Rundfunkbeitrag - Mahnung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von mr.knut, 15. August 2015 .

Schlagworte:
  1. 23. August 2015
    AW: Rundfunkbeitrag - Mahnung

    Wart mal,ich hab mich noch nicht in meiner neuen Bude angemeldet und dewegen auch noch nicht die erste GEZ Post bekommen . Heißt das,daß wenn ich gleich auf den ersten Brief reagiere und Einspruch einlege,daß ich keine Kriegsbetreiber unterstütze ,daß ich dann bessere Karten hab ?
     
  2. 23. August 2015
    AW: Rundfunkbeitrag - Mahnung

    Nicht Einspruch, auch nicht Widerspruch, sondern Zurückweisung, wenn.....


    grüz
    KK
     
  3. 23. August 2015
    AW: Rundfunkbeitrag - Mahnung

    wichtigen Sachverhalt überlesen... kann gelöscht werden. ^^
     
  4. 4. September 2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    AW: Rundfunkbeitrag - Mahnung

    ich weiß nicht wohin damit, aber ich hau es mal hier rein:

     
  5. 4. September 2015
    AW: Rundfunkbeitrag - Mahnung

    Ein gutes Beispiel für die Berechtigung des Rundfunkbeitrags. Der Beitrag wurde gesendet, obwohl er sich kritisch zum Gebührenmonster der ÖR äußerte.
    Man erinnere sich an den Eklat um die Schreinemaker, der bei Sat1 ganz einfach der Saft abgedreht wurde.
     
  6. 3. Dezember 2015
    AW: Rundfunkbeitrag - Mahnung

    Da bin ich hier wohl nicht die Einzige, die was gegen den Rundfunk hat ^^ Muss auch 230€ nachzahlen, obwohl ich erst seit september in der Wohnung gemeldet bin, vorher lief die WOhnung auf meine Mutter, und nun soll ich ab Einzug (also Dezember 2014) alles nachzahlen, was angefallen ist. Super oder? Die Leute recherchieren und kontrollieren solange bis sie das ganze GEld eingesaugt haben wie ein Vampir. Das tolle ist, ich habe eine 1-Zimmer Wohnung und wohne alleine drin und muss dementsprechend auch alleine die 17€ monatl. tragen -.-'' In diesem Punkt müssen die echt mal neue Regelungen machen, wenn sie schong Geld haben wollen
     
  7. Video Script

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