#1 7. August 2014 Hallo RR Board, ich würde mir gerne für nächstes Halloween ein Ninja Kostüm zulegen und wollte mal hier rum fragen ob jemand weiß, wo man gute Kostüme herbekommt und welche Größe ich bei 1,86m Körperlänge schlank gebaut brauche. Herren Ninja Kostüm Samurai - Faschingskostüm/Karneval So eins fände ich schonmal nicht schlecht, aber keine Ahnung ob mir das passt, habt ihr noch andere Vorschläge? + Multi-Zitat Zitieren
#2 7. August 2014 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Ninja Kostüm errechne doch erstmal deine konfektionsgröße Konfektionsgrößenrechner - Berechnung der Konfektionsgröße - Damen und Herren - Natterer-Roben-Shop + Multi-Zitat Zitieren
#3 7. August 2014 AW: Ninja Kostüm Konfektiongröße 94 habe ich, aber in dem Link steht z.B. Gr M 46/48, daher denke ich, dass es eine andere Einheit ist oder? + Multi-Zitat Zitieren
#5 29. August 2016 AW: Ninja Kostüm Hab auch mal eine Frage. Ich hoffe ich kann sie euch hier stellen. Mein Bruder wollte sich für Karneval als Ninja verkleiden. Ein Kostüm hat er sich schon ausgesucht ( Jungenkostüm Ninja, Karnevalskostüm Kämpfer schwarz ) nun bleibt aber die Frage, ob diese Gesichbedeckung erlaubt ist. Bekomme oft zu hören, dass es wegen der derzeitigen Terroristen-Situation nicht gern gesehen wird, wenn man sein Gesicht verhüllt. Gibt es da irgendwie genauere Vorschriften, Gesetze oder ähnliches? + Multi-Zitat Zitieren
#6 8. September 2016 AW: Ninja Kostüm Gibt es. Benutze Google und suche nach Vermummungsverbot. Dabei dürfte schnell deutlich werden, dass eine Frau Klöckner von der CDU (gestern bei stern tv) völlig abseits der Kenntnis der Rechtslage ihren populistischen Sermon für ein Burka-Verbot abgesondert hat. Denn selbstverständlich gibt es kein Gesetz, das es Menschen verbietet, mit verhülltem Gesicht in der Öffentlichkeit zu laufen. Ebenso wie es kein Gesetz gibt, das untersagt, mit Motorradhelm in eine Tankstelle oder Bank zu gehen - oder nackt durch die Fußgängerzone. Dass zivilrechtlich ein Zugang als "Geschäftsbedingung" untersagt werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Schwieriger ist allenfalls die Freikörperkultur, die evtl. als Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG) geahndet werden könnte. Im juristischen Sinne verboten ist eine Vermummung, außer bei den Ausnahmetatbeständen, auf jeden Fall nicht. + Multi-Zitat Zitieren