Wie viel Unterhalt in der Ausbildung?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Costard18, 8. Januar 2016 .

Schlagworte:
  1. 8. Januar 2016
    Alle Jahre wieder wird es lustig...Weihnachten haben sich meine Eltern nun endgültig getrennt. Mein vater ist schon ausgezogen, vermutlich zu ner neuen frau...unterhalt will er nicht zahlen...weil ich ja schon über 18 wsei...und volljährige haben keinen anspruch mehr.


    boin aber gerade am anfang einer ausbildung und war immer der meinung, man hätte noch im ersten ausbildungsgang Anspruch (Kindesunterhalt bei Ausbildung: So hoch ist der Unterhalt) ...das Einkommen aus dem job reicht nicht aus...384 Euro...ein witz...aber da ich noch zu hause wohne ging es immer. zumindest solange mein vater da war..meine mutter verdient nicht viel...1.200...unterhalt ist da nicht drin. kann ich nun ihm gegenüber unterhalt beantragen...oder irgendwelche anderen mittel beantragen? meine mutter kjann das allein nicht mehr stemmen.. und ich will ihr nicht unnötig auf der tasche liegen.
     
  2. 8. Januar 2016
    AW: Wie viel Unterhalt in der Ausbildung?

    Steht doch fast alles im Artikel.
    Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich deiner Ausbildungsvergütung + 90,-€ Mehrbedarf.
    Du kannst also bei deinen Eltern Unterhalt "beantragen" und wenn die beiden nicht zahlen wollen, den Unterhalt einklagen. Dass du bereits über 18 bist, spielt keine Rolle, wenn du die Ausbildung zeitnah nach der Schule begonnen hast.
    Auf Anhieb fiele mir sonst noch ein, Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen. Allerdings wird man in deinem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Unterhaltspflicht deines Erzeugers verweisen. Außerdem gilt eigentlich als Bewilligungskriterium das Führen eines eigenen Haushalts, weil die Ausbildungsstelle z.B. zu weit vom Elternhaus entfernt ist.
    Soweit ich weiß, gibt es hier u.a. die Ausnahmeregelung, wenn ein Volljähriger zwar in der Nähe aber nicht mehr bei seinen Eltern lebt.
    Bei der BAB wird allerdings auch das Einkommen der Eltern herangezogen. Liegt das über der Freibetragsgrenze, dürfen die wieder (mit) bezahlen.
     
  3. 9. August 2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. August 2019
    Gibt es da überhaupt einen genauen Satz? Da bin ich mir gar nicht so sicher.
     
  4. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.