Bearbeitungsgebühren beim Strafzettel

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von TR!xXZT4R, 20. August 2014 .

  1. 20. August 2014
    Guten Tag liebe RRler,

    vor einiger Zeit wurde ich geblitzt und es kam eine Nachricht zu mir nach Hause weil es etwas weiter entfernt war (150 km).
    Diesen Brief habe ich wahr genommen jedoch habe ich mich nicht gemeldet da , so steht es dort deutlich geschrieben ALLE ANGABEN richtig waren über meine Person und Fahrzeug. Nun dachte ich, ich warte auf die Rechnung.

    Nach 3 Wochen kam ein Brief von dem Rathaus in dem Dorf in dem ich wohne und ich solle mich dort melden wegen dem Strafzettel. Ich bin mit der Beamtin im Rathaus den Brief durchgegangen und auch sie meinte, dass sie nicht versteht wieso das jetzt zu ihr ins Rathaus hin kommt. Es steht alles deutlich im ersten Brief den ich oben genannt habe, dass ich nicht antworten muss. Nun hat sie sich dort gemeldet und jetzt kam die "Rechung".

    75 Euro Bußgeld und Verfahrensgebühren.. soweit so gut ... aber 25 euro "Bearbeitungsgebühren" ... sorry aber das sehe ich nicht ein. Ein Kolleg meinte, dass sie es schon anfordern können aber mich nicht darauf verklagen können wenn ich diese 25 Euro nicht bezahle. Ich bin auszubildender und das ist für mich im Moment eine Menge Geld für etwas was ich ehrlich gesagt nicht verstehe!

    die Strafe von 75 Euro zahle ich .. das ist kein Problem!Jedoch die 25 Euro würde ich lieber behalten! Weiß einer von euch wie das mit dem Gesetzt ist? Muss ich das wirklich bezahlen?

    Danke euch schon mal im Voraus

    MfG euer TR!xX

    edit: bitte moven falls falsches board
     
  2. 21. August 2014
    AW: Bearbeitungsgebühren beim Strafzettel

    Fallen denn die 25 € Bearbeitungsgebühren nicht immer an in einem Bußgeldverfahren? Ich dachte, das wäre normal ...
     
  3. 21. August 2014
    AW: Bearbeitungsgebühren beim Strafzettel

    Das mit dem Gesetz (ohne "t" am Ende) ist so.
    Normalerweise hätte bereits das erste Anschreiben einen Zahlschein enthalten müssen, hat es wahrscheinlich auch. Mit dem du ganz einfach deine Geldbuße hättest überweisen können (und müssen). Danach wäre das Bußgeldverfahren abgeschlossen gewesen, es wäre zu keinen weiteren Schreiben gekommen und natürlich auch zu keinen weiteren Forderungen.
    Tatsächlich hättest du also nicht antworten, sondern nur bezahlen müssen.
    Da du das ganz offensichtlich versäumt hast und auch nicht von deinem Recht auf Anhörung Gebrauch gemacht hast (das wäre die Alternative per Antwort gewesen), ergeht jetzt ein Bußgeldbescheid mitsamt Verwaltungsgebühr.

    Eine Anhörung hätte vielleicht bewirkt, dass das Verfahren einfach eingestellt wird. Eher unwahrscheinlich, bei 75,-€ Geldbuße. (Wieso eigentlich 75,-€? Laut aktuellem Bußgeldkatalog liegt der Satz bei 70 oder 80 Euro.) Die Folge wäre wieder der Bußgeldbescheid mitsamt Verwaltungsgebühr.

    Was dein Kollege erzählt ist Blödsinn. Sowohl die Geldbuße, als auch die Verwaltungsgebühr und sonstige Auslagen sind vollstreckbar. Das heißt, es kann ein Mahnverfahren inklusive Gerichtsvollzieher, Pfändung, Kontopfändung, Gehaltspfändung etc. in Gang gebracht werden. Schon das solltest du dir im eigenen Interesse sparen und den vollständigen Betrag fristgerecht bezahlen! Es wird ziemlich sicher nicht billiger.
    Die Geldbuße (also die 75,-€) kann zusätzlich auch noch per Erzwingungshaft beigetrieben werden.

    Klagen muss die Behörde nicht, sie kann selbst vollstrecken, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

    Streng genommen eigentlich ja. Aber gnädigerweise wälzt der Gesetzgeber die Kosten auf die Allgemeinheit ab. Außerdem werden die Beamten ja eh aus der Staatskasse bezahlt. Die Verwaltungskosten werden erst im weiteren Verfahrensverlauf in Rechnung gestellt. Allerdings verursacht ja dann auch der Täter (oder die Täterin) die weiteren, entstehenden Kosten.
     
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