Rechtliche Aspekte - Webseitenbetreiber

Dieses Thema im Forum "Marketing & SEO" wurde erstellt von Creused, 18. März 2014 .

Schlagworte:
  1. 18. März 2014
    Hallo,

    Ich betreibe ein Forum sowie mehrere Blogs.
    Nun habe ich folgende Fragen:

    Ich würde mir gerne die Nutzungsrechte (§ 34 UrhG Übertragung von Nutzungsrechten - dejure.org) für Bilder, Beiträge etc. von den Benutzern bei der Registrierung übertragen lassen bzw. auch nachträglich durch eine entsprechende Änderung der Nutzungsbestimmung. Geht das mit den Nutzungsbestimmungen?
    Dies soll auch z.B. nach einer Löschung/Sperrung des jeweiligen Benutzers gelten!

    Zweiter Punkt:
    Wenn ich z.B. Redakteure/Artikelschreiber (entgeltlos) habe, kann ich in meinen Nutzungsbestimmungen ebenfalls einbauen, dass die von Ihnen verfassten Beiträge mein Geistiges Eigentum sind, ich habe aber bei z.B. Urheberrechtsverletzung (News von einer anderen Seite 1:1 kopiert) nicht dafür haftbar gemacht werden kann?
    Ich möchte damit einfach vorbeugen, dass falls es zu Streitereien kommt und jemand Artikel löscht o.ä.

    Danke im Voraus!

    Gruß,
     
  2. 18. März 2014
    AW: Rechtliche Aspekte - Webseitenbetreiber

    ein anwalt weiß das am besten. halbwahrheiten bringen nix, außerdem muss dir ja jemand die klauseln schreiben.
     
  3. 18. März 2014
    AW: Rechtliche Aspekte - Webseitenbetreiber

    Das kannst du in deinen Benutzungsbedingungen bzw AGB festlegen. Im Studium ist die Abschlussarbeit auch meistens im Nutzungsrecht oder sogar Urheberrecht der Uni oder Firma zugeschrieben.

    So auch im Blog/Forum, wenn es im Vertrag so drin steht, dass die Nutzungsrechte oder direkt das Urheberrecht übergeben werden.

    Die Nutzungsrechte sind allerdings vom Urheberrecht zu unterscheiden. Ein Urheber kann mehreren Personen das Nutzungsrecht geben, außer es ist eben so ausgehandelt in einem Vertrag, dass die alleinigen Nutzungsrechte nur einmalig sind.

    Das ist nur eine grobe Einschätzung, das ganze ist natürlich noch deutlich komplexer im jeweiligem Detail.

    Für die genaue Umsetzung musst du daher einen Experten befragen.
     
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