Arbeitslosengeld 2 zurückzahlen? Gehalt kommt Monatsende

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von goldigga, 6. Juli 2015 .

Schlagworte:
  1. 6. Juli 2015
    Grüße RRler,

    habe eine Frage zum AG2:

    Habe bis diesen Monat AG2 bekommen und ab 1.7. einen festen Job. Jetzt hat mir das Jobcenter für Julu schon das Geld überwiesen. Mein Gehalt bekomme ich am 29.7. . Muss ich das Geld vom Jobcenter dann zurückzahlen? Der Herr am Telefon meinte, dass wenn ich mein Gehalt paar Tage später am 1.8. bekomme, dass ich das Jobcenter-Geld dann nicht zurückzahlen muss. Wenn ich mein Gehalt jedoch paar Tage vorher, also noch im Juli bekomme, dann müsste ich das Geld vom Jobcenter zurückzahlen. Ist das richtig so bzw. hat jmd. Erfahrung damit?

    Ist eine spezielle Frage. Hoffe jemand kennt sich da aus.

    Thx im Voraus!

    Grüße,

    goldigga

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    Habe jetzt erfahren, dass man es so richtig ist. Wäre es dann strafbar, wenn ich meinen Arbeitgeber darum bitte, das Geld zum 1.8. zu überweisen? Oder ist es eher eine Grauzone?
     
  2. 6. Juli 2015
    AW: Frage zu Arbeitslosengeld 2

    Wieso? Was stand denn da?

    Warum sollte es?
    Davon abgesehen - ich gebe den dezenten Hinweis auf einen Anwalt für Sozialrecht und/oder eine Arbeitslosen-Initiative, die sich damit meist regulär beschäftigt.
    Ansonsten, ohne jegliche Haftung... Ich bin mir sicher, dass du einen Freibetrag von 100,-€ + 20% vom Gehalt + Fahrtkosten (30 Cent pro km) hast. Alles, was diesen Freibetrag übersteigt, wird vom bereits gezahlten ALG 2 abgezogen bzw. zurückgefordert.
    Es gilt aber nach wie vor das Zuflussprinzip, wenn das Geld tatsächlich (warum auch immer ) erst am 1.8. auf dein Konto gutgeschrieben wird, muss der Juli nicht zurückgezahlt werden. Ich würde also tatsächlich mal mit dem Arbeitgeber sprechen. Nicht das ich solche Trickserein unbedingt gutheißen würde - die Machenschaften mit Hartz-IV finde ich aber noch wesentlich ätzender.

    Im Grunde steht dir dein Lohn sowieso erst im bzw. für den August zur Verfügung, wenn er am 31.7. gezahlt wird. Insofern ist dein Gehalt zwar Einkommen im Juli, mehr Geld hast/hattest du dadurch aber nicht. Und irgend wovon muss Mensch ja auch im Juli leben. Das "Zuflussprinzip" ist hier also eigentlich nur blödsinnig, denn er kam ja viel zu spät. Hier müsste schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass das ALG 2 allenfalls anteilig für 1-2 Tage zurückgefordert werden dürfte.

    Achten sollte jeder Betroffene übrigens darauf, dass nicht vorschnell ein Aufhebungsbescheid erlassen und die Zahlung des ALG 2 eingestellt wird.
     
  3. 7. Juli 2015
    AW: Frage zu Arbeitslosengeld 2

    nahm an dass alg2 rückwirkend ausgezahlt wird und baute auf dieser these den post auf...google war da anderer meinung
     
  4. 7. Juli 2015
    AW: Frage zu Arbeitslosengeld 2

    Also ich habe gehört das das geld in diesem Monat nur als Darlehn ausgezahlt wird und du es in jedem Fall zurückzahlen musst, weil du ja bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist!
     
  5. 7. Juli 2015
    AW: Frage zu Arbeitslosengeld 2

    Nö, es gilt ja das Zuflussprinzip. Bis zum Geldeingang bist du also auf die Leistung angewiesen, weil du sonst keine Kohle auf der Tasche hast.
    Das Perfide ist jetzt nur, dass dank Zuflussprinzip der gesamte Monat geltend gemacht wird bei der Rückforderung, während bei ALG 1 (da bin ich mir zu 99,9% sicher) Rückzahlungen bzw. Ansprüche anteilig verrechnet werden. Zeigt nur wieder mal, dass und wie mit zweierlei Maß gemessen wird bei unseren Arbeitslosen.
    Eher nachträglich. "Rückwirkend" ist wieder gefährlich, was Missverständnisse anbelangt. Denn gezahlt wird ja eben nicht rückwirkend ab Erwerbslosigkeit, sondern ab Antragstellung.
     
  6. 7. Juli 2015
    AW: Arbeitslosengeld 2 zurückzahlen? Gehalt kommt Monatsende

    Du bekommst für einen Monat das ALG. Sagen wir Juli. Der Eingang vom Jobcenter ist am letzten Tag des Vormonats.

    Wenn du jetzt einen Geldeingang im Juli hast, dann muss der entsprechende Betrag zurückgezahlt werden.
     
  7. 7. Juli 2015
    AW: Arbeitslosengeld 2 zurückzahlen? Gehalt kommt Monatsende

    Musst zurückzahlen, ist aber egal ob du dich drum kümmerst oder nicht, die kommen eh von selbst drauf .
    von daher kannste eig. nichts falsch machen.
    Naja wird bei mir auch wieder bald der Fall sein, also
    Petri Heil.
     
  8. 8. Juli 2015
    AW: Arbeitslosengeld 2 zurückzahlen? Gehalt kommt Monatsende

    So siehts aus. wenn es der ARGE auffällt, das ist relativ wahrscheinlich, wirst du es zurückzahlen müssen. So erging es zumindest mir damals.
     
  9. 8. Juli 2015
    AW: Arbeitslosengeld 2 zurückzahlen? Gehalt kommt Monatsende

    Aber selbst wenn er das Geld am 01.08 auf sein Konto bekommt, ist doch noch die Abrechnung auf den Juli ausgestellt, sofern diese nicht auch um datiert wird. Wie schaut es denn dann aus? Weil dann wurde er, auch wenn das Geld im Verzug war, trotzdem für den Juli von seinem Arbeitgeber bezahlt.
     
  10. 9. Juli 2015
    AW: Arbeitslosengeld 2 zurückzahlen? Gehalt kommt Monatsende

    Irrelevant, weil nur das Eingangsdatum interessiert.
     
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