Kündigung Riestervertrag

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Neightality, 1. September 2014 .

Schlagworte:
  1. 1. September 2014
    Hallo,

    spiele mit dem Gedanken meinen Riestervertrag zu kündigen. Gründe sind vielschichtig, über die ich hier aber gerne keine Diskussion führen möchte.
    Den Riestervertrag habe ich im September 2008 abgeschlossen.

    Nun meine Frage:

    Bei der Kündigung bekomme ich den Rückkaufwert zurück. Von diesem werden die staatlichen Zulagen und die Verwaltungskosten der Versicherung abgezogen.
    Soweit für mich nachvollziehbar. Nun bin ich beim Recherchieren darauf gestoßen, dass auch die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

    Ich befinde mich seit Februar 2011 in einem lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverhältniss, habe aber noch nie eine Steuererklärung abgegeben.

    Behält sich die Versicherung dann diese sog. Steuervorteile dennoch ein oder wie muss ich mir das vorstellen?

    Falls zur Beantwortung noch weitere Angaben nötig sind, werde ich die gerne ergänzen.

    Schon mal Danke und Grüße.
     
  2. 1. September 2014
    AW: Kündigung Riestervertrag

    Du solltest aber eine Diskussion darüber führen. Dass Riester im Grunde eine Milchmädchenrechnung und gerade für die Leute mit geringerem Einkommen (und das sind die, die es nötig hätten), eigentlich nur ein schlechter Witz ist, hat nicht zuletzt die Sendung monitor vorgerechnet.

    Und? Willst du jetzt nen Keks? Wenn du keine Steuern zurückgefordert hast, läuft das unter sskm.
    Wenn du deinen Riestervertrag kündigst, ist das eine sogenannte "schädliche Verwendung", weil das ersparte Geld inklusive Zulagen etc. nicht mehr zweckbestimmt zur Altersversorgung genutzt wird. Demzufolge zahlst du also, wie du schon richtig erkannt hast, alle Zulagen zurück und selbstverständlich fallen darunter auch die Steuervorteile, die gewährt worden sind.
    Zusätzlich besteht im Übrigen auch die Möglichkeit, dass Zuwächse durch Wertsteigerung etc. als "sonstige Einkünfte" voll versteuert werden müssen.
    Die Kündigung (ohne Wechsel zu einem anderen Anbieter) ist also mit ziemlicher Sicherheit kein guter Deal.

    Wenn das Geld nicht unbedingt gebraucht wird, wäre eine Option, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann entfallen die Einzahlungen und bisherige Zuschläge/Steuererleichterungen müssen dann nicht zurückgezahlt werden. Allerdings gibt es dann für die Jahre ohne Beitragszahlung natürlich auch diese Zulagen nicht mehr.
     
  3. 2. September 2014
    AW: Kündigung Riestervertrag

    Des wegen soll der Vertrag ja auch gekündigt werden.


    Was soll der selbstgefällige Ton? Hab ich dir was getan?!

    SSKM?

    Daher ja meine Bemerkung, dass ich seit Beginn meiner "Arbeitszeit" im Jahr 2011 nie eine Einkommenssteuererklärung erstellt und abgegeben habe und daraus folgend auch die Riesterrente nicht steuermindernd geltend gemacht habe.

    Für die Zinserträge müsste doch der Sparer-Freibetrag greifen, oder?

    Dessen bin ich mir bewusst.

    Ist keine Option, da ich von Riester ja ganz weg möchte und ich den Vertrag ja dann bis Renteneintritt (~40 jahre) ruhen lassen müsste? Zudem werden bei meinem Vertrag auch bei der Beitragsfreistellung laufende Kosten fällig. Glaube spätestens nach drei Jahren oder sogar sofort...müsste ich noch mal nachschauen.

    Ich danke für deine Hilfe.

    Grüße
     
  4. 2. September 2014
    AW: Kündigung Riestervertrag

    Klar - warum auch nicht? Entscheidend ist, ob und wie viel Geld du verlierst.
    Ob und in welcher Höhe Kosten fällig werden, hängt natürlich vom Vertrag ab. Ich würde allerdings in Frage stellen, dass wirklich Kosten anfallen, wenn der Vertrag ruht. Im Prinzip vergammelt der irgendwo als Karteileiche herum. Im Zweifel hilft nur, sich die Kosten bzw. Abzüge auflisten zu lassen und dann gegenzurechnen.
     
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