EBay - Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von fatmoe, 14. September 2015 .

  1. 14. September 2015
    Moin,

    Habe mir über eBay eine Austausch Grafikkarte für mein Notebook gekauft (Ende März, < halbes Jahr, Wert 65€).
    Ich habe meine alte defekte Karte hingeschickt und eine andere (gebraucht und repariert) erhalten. Nun ist diese Defekt.
    In der Auktion steht:
    Jetzt wollte ich mich auf mein Verbraucherrecht berufen:
    Damit liegt die Beweislast beim Verkäufer, dieser hat jedoch auch in der Auktion stehen:
    Ist damit seine Beweislast vorhanden?

    Wie sollte ich jetzt Vorgehen? Fall bei eBay eröffnen?
     
  2. 14. September 2015
    AW: EBay - Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate

    Eventuell könntest du den Verkäufer anschreiben und das ohne ebay klären. Im Zweifel oder der Einfachheit halber aber auch einen Fall eröffnen.
    Die Garantie interessiert absolut Null! Die Verjährung der Sachmängelhaftung ist prinzipiell auch relativ egal, der Händler hat eine gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung von 24 Monaten. Wenn überhaupt, kann es hier nur um die Beweislast gehen. Dazu wäre ein Neubeginn der Verjährung mit Beweislastumkehr interessant.
    Grundsätzlich muss es diesen Neubeginn aber nicht geben.
    Nachbesserung führt nicht in jedem Fall zum Neubeginn der Verjährung | Zivilrecht

    Als Händler würde ich mich allerdings fragen, wieso bei dir Grafikkarten immer so schnell den Geist aufgeben. Vielleicht spielt hier mangelhafte Belüftung (=Anwenderfehler) eine Rolle.

    PS: Die ursprünglich gekaufte Grafikkarte war neu? Dann gilt eine Sachmängelhaftung von zwei Jahren. War sie gebraucht, kann der Händler die Sachmängelhaftung auf 12 Monate begrenzen.
     
  3. 14. September 2015
    AW: EBay - Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate

    Nochmal die Sachlage genauer:
    Hab ein Notebook, nach 7 Jahren ging die Grafikkarte kaputt. Dann bin ich auf dieses Angebot gestoßen: ATI HD3650 1GB Austausch Grafikkarte Asus A8 F8V M50 M50S M51 | eBay
    Sprich; ersteigert, defekte hingesendet. Reparierte erhalten. Jetzt nach 25 Wochen defekt. Ich werde mal einen Fall bei eBay eröffnen, weil damit ist der Fehler Nachweislich vor den 26 Wochen aufgetreten.
    Und gehe mal nicht von einem Anwenderfehler aus, Wärmeleitpaste noch vor 2 Monaten erneuert und immer um die 60 Grad gehabt.
     
  4. 15. September 2015
    AW: EBay - Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate

    Für mich eine relativ einfache Sache. Der Händler hat gebrauchte Ware verkauft und trägt die gesetzlich festgelegte Sachmängelhaftung. Garantie ist eine freiwillige Leistung (meist des Herstellers), die dich hier nicht interessieren muss. Mit nur einem Monat stehst du mit der Garantie ja schlechter da, als mit der Gewährleistungspflicht. Also sollte klar sein, dass du den Händler in Haftung nimmst.

    Damit hat er natürlich Recht. § 476 BGB ist hier aber relativ eindeutig, die gängige Rechtsprechung ebenfalls (teils durch BGH und vor allen Dingen EuGH).

    Fehlbedienung, "Zufall" oder Materialermüdung etc., die man nicht als Sachmangel auslegen könnte, muss der Händler nachweisen, da er in den ersten sechs Monaten die Beweislast trägt.
    Das wird er aber mit ziemlicher Sicherheit nicht können. Also greift die Sachmängelhaftung doch.

    Btw.
    Statt sich ellenlang darüber auszulassen, hätte er besser die Sachmängelhaftung für Gebrauchtartikel auf ein Jahr begrenzt (s. PS in vorherigem Beitrag). Dazu hätte er diese Fristverkürzung allerdings so angeben müssen, dass sie ein "durchschnittlicher, juristisch nicht vorgebildeter Kunde" eindeutig verstehen kann. Hat er nicht, zumindest habe ich nicths dazu gefunden. Also beträgt die Sachmängelhaftung hier zwei Jahre.
    (Nützt natürlich nur etwas, wenn man als Käufer einen Sachmangel beweisen kann. Halte ich allerdings auch für unwahrscheinlich. )

    Und wenn wir schon dabei sind:
    In dem Kontext könnte man glatt meinen, dass der Käufer immer die Kosten für den Rückversand tragen muss. Oder er zumindest den Eindruck erwecken will.
    Das ist natürlich auch nicht korrekt. Rücksendekosten sind seit Juni 2014 vom Käufer zu tragen, wenn dieser von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
    Bei einer Reklamation wegen eines Sachmangels spielt das aber keine Rolle. Hier hat der Händler die Rücksendekosten zu tragen.
     
  5. 16. September 2015
    AW: EBay - Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate

    Ich denke der Händler kann an sich schon als Vertragsbedingung reinschreiben was er will, die Frage ist nur ob das generell rechtskräftig ist. Wenn das Gesetz bestimmte Fristen vorgibt muss sich auch der Händler daran halten.
    Für dich selbst ist es in erster Stufe sicher einfacher den Verkäufer zu kontaktieren und das so zu erklären um zu sehen ob ihr ohne Fall eine Lösung findet.
    Für die Allgemeinheit ist es aber auch sinnvoll auf solche Klauseln hinzuweisen, daher Fall melden und von Ebay klären lassen.
     
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