#1 15. Februar 2014 Kurze Frage, auf die ich im Internet irgendwie keine Antwort finde: Ich war im August 2012 eine Woche arbeitslos und habe damals aus Bequemlichkeit den Antrag auf ALG1 nicht abgegeben. Diesen habe ich jetzt wiedergefunden und wollte wissen, ob man das Ding noch immer einreichen kann? Habe damals alle Fristen bezüglich der Meldung, dass ich arbeitslos bin, eingehalten. + Multi-Zitat Zitieren
#2 15. Februar 2014 AW: ALG1 nachträglich beantragen? an dem tag an dem du dich arbeitslos meldest.. so long. + Multi-Zitat Zitieren
#4 15. Februar 2014 AW: ALG1 nachträglich beantragen? moin, laut http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sauer-sgbiii-161-erloeschen-des-anspruchs-24-erloeschen-wegen-zeitablaufs_idesk_PI10413_HI526197.html verfällt der anspruch nach 4 jahren. ob die den antrag allerdings digitalisiert entgegennehmen ist eher fraglich..könntest ihn evtl.laminieren! + Multi-Zitat Zitieren
#5 15. Februar 2014 AW: ALG1 nachträglich beantragen? Wie Bruckl schreibt bekommt man das Arbeitslosengeld erst ab dem Tag an dem man sich meldet. Hatte mich nach der Ausbildung auch in der Übergangszeit zum Studium Arbeitslos gemeldet, jedoch erst knapp eine Woche später. Habe dann auch keine Rückzahlung für die versäumte Woche bekommen sondern erst ab dem Tag der Meldung. --> Du kannst im nachhinein nichts einfordern wenn du dich damals nicht gemeldet hast + Multi-Zitat Zitieren
#6 15. Februar 2014 AW: ALG1 nachträglich beantragen? Danke. Werds wohl laminieren. Ist dann Wasserdicht :3 + Multi-Zitat Zitieren