#1 16. Juni 2014 Hallo Zusammen, Nehmen wir an Person X ist von uns gegangen, Person Y war der Lebensgefährte (nicht verheiratet). Die Rechnung für die Beerdigungskosten wurde auf Person Y ausgestellt, kann diese Person diese Kosten auch steuerlich geltend machen (es gab kein Erbe welches angerechnet werden könnte) oder können dies nur die direkten Verwandten / Erben? Bitte kein Google Links, diese sind alle sehr schwammig formuliert. Viele Grüße Neo + Multi-Zitat Zitieren
#2 16. Juni 2014 AW: Beerdigungskosten steuerlich absetzen kann man ... als außergewöhnliche Belastung + Multi-Zitat Zitieren
#3 23. Juli 2014 AW: Beerdigungskosten steuerlich absetzen Ich schließe mich da benito an... das ist möglich und Beerdigungskosten müssen bzw. "können" als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. + Multi-Zitat Zitieren