Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

Dieses Thema im Forum "Handy & Smartphone" wurde erstellt von dibadibadu, 11. März 2015 .

  1. 11. März 2015
    Die Polizei hat mein Mobiltelefon beschlagnahmt.
    Jetzt hab ich es wieder bekommen.

    Aber ich hab so ein Gefühl das ich das Handy jetzt nicht mehr verwenden soll.

    Kann dass sein das die irgendwie was einbauen oder sowas in der art?
     
  2. 11. März 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Was sollten die den einbauen? Du meinst wohl eher das sie eine Spionagesoftware installiert haben. Das dürfen sie nur wenn noch ermittelt wird oder ein weiterer Tatverdacht besteht.

    Das wird aber eigentlich nur gemacht wenn du einen EU-Ausländischen Provider hast oder der Verdacht besteht das du ins EU und USA Ausland gehst. Alles andere könnte technisch auch direkt abgehört/abgefangen werden, dazu ist kein Backdoor/Spyware nötig.

    Wenn es sich um ein Smartphone handelt könntest du es ja komplett rücksetzen und neu installieren.
     
  3. 11. März 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Oder auf Klassische Kommunikationswege umsteigen.

    Brieftauben
    Flaschenpost
    Dosentelefone
     
  4. 12. März 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Ich bezweifle, dass sie dir etwas ins Handy einbauen, außer du bist ein international bekannter Schwerkrimineller^^

    Jedoch würde ich die Sim-Karte, bzw. die Nummer wechseln.
     
  5. 12. März 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Interessant wäre vielleicht mal der Grund, warum man das Teil beschlagnahmt hat. Ungewöhnlich ist das nicht, sondern mittlerweile die Regel, wenn z.B. ein Verkehrsunfall nicht eindeutig geklärt werden kann.
     
  6. 13. März 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?


    Auch noch möglich: Rauchzeichen!
     
  7. 13. März 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Prüfen sie dann nach ob du zu der Zeit des Unfalls telefoniert oder getextet hast?
     
  8. 14. März 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Genau das...
    Ist nämlich mittlerweile eine recht häufige Unfallursache.
     
  9. 7. April 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Sorry aber ohne Angabe des Grundes für die Beschlagnahmung kann man nur schwer was dazu sagen. Das Polizei tut was sie nicht tun darf / soll kann man hier Leipziger Polizei mauert: Nach Spontandemonstration beschlagnahmte 150 Handys werden nicht herausgegeben | netzpolitik.org nachlesen.

    Und die, die nicht glauben, dass Handy manipuliert werden sollten am Ende des Jahres mal zum CCC Kongress fahren - auch wenn sich der Fall nicht auf ein Handy bezieht Überwachung im Netz: Bundestrojaner ist Bayerntrojaner - taz.de denn da wurde gemacht was verboten war.
     
  10. 7. April 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Wo hast du denn den scheiß aufgeschnappt.

    Das kleinste "verbrechen", bei dem ne telekommunikationsüberwachung durchgeführt wird, ist wenn du im verdacht stehst zu dealen.

    Bei nem unfall. Wo sind wir denn^^

    Und nein, die bauen dir da garnix ein. Wenn n dealer bist, dann am besten jede woche handy nr. wechseln. Wird dann aber schwer mit der vermarktung
     
  11. 8. April 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    "Scheiß" kommt da wohl eher von dir. Du solltest vielleicht erst mal lesen lernen. Dann begreifst du vielleicht auch, dass eine Abfrage der letzten Verbindungsdaten keine Telekommunikationsüberwachung ist, auch wenn selbst an eine simple Abfrage bereits recht hohe Hürden geknüpft sind.

    Tatsächlich ergibt sich aus § 94 StPO die Möglichkeit für die Polizei, ein Handy auch gegen den Willen des Besitzers/Eigentümers zu beschlagnahmen, wenn es als Beweismittel für die Untersuchung eines Tatverdachts von Bedeutung sein kann. Eine Straftat ist laut Solmecke immer bei einem Verkehrsunfall anzunehmen, insbesondere wenn Menschen verletzt oder getötet wurden.
    http://www.ksta.de/service/darf-die-polizei-handy-von-autofahrer-beschlagnahmen,16126596,26258096.html

    Prinzipiell muss noch nicht mal ein Unfall passiert sein, die Nutzung technischer Hilfsmittel, um vor Radarkontrollen zu warnen ist nämlich ebenfalls verboten. Besteht also der Verdacht, dass das Handy als Radarwarner benutzt wurde, kann es ebenfalls einkassiert werden.
     
  12. 8. April 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Danke für die Rechts- Nachhilfe^^ habe vorher noch nie was vom 94er gehört

    Natürlich heißt es "kann".. Aber du hast wohl noch nie was von verhältnismäßigkeit gehört. Theoretisch können sie auch dein ganzes Haus aufm Kopf stellen, sobald sie bei dir n Gramm Marihuana o.ä. finden. Nur gibts da halt auch sowas wie Grundrechte.
     
  13. 8. April 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Tja, in der Praxis gilt das gute "In dubio pro reo" eben häufig nicht.
     
  14. 8. April 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Glaube ich eher weniger. Vllt. Nicht direkt, trotzdem wird jede menge eingestellt. Oft genug mit leuten zutun gehabt die hatten 300 oder mehr straftaten aufm Konto. Wirklich durchgegriffen wird halt nur beim führerscheinrecht und wenns dem staat schadet. Steuerhinterziehung z.b.
     
  15. 8. April 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    In dubio pro reo für uns User hier

    Aus meiner Agonie erwacht, jetzt sachlich und ernsthaft von mir.

    In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) gilt in einem Verfahren und nicht schon bei Ermittlungen im Rahmen der StPO. Soweit ist es ja noch lange nicht. Man ist noch kein Angeklagter. In dem Stadium ist er erst mal Betroffener oder Beschuldigter. Da bin ich eher bei Kosoglu und seiner Kritik.
    Da schmeißt aber hier jemand etwas wild durcheinander, so ziemlich alles…auch die Verhältnismäßigkeit .
    Aber gut, man muss ja nicht alles wissen...ich weiß ja selbst auf dem Gebiet auch nicht mehr alles, sondern habe nur eine Meinung bei etwa 20 %iger "Verkalkung".

    Sei´s drum.

    Wenn man sich etwas in Foren umsieht, dann wird man feststellen, dass die Sache mit dem Handy auch woanders auftaucht. Und wenn man dann noch die Software der NSA oder Google usw. zwecks Erkennen von Verknüpfungen sein eigen nennt, erkennt man unschwer noch andere Fragen des Users außer dieser hier unter verschiedenen Nicknames.

    Nur ein kleiner Ausschnitt:

    Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung ? (Ist identisch)

    und dann geht es weiter...

    Mehr muss jetzt nicht sein.
    Und wir reden uns hier die Birne heiß und streiten über Rechtsauslegungen.
    Ihm einen guten Arzt zu empfehlen oder aber als Troll abzuhaken wäre auch ´ne Idee.
     
  16. 9. April 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Das wage ich zu bezweifeln. Außerdem wäre der Grund für die Einstellung nicht uninteressant. Liegt nur mangelndes öffentliches Interesse vor, wiegt die Schuld nicht schwer, ist die Beweislage nicht ausreichend oder wurde z.B. gegen Auflage eingestellt? Oder verwechselst du Bewährung mit Einstellung?

    Bei 300 oder mehr Straftaten muss der Täterin (heute mal politisch korrekt ) schon so clever gewesen sein, sich nicht erwischen zu lassen oder aber eine ausreichend starke Beweislage zu vermeiden. Letzteres glaub ich nicht, eigentlich sogar beides nicht. Irgendwann passiert auch dem besten Ganoven oder der Ganovin mal ein Fehler.
    Unser Rechtssystem soll zwar resozialisieren und ist nicht ausschließlich auf Bestrafung ausgerichtet, bei so vielen Straftaten, die vor den Richter gelangen, dürfte aber auch bei weniger schweren Vergehen und mit dem vergleichsweise eher milden Jugendstrafrecht das Fass längst übergelaufen sein.

    Na dann leg dich wieder hin.

    Bei allen technischen Möglichkeiten, die genutzt werden können und u. U. auch tatsächlich genutzt werden, gibt es da wohl einen besonders paranoiden Zeitgenossen.
     
  17. 24. Juni 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    OK der Thread ist alt, aber das Thema kann trotzdem wieder einmal aufkommen... auch wenn sich der Threadstarter bislang nicht zu Wort gemeldet hat.

    Also es wäre auf jeden Fall interessant zu wissen warum das Handy beschlagnahmt worden ist. Aber generell kann man ja in einen Handyshop gehen und fragen ob da jetzt eine besondere Software oder ever darauf ist. Die kennen sich dermaßen gut aus, dass das was bringen würde.
     
  18. 16. Juli 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Ob Troll oder nicht, ich finde es allein schon interessant darüber nachzudenken.

    Ich würde in einem solchen Fall wahrscheinlich das Handy nicht mehr nutzen auch wenn ich es zurück bekomme und mir leider ein andere Gerät holen und das alte in der Bucht verticken. Paranoid?
     
  19. 19. Juli 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Trotz 200% Paranoia würde ich in so einem Fall das Handy (außer ich will eh ein Neues) einfach neu flashen nachdem ich es vorher vollkommen platt gemacht habe.
     
  20. 29. Juli 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Yes, kann man nur so unterstützen, sicher ist sicher - wenn auch ein Neues besserwäre, aber wie gesagt ich meine Rechte gibts eben und die nutzt auch die Polizei ihrerseits.
     
  21. 6. August 2015
    AW: Polizei hatte mein Handy beschlagnahmt: Überwachung?

    Na ja nein, das Handy würde ich nicht weiter verkaufen. Man kann trotzdem nie ganz wissen, was damit sein kann wenn es mal von der Polizei beschlagnahmt gewesen ist.

    Flashen wäre hier mit Sicherheit die bessere Option.
     
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