Verbracherinsolvenz vorzeitig beenden!

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Yeyo187, 28. Juli 2014 .

Schlagworte:
  1. 28. Juli 2014
    Hallo Community,

    habe ein paar Fragen zu meiner Insolvenz.

    Ich bin jetzt knapp 1 Jahr in einer Verbraucherinsolvenz. Sind knapp 12000€ Schulden und ein Freund von mir würde mir ca. 6000€ geben können.
    Meine Idee wär jetzt, dass ich ein Vergleich mache und wenn z.b. jeder Gläubiger statt 100% nur noch 50% von den Schulden wollen und ich alles bestätigt habe und alle unterlagen gesammelt und gezahlt habe und ich den bescheid von den Gläuberiger bekommen habe, dass ich meine Schulden an die gezahlt habe, kann ich das Vorzeitig die PL beende?

    Habe schon paar mal Gegooglt und jeder sagt was anderes^^^und deswegen habe ich gedacht, dass ich hier mal nach frage.

    Wann genau wird den der Schufaeintrag gelöscht? Habe gelesen, dass wen die PL fertig ist, dass es dann in der Schufa nach 3 Jahren gelöscht wird
    Wie seht es denn aus, wenn ich es selber so alles zahle druch eine 3. person und sind 1,5 jahre vorbei. Wird das dann eher gelöscht oder bleibt es troztdem noch 3 jahre gespeichert?
     
  2. 29. Juli 2014
    AW: Verbracherinsolvenz vorzeitig beenden!

    Ich gehe davon aus das die Information nicht mehr einfließt in die Bewertung zur Kreditwürdigkeit oder wenn dann geringer, da eben immer die aktuellen Daten dazu verwendet werden. Wenn so ein Eintrag nicht mehr aktuell ist muss er auch nach einer Frist entfernt werden, diese scheint drei Jahre zu sein.

    Zum oberen kann ich nichts sagen. aber schau mal hier: Vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Restschuldbefreiungsverfahrens durch Vergleich - Kanzleinews & Personalia - JuraForum.de
     
  3. 30. Juli 2014
    AW: Verbracherinsolvenz vorzeitig beenden!

    Ja ich befürchte ebenfalls, dass das nicht mehr oder wenig in die Bewertung zur Kreditwürdigkeit einfließen würde.

    Die Frist von drei Jahren ist meiner Meinung nach eher unverständlich... bzw. sie sollte von Fall zu Fall abhängigen. Wenn es einmal und aus einem speziellen Grund zur Insolvenz gekommen ist sollte man das nicht so wie bei jemandem, der immer in Insolvenz ist, bewerten.
     
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