#1 8. Juli 2015 Hallo habe eine Aufgabe zu Arbeitsrecht die mir hoffentlich jemand beantworten kann. Die Firma X will Arbeitnehmer Y einstellen. Der Arbeitsvertrag wird befristet von 01.06.2015 bis 31.12.2015 Ist die Befristung wirksam wenn Y schon am 01.06.2015 arbeitet, der Arbeitsvertrag aber erst am 15.06.2015 unterschrieben wird?? Ich finde die Antwort leider im Gesetz nicht, sollte im "Teilzeit- und Befristungsgesetz" (TzBfG) stehen. Kennt sich da wer aus?? + Multi-Zitat Zitieren
#2 8. Juli 2015 AW: Aufgabe zu Arbeitsrecht befristete Arbeitsverträge sind nur schriftlich gültig! Alles was du wissen musst findest du hier, musst dich mal reinlesen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 8. Juli 2015 AW: Aufgabe zu Arbeitsrecht hallo, vielen dank, genau danach habe ich gesucht! + Multi-Zitat Zitieren