Krankenakte, Patientenakte und Konsorten einsehen? Was steht alles drin?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von the, 5. März 2015 .

Schlagworte:
  1. 5. März 2015
    Hoi!

    ich weiß leider nicht ob das ein "allgemeines" Problem ist, in die anderen Forenteile hat es noch weniger gepasst, deswegen schreib ich es nun hier rein.


    Ich war 3 Monate in einer Psychotherapie (Verhaltenstherapie) und mich würde es interessieren wo man nun unter bestimmten Voraussetzungen zu meiner Krankheitsgeschichte die Informationen bekommt. Dazu möchte ich kurz den Ablauf bis zu meinem Abschluss meiner Therapie schildern:

    Ich hab sämtliche Instanzen, die etwas mitbekommen haben fett makiert.

    - Abitur
    - Erkenntnis, dass ich eine Psychotherapie brauche
    - Hausarzt aufgesucht und ihm alles geschildert (Angststörung, Soziale Phobie und weitere Kleinigkeiten (u.a. auch Alkoholmissbrauch)); Überweisung für eine Psychotherapie bekommen
    - besoffen mit 1,3 Promille von der Polizei mitgenommen (hatte ein feststehendes Survivalmesser im Rucksack, Verstoß gegen Waffengesetz), hatte eine Verwarnung mit Verwarngeld zur Folge. Den Polizeieinsatz sollte ich bezahlen, habe einen reumütigen Brief geschrieben und die Überweisung meines Hausarztes beigelegt als "Erklärung" (Zahlungsforderung wurde fallen gelassen)
    - Stress mit der Familienkasse bekommen wegen keiner Ausbildung und Drohung der Einstellung der Kindergeldzahlungen. Nach Beschreiben meiner psychischen Situation forderten sie ein amtsärztliches Attest, damit weiterhin Kindergeld bezahlt wird
    - zum Amtsarzt gegangen, ihm alles geschildert (dasselbe wir dem Hausarzt mit Alkohol usw.) und ein Attest bekommen für 4 Monate "Unfähigkeit" für Ausbildung.
    - Attest der Familienkasse geschickt
    - Psychotherapie auf Kosten der Krankenkasse angefangen und im Oktober "mit Erfolg" abgebrochen/beendet


    Jetzt stellt sich mit die Frage, wo kann ich was finden. Ich blick nicht ganz durch in dem ganzen System mit ärztlicher Schweigepflicht und den ganzen verschickten Attesten ...

    Hausarzt: Was weiß mein Hausarzt, bzw. was hat er schriftlich notiert (im PC), so dass es sichtbar sein könnte für andere
    Polizei: speichern die eine solche Überweisung für eine Psychotherapie irgendwo? In wie weit wird eine Verwarnung dokumentiert? Taucht diese im Führungszeugnis auf?
    Amtsarzt: Was weiß der Amtsarzt bzw. was notiert er? Oder schreibt er einfach am Ende ein Attest?
    Familienkasse : Was steht idR auf dem amtsärztlichem Attest, das die Familienkasse nun von mir hat?
    Psychotherapeutin: ?
    Krankenkasse: haben ja den Antrag auf Psychotherapie bekommen und bezahlt. Was wissen sie? Hab heute mit der Krankenkasse telefoniert und die Einsicht in meine Krankenakte beantragt. Schicken sie mir innerhalb der nächsten 4 Wochen per Post (inkl. dem Teil der kassenärztlichen Vereinigung (das ist der Teil, weswegen es so lange dauern soll))


    Angenommen ich würde nun auf Lehramt studieren, da steht mir ja auch eine Untersuchung des Amtsarztes bevor. Außerdem muss ich ja die Wahrheit sagen bzgl. psychischer Erkrankungen (was ich dann auch machen würde - natürlich etwas eingeschränkter). Er hat ja auch Einsicht in meine Krankenakte(n), was steht da alles drin? "Nur" das, was auch in den Akten der Krankenkassen steht oder mehr? Wurde irgendwo mein Alkoholmissbrauch sichtbar für andere notiert?
    Ich hoffe jemand kennt sich aus und ist gewillt mir zu helfen

    Ich weiß ich bin ein Versager. Bitte versucht mir trotzdem zu helfen.


    Gruß
    the
     
  2. 5. März 2015
    AW: Krankenakte, Patientenakte und Konsorten einsehen? Was steht alles drin?

    Zur Krankengeschichte: "... Diese Originalunterlagen verbleiben jeweils in der behandelnden Einrichtung. Der Patient hat das Recht, eine Kopie zu fordern."

    Im oben verlinkten Wiki-Eintrag findest du weiter viele nützliche Informationen, auch über den Umfang der Daten.


    Du kannst dir also eine Kopie geben lassen für deinen abgeschlossenen Krankheitsfall beim Psychologen. Ein Arzt der dich behandelt hat immer die Möglichkeit alle Daten anzufordern, weil die Information möglicherweise wichtig ist für eine Behandlung.

    Allerdings muss ein Amtsarzt das nicht weil er für die Untersuchung die Akten nicht braucht.
    Für die Verbeamtung zählt die aktuelle Untersuchung. Abgeschlossene Krankheitsfälle sind nicht relevant.

    Du kannst die Auskunft, falls nötig, entsprechend "grob" wiedergeben. Wenn du die Unterlagen hast, fällt es dir auch leichter - möglicherweise ist es gar nicht so detailliert.
     
  3. 5. März 2015
    AW: Krankenakte, Patientenakte und Konsorten einsehen? Was steht alles drin?

    danke dir für deine antwort.

    aber steht nun in der krankenakte, die ich bei meiner krankenkasse angefordert habe "alles" drin? (außer persönlicher notizen der ärzte)

    oder gibt es noch außerhalb dieser krankenakte von der krankenkasse irgendwelche informationen zu meinen krankheiten, die dann "ans licht" kommen könnten, wenn es jemand drauf anlegt?

    oder hat jeder arzt seine eigene krankenakte? dann müsste ich ja rein theretisch bei meinem hausarzt, dem damaligen amtsarzt, meiner krankenkasse und meiner psychotherapeutin jeweils um einsicht bitten? (bzw. ist ja mein recht)
     
  4. 6. März 2015
    AW: Krankenakte, Patientenakte und Konsorten einsehen? Was steht alles drin?

    Sowohl als auch. Das ergibt sich aus der Dokumentationspflicht, auf deren Grundlage u.a. auch die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt. Üblicherweise erhalten Krankenkassen aber nur die Diagnosen, haben allerdings auch die Möglichkeit, über den medizinischen Dienst alle Berichte anzufordern, auch wenn das vom Bundessozialgericht kritisiert wird.
    Deutsches Ärzteblatt: Bundessozialgericht rügt Neugier von Krankenkassen

    Schwierig...
    Der Verstoß gegen das Waffengesetz wird sicherlich aktenkundig sein, taucht aber zumindest im einfachen und erweiterten Führungszeugnis (das wirst du als Lehrer brauchen) nicht auf. Dort werden nur (Bewährungs)Strafen ab einschließlich 4 Monaten aufgenommen, wenn ich mich jetzt nicht ganz schwer irre.
    Fraglich ist, was im behördlichen Führungszeugnis steht, dort werden aber vermutlich ebenfalls nur Vorstrafen und keine Verwarnungen stehen. (Jugendstrafen stehen mWn. in allen drei Zeugnissen ebenfalls nicht drin.) Das behördliche Führungszeugnis wird der Behörde (z.B. Stadt, Gemeinde) vorgelegt, kann aber vor Aushändigung an einem Amtsgericht eingesehen werden.
    Wenn du da ganz sicher gehen willst, frag einen Anwalt oder wühl dich durchs Bundeszentralregistergesetz.
     
  5. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.