Studium abgebrochen, trotzdem Bafög beziehen?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Croczka, 17. März 2015 .

  1. 17. März 2015
    Hey Leute,
    mein Freund hat sein Studium abgebrochen und fängt im August seine Ausbildung an.
    Er bezieht Bafög, arbeitet jedoch seit Februar Vollzeit bei einer Firma. Wir haben nun überlegt, ob er weiterhin Bafög beziehen könnte (bis September geht das glaube ich, oder?) bis er seine Ausbildung anfängt und trotzdem weiterhin nebenbei Vollzeit arbeiten könnte?
    Oder meint ihr, dass das Amt das raus bekommen könnte und er Probleme kriegen könnte?

    Danke schonmal
     
  2. 17. März 2015
    AW: Studium abgebrochen, trotzdem Bafög beziehen?

    Moin,

    das kann theoretisch gut gehen oder auch nicht.
    In meinem Studiengang braucht man ab einem bestimmten Semester 90ECTS damit man weiter Bafög bekommt, ich hatte diese 90ECTS nicht.
    Habe auf einen Brief vom Bafög-Amt wo stand "für die weitere Förderung benötigen wir den Nachweis blabla" einfach nicht reagiert und habe das Bafög dann komplett durch bekommen.

    Der Gedanke "die haben einen Fehler gemacht also haben die pech gehabt" zählt bei sowas leider nicht, wenn die das irgendwann rausfinden muss ich zurück zahlen.

    An der Stelle deines Kumpels würde ich einfach erstmal den Mund halten, rauskommen kann es wie gesagt selbstverständlich.
    Mit argen Problemen sind aber dann nicht zurechnen, Rückzahlung und gut ist.

    Wohlgemerkt, die Hälfte von dem was dein Kumpel in der Zeit bekommt muss er ja sowieso zurückzahlen. Dann würde ich mal schauen ob sich das lohnt.
     
  3. 17. März 2015
    AW: Studium abgebrochen, trotzdem Bafög beziehen?

    dürfte soweit gehen. bedenkt aber die freibetragsgrenze von ca. 4500€ jährlich. die sollte er nicht überschreiten, da sonst sein bafög verringert wird. auch ist es wie newyork sagt, dass man die CP nachweisen muss ab einem bestimmten semester. wenn man keine 24 CP pro semester schafft, dann geht der baföganspruch auch flöten. am besten mal zur bafög stelle gehen.

    moralisch ist es natürlich etwas fragwürdig
     
  4. 18. März 2015
    AW: Studium abgebrochen, trotzdem Bafög beziehen?

    falls er exmatrikuliert wurde/ist, wird das nicht gehen. wenn er aber noch eingeschireben ist und die oben genannte freigrenze beachtet dürfte es erstmal keine probleme geben.
     
  5. 19. März 2015
    AW: Studium abgebrochen, trotzdem Bafög beziehen?

    das bafoeg-amt wird nach exmatrikulation bzw. nach ausgelaufener foerderung nach dem ersten semester eventuell fragen, wie das mit seinem studienabbruch so war, und ab wann die entscheidung fest stand, dass er das studium abbricht.
    ab diesem zeitounkt dann liegt naemlich keine "eignung nach §9 BAföG" vor.

    wenn das bafoeg-amt sonst nichts zu tun hat und gelder einsparen will (bzw. sich im hoeheren umfang zurueck holen will) kann es nach § 48 (3) folgendes tun:

    "Während des Besuchs einer Höheren Fachschule, Akademie und Hochschule kann das Amt für Ausbildungsförderung bei begründeten Zweifeln an der Eignung (§ 9) des Auszubildenden für die gewählte Ausbildung eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte einholen, die der Auszubildende besucht."

    dann koennte deine hochschule in einem gutachten dazu kommen, dass du seit dem zeitpunkt x keine vorlesungen mehr besucht hast bzw. keine arbeiten mehr erbracht hast oder sonst was... ab dann wuerde das bafoeg dann zu 100% zurueck zu zahlen sein, ggf. koennte eine anzeige wegen sozialleistungsbetrug gestellt werden.

    ich weiss nicht, ob das bafoeg-amt von solchen regelungen gebraucht macht, aber ich sage nur, dass diese moeglichkeit besteht.

    aber mal ganz praktisch gesprochen (wir sind hier in RR ) kann es nicht schaden zumindest 1-2-3 teilnahmebescheinigungen von seminaren zu bekommen, um damit nachweisen zu koennen, dass der studienabbruch erst ziemlich spaet erwogen wurde, also erst kurz vor oder mit der exmatrikulation dann im september ^^ schliesslich kann einem auch niemand vorschreiben, wie schnell man zu studieren hat! es ist jedem selbst ueberlassen wie lange er fuer ein studium braucht, deswegen gebe ich dir da gute chancen, dass es im zweifel reicht einfach nur ein paar teilnahmebescheinigungen vorzulegen. ggf. koenntest du eine alibi-klausur mitschreiben, die du dann nicht bestehst, aber es geht nur drum dass du es versucht hast.

    die angabe welches semster er ist ab april waere noch gut. 1 bis 3 semester kein problem. ab dem 4ten wie hier schon ein paar sagten wird eh der leistungsnachweis faellig.

    vermoegensfreigrenze haben die anderen ja auch schon angesprochen...
     
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