die "hälfte". daher auch der begriff "halbwissen". das sollte keinesfalls böse herüberkommen und ich merke schon, dass meine formulierung nicht ganz so sauber war.
    er schrieb quasi folgendes:

    sowie

    .

    der vollständigkeit halber hätte ich mir dann gewünscht, dass man auch alle besonderheiten postet. das mag jetzt wie erbsenzählerei klingen, doch da ist ja jeder anders

    hier nun ein wikipedia-auszug der den sachverhalt ganz gut auf den punkt bringt (mmn):

    Beamtenbeleidigung – Wikipedia

    da der TE nun von einer strafverfolgung betroffen ist wollte ich diese der vollständigkeit halber komplett auflisten.

    gruß

    p.s.: war also mein fehler. hätte mich präziser ausdrücken sollen und anstatt des flames direkt diesen beitrag verfassen sollen. war wohl ein wenig übermüdet :<
     
  13. 19. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    Nun hab ich das verlangen dich zu verprügeln xD
    Sorry msuste jetzt sein, aber streber werden immer verhauen, das lernt man in der schule!

    Spaß bei Seite, hast natürlich recht, der größte Unterschied liegt einfach nur darin das es bei Beamten verfolgt wird... ich persönlich bin noch nie wegen eines **** deine Mutter zur Polizei gerannt sondern habs einfach ignoriert^^
     
  14. 19. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    Naja das ganze blabla, der wikiauszug, is doch total hinfällig. Der Dienstvorgesetzte hat ebenfalls Antragsrecht, wobei es sich bei der Beleidigung um ein Absolutes Antragsdelikt handelt. Mehr besonderheiten gibt es da nicht.

    P.S.: die Zigarette.. in Bezug auf Sicherstellung in Verbindung mit Verwahrung/Vernichtung sollte es eine Rechtsgrundlage geben. Das paragraphenblabla erspar ich euch mal. Ebenso die genauen Hintergründe...

    Ist aber nur ne Vermutung, wehe da stützt sich einer drauf! bin kein rechtsberater.

    Soll heißen, hätte der TE mal doch lieber folge leisten sollen
     
  15. 20. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    Das Wegschlagen der Zigarrette war rechtmäßig. Von einem Besoffenen, der bereits pöbelt und sich aggressiv bzw. unkoorperativ verhält, kann die glühende Zigarrette als Waffe im nichttechnischen Sinn gesehen werden und somit auf Grund der geschilderten Umstände eine "Angriffsgefahr" subsumiert werden.

    Die Aufforderung die Zigarrette aus zumachen kam der TE nicht nach. Somit wurde die nächste Sprosse der "Leiter" bestigen, nämlich das Anwenden von einfacher körperlicher Gewalt im Sinne von § 2 UZWG.

    Die Durchsuchung wiederum war wahrscheinlich präventiver Natur gem. des Polizeigesetz deines Bundeslandes, um auf Nummer sicher zu gehen, dass du keine Waffen oder ähnliches mit dir führst, die du auf Grund deiner Aggressionen und deines Alkoholpegels einsetzen könntest.

    Ebenso könnte die Durchsuchung auch nach § 163b StPO berufen, um die Straftat(Beleidigung) zu verfolgen, da du evtl. deine Personalien nicht angeben wolltest.

    Ich war natürlich nicht dabei, aber von den Schilderungen hört sich das alles mehr oder weniger rechtmäßig an, auch wenn es dir vllt. in dem Moment anders vorkam

    Gruß
     
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  16. 21. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 21. Dezember 2012
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    Hey, formuliere es einfach ganz knapp das du auf Grund des Alkohols nicht ,,Herr deiner Sinne" warst und das es dir Leid tut... du dich Entschuldigen möchtest.

    Anschuldigungen gegen die Beamten rausnehmen (sieht nicht gut aus).

    Wenn du gerade rauchst kann schon verlangt werden, dass du die Zigarette wegwirfst. Genau wie wenn jemand eine Bierflasche/Glas etc. in der Hand hält (Gefahr für die Beamten das sie dadurch Verletzt werden) oder gar ein Messer (wo es jeder verstehen würde).

    Warum wurde eine Blutentnahme gemacht? Wegen einer Beleidung... wäre Lustig?? Warst du vielleicht so stark alkoholisiert, dass du körperlich Widerstand geleistet hast und weißt es nicht mehr -> Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB -> Blutentnahme ok!
    Durch das Nichtbezahlen der Rechnung könnte zumindest noch ein Betrug § 267 StGB im Raum stehen ,,Zechprellerei" (wahrscheinlich nicht Nachweisbar).

    Durch den Widerstand wäre auch die BE gerechtfertigt, die Beamten müssen ja Be-und Entlastend ermitteln -> 1,6 Promille evtl. verminderte Schuldfähigkeit/Schuldunfähig - kommt drauf an wie du pers. bei 1.6 drauf bist. Hat der Arzt sicher festgestellt... manch einer ist da erst normal Ansprechbar ;-) und andere sind völlig Harte -> dann Gewahrsam ok!

    Dann wäre auch wenn ich das mit den 6 Stunden richtig interpretiere der Gewahrsam gerechtfertigt.
    sog. Schutzgewahrsam weil die Polizei ja die Obhut über dich hat uns somit Garant für dich ist und nicht einfach sagen ,,verschwinde und geh" und du vor das nächste Auto läufst... oder vorn Zug (Kenne so ein Sachverhalt - Am Bhf raugelassen Typ rennt 1h Später vorn Zug!). Der Gewahrsam könnte auch in eine andere Richtung begründet werden.

    Hast strafrechtlich schon vorher mal was mit der Polizei zu tun?
    Wenn wirklich nur die Beleidung im Raum steht mach es wie oben zu Anfang beschrieben! Wenn du ein ,,unbeschriebenes Blatt" bist kloppt der Staatsanwalt eh alles ein der hat wichtiges zu tun ;-).

    Sind alles nur vermutungen etc. nicht drauf berufen! Man könnte den ganzen Sachverhalt auch anders Interpretieren - gegen die Beamten!

    Polzei ist Ländersache da hat jedes Land eigene Bestimmungen!

    Hat ich überlessen:
    Handfessel bei Alk mit entsprechendem Verhalten auch ok.

    Yep.
     
  17. 18. Februar 2016
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    Servus,

    ich nutze diesen vier Jahre alten Thread mal, um einen ähnlichen Fall zu schildern und vielleicht ein bisschen Rat zu bekommen.

    Beim Karneval vor drei Wochen, laufe ich mit einem Kumpel von einem Essensstand in Richtung Kneipe. Auf halber Strecke steht ein Polizeibulli mit zwei oder drei Polizisten. Ich rufe laut: "All Cops are ******ds", "oder alle Bullen sind Schweine". Ich weiß es nicht mehr. Mein Kumpel sagt ich hätte "All Cops are ******ds" gerufen, die Polizei sagt, ich habe "alle Bullen sind Schweine" gerufen. Spielt wahrscheinlich auch keine Rolle. Jedenfalls wollte man meinen Personalausweis sehen, welchen ich dann auch abgegeben habe, und einen Alkoholtest machen, was ich abgelehnt habe. Danach sagte man mir, dass ich einen Platzverweis erhalte und in den nächsten Wochen mit Post zu rechnen habe.

    In dem Strafantrag wirft man mir Beleidigung nach §185 StGB vor. Der "Tatvorgang" wird so geschildert, wie er abgelaufen ist. Ich streite nichts ab und bereue es. Ich bin 27 Jahre alt, Student und vorher niemals auffällig gewesen. Zu dem Zeitpunkt war ich schon ziemlich betrunken. Nüchtern würde ich mich niemals zu sowas hinreißen lassen.

    Was mich interessiert, wie äußere ich mich nun am klügsten, um eine möglichst geringe Strafe zu bekommen?
     
  18. 18. Februar 2016
    AW: Beamten Beleidigung - Teil 2 (Stellungnahme)

    zugeben und reue zeigen. fang die diskussion (war es nun acab oder bullen sind schweine) nicht an. wäre zwar mal lustig, aber für die mögliche strafe nicht das beste. in dieser situation vielleicht auch nicht ganz so klug gewesen den alkoholtest abzulehnen.
     
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