#1 27. Dezember 2014 Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Gewerbe. Meine Frau führt neben ihrem Studium ein Kleingewerbe (Model). Ich selbst arbeite bereits in Vollzeit, möchte jedoch nebenbei über diverse Shopplattformen Accessoires für Smartphones vertreiben. Da ich dies zunächst einmal testweise betreiben möchte, wäre meine Frage nun, ob ich dies anfänglich über das Gewerbe meine Frau laufen lassen kann? Benötige ich überhaupt am Anfang gleich einen Gewerbeschein? Danke für alle hilfreichen Posts, Doug + Multi-Zitat Zitieren
#2 27. Dezember 2014 AW: Gewerbe anmelden/ummelden hallo doug überleg mal selbst .... du willst waren verkaufen um gewinn zu erzielen,also gewerbeschein nur,wenn du zum gewerbeamt gehst,und dir einen gewerbeschein holst (kostet nicht mal 30 euro),berechtigt dich das noch lange nicht,sofort etwas zu verkaufen,du bekommst dann noch nen stapel unterlagen vom finanzamt,die du ausfüllen mußt,danach bekommst du vom finanzamt bescheid und erst dann darfst du verkaufen deine frau kann aber auch zum gewerbeamt gehen und ihr gewerbe erweitern,dann könnt ihr sofort loslegen,inhaber des shops wäre dann aber deine frau und im impressum würde der name deiner frau stehen,beim versenden muß immer beim absender der name deiner frau draufstehen,da sie dann ja das gewerbe hat und nicht du wenn du selbst gewerbe anmelden willst,bist du verpflichtet,dir die zustimmung deines jetzigen arbeitgebers zu holen (dafür gibt es vordrucke im internet) gruß benito + Multi-Zitat Zitieren
#3 27. Dezember 2014 AW: Gewerbe anmelden/ummelden Perfekt, danke für deine Antwort. Ich würde es dann mal mit einer Erweiterung vorerst versuchen + Multi-Zitat Zitieren
#4 27. Dezember 2014 AW: Gewerbe anmelden/ummelden ist erstmal am einfachsten und zum austesten,ob sich das lohnt,reichts erstmal + Multi-Zitat Zitieren
#5 28. Dezember 2014 AW: Gewerbe anmelden/ummelden keine ahnung ob sich viel verändert hat in den letzen jahren, aber als ichs machen musste, war das kein stapel, lediglich 6-7seiten und nachträglich ging das ganze auch, gab nur gewisse fristen. solange du keine gewinne und umsätze im vier-fünfstelligen bereich erzielst, brauchst du keine große angst vor fehlern haben, die leute in den ämtern sind meist kulant ; ) + Multi-Zitat Zitieren
#6 28. Dezember 2014 AW: Gewerbe anmelden/ummelden Wenn eine Ehe besteht, solltet ihr die Einkommensteuer mal berechnen und bedenken wie ihr die Steuerklassen am sinnvollsten aufteilt. Nicht das die Steuerersparnis größer wäre als das was an Verdienst reinkommt. + Multi-Zitat Zitieren
#7 3. Januar 2015 AW: Gewerbe von Ehepartner erweitern oder Nebenberuflich neu anmelden? Da die Größe des Gewerbes meiner Frau noch überschaubar ist und die Umsatzerwartung der neuen Tätigkeit auch nicht besonders hoch ist, dürfte dies für den Anfang kein Problem sein. Mit der Steuerklassenwahl 3/5 fahren wir so atm ganz gut... + Multi-Zitat Zitieren