Studienblog - rechtliche Probleme?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von SeXy, 10. Mai 2015 .

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  1. 10. Mai 2015
    Hi!
    Ich plane, während meines baldigen Studiums einen Blog zu machen, in dem ich alle Studieninhalte nochmal erläutere und veröffentliche. Der Studiengang wird Elektrotechnik sein.
    Wenn ich jetzt ein Tafelbild meines Dozenten nachzeichne und veröffentliche oder eine gestellte Aufgabe, die womöglich aus einem Buch kommt dort veröffentliche, bekomme ich dann rechtliche Probleme, weil ich das geistige Werk anderer nutze?
     
  2. 10. Mai 2015
    AW: Studienblog - rechtliche Probleme?

    Theoretisch ja, ist aber unwahrscheinlich das sich jemand Beschwert. Du könntest den Blog Anonym betreiben.

    Aber es ist erlaubt Inhalte zu Zitieren wenn die Quelle genannt wird. Du darfst nur keine direkten Kopien anfertigen oder Bilder verwenden wenn diese geschützt sind. Betrifft überwiegend Buchinhalte.

    Die Nachbildung eines Tafelbildes ist auch kein Problem, selbst ein Foto davon wenn keine Person sichtbar ist.
     
  3. 10. Mai 2015
    AW: Studienblog - rechtliche Probleme?

    @SeXy

    Du solltest neben allem schon genannten darauf achten, dass deine Gedanken / Erläuterungen / Interpretationen den überwiegenden Teil deines Blogs darstellen = mehr als 50% des jeweiligen Themas.
     
  4. 11. Mai 2015
    AW: Studienblog - rechtliche Probleme?

    Ich denke, wenn eine Aufgabe aus einem Buch ist, und du diese Online stellst und hinschreibst, dass es aus dem Buch ist, dass dann alles ok ist. Immerhin machen das meine Profs auch hin und wieder mit dem Verweis aufs Buch.
     
  5. 11. Mai 2015
    AW: Studienblog - rechtliche Probleme?

    bei mir an der uni war das kein problem. ne zeit lang hat mir so ein blog ungemein geholfen in schweren modulen. für die prüfungsvorbereitung waren auch immer altklausuren hochgeladen und ich würde sagen, dass 80% der studenten den blog genutzt haben. mitlerweile arbeitet der blogger als wissenschaftlicher mitarbeiter an der uni

    achso anonym hat er ihn damals nicht gemacht.
     
  6. 11. Mai 2015
    AW: Studienblog - rechtliche Probleme?

    Ich würde mal sagen das hängt davon ab wie komplex das ist was du übernimmst...wenn es ausgefeilte Arbeiten sind gilt das Urheberrecht! Und ein Impressum musst du in jedem Fall aufführen weil du sonst abgemahnt werden kannst !
     
  7. 11. Mai 2015
    AW: Studienblog - rechtliche Probleme?

    ´@Sven200

    Nun das Impressum muss nur dann sein, wenn der Serverbetreiber / Websiteanbieter innerhalb der EU liegt. Nehme ich einen Offshore Hoster kann ich drauf verzichten, muss aber dann darauf achten, dass man mir den Betrieb der Seite nicht beweisen kann (was bei dem Projekt aber alles theoretische Gedanken (da unnötig sind)).
     
  8. 12. Mai 2015
    AW: Studienblog - rechtliche Probleme?

    Ich dachte der Wohnsitz des Betreibers wäre maßgeblich...
    Aber Danke für die Aufklärung!
     
  9. 12. Mai 2015
    AW: Studienblog - rechtliche Probleme?

    Es wäre schön, wenn aufhören würdest, ständig irgend einen Müll zu schreiben.
    Selbstverständlich gelten die Rechtsvorschriften für den Betreiber der Website und sind nicht deshalb nichtig, weil er einen Offshore-Hoster nutzt.

    Richtig gedacht!
    Strittig ist, ob nicht auch der Erfüllungsort maßgeblich ist. Also wenn z.B. ein Online-Händler aus Timbuktu Waren nach Deutschland verkauft -> seine Leistungen in Deutschland bewirkt. Hier sind mehrere Varianten möglich.

    Eine kurze Abhandlung zu Zitaten gibt es hier:
    Urheberrecht: Das Zitatrecht nach §51 UrhG (Zitatzweck) Urheberrecht Rechtsanwalt anonymität, fotorecht, schranke-urheberrecht, Urheberrecht, youtube, zitatrecht
    Kurze Zusammenfassung: Einfach Copy & Paste mit Quellenangabe ist KEIN zulässiges Zitat!
    Dürfte auch auf einige hier gepostete Beiträge/News zutreffen.

    Das gilt übrigens auch für abgepinnte (oder abfotografierte) Tafelbilder, denn bei ausreichender Schöpfungshöhe unterliegen selbstverständlich auch die dem Urheberrecht. Blöd ist halt dieser schwammige Begriff "ausreichende Schöpfungshöhe".
    Wenn du ganz sicher gehen willst, frage ganz einfach um Erlaubnis, entsprechende Daten, Texte und Grafiken nutzen zu dürfen. Das möglichst gut nachweisbar, also schriftlich bzw. mit schriftlicher Erlaubnis. Zumindest deine Pauker dürften nichts dagegen haben - und Verlage etc. vermutlich auch nicht, so lange du nicht versuchst, dich damit zu bereichern.
     
  10. 12. Mai 2015
    AW: Studienblog - rechtliche Probleme?

    ist das denn "allgemeines" überall öffentlich zugängliches wissen? falls ja änder die grafiken und worte einfach ab und erstelle damit deine persönliche darstellung des öffentlichen wissens.

    ich gehe einfach mal davon aus, dass du keine kopie seiner vorlesung veröffentlichen willst (der lerneffekt wäre für dich wohl sehr gering).

    es wird nur problematisch wenn du bilder von seiner vorlesung oder so hochlädst. ansonsten sehe ich da absolut kein problem.

    selbst wenn er/sie dich anspricht. du hast dir die themen geholt und es eigenständig ausgearbeitet (was ja prinzipiell sogar die wahrheit ist).
     
  11. 27. Mai 2015
    AW: Studienblog - rechtliche Probleme?

    Was du dir ja auch überlegen könntest wäre zu fragen also die Professoren ob du Mitschnitte machen kannst, fotografieren und sie dir die Leseliste kopieren lassen, dann hättest du auch so eine art absicherung insgesamt gesehen.
     
  12. Video Script

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