Vermieter: Eigenbedarfskündigung kurzfristig möglich?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Sven200, 15. April 2016 .

Schlagworte:
  1. 15. April 2016
    Hallo lieber board rush Nutzer,

    ich habe zurzeit folgendes Problem, mein Vermieter möchte mich seit letzter Woche aus der Wohnung haben.
    Zu meinem Leid, kommt meine Verlobte für eine Woche zu mir und ich habe jetzt keine Lust dies abzusagen.
    Der Vermieter hat mir eine schriftliche Kündigung eingereicht, sein Grund war, dass er die Wohnung für seine Tochter beanspruchen möchte.
    Grunde legend habe ich nichts dagegen aber darf er das so kurzfristig die Wohnung für sich beanspruchen?

    Ich habe mir auch folgendendes durchgelesen http://www.eigenbedarfskuendigung.com/ mit Mietrecht usw. bin ich jetzt nicht vertraut.

    Könnt ihr mir dazu was sagen, eure Meinung ist Wichtig.
     
  2. 15. April 2016
    AW: Vermieter: Eigenbedarfskündigung kurzfristig möglich?

    Kurzfristig bedeutet wohl die minimale Frist:

    Die gesetzlichen Kündigungsfristen, die vom Vermieter eingehalten werden müssen, sind im § 573 c BGB dargelegt und müssen eingehalten werden.


    Wenn der Eigenbedarf echt ist, also wenn die Tochter sonst keine andere Wohnung hätte dann gibt es nur noch eine Sonderregelung bei umgewandelten Eigentumswohnungen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist bei umgewandelten Eigentumswohnungen erst nach einer Sperrfrist von mindestens drei Jahren möglich.

    Falls das nicht zutrifft ist die Kündigung korrekt und möglich. Du kannst zwar Widerspruch einlegen, aber das hat nur Erfolgschancen wenn du gute Gründe hast:



    Eine besondere Härte wäre ältere, kranke oder schwangere Personen die ein Umzug zu sehr belastet. Aufgrund der Mietsituation keinen Platz in der nähe findet und für die Kinder im Schulalter ein Schulwechsel nicht zumutbar ist. Ein unzureichendes Einkommen oder sogar ein bevorstehendes Examen können als Härtefall bewertet werden.

    Das ist so die Zusammenfassung die wichtig ist.
     
  3. 15. April 2016
    AW: Vermieter: Eigenbedarfskündigung kurzfristig möglich?

    Lieben dank, ja ich werde einen Widerspruch einlegen. Mal gucken ob das mir weiterhilft.
     
  4. 18. April 2016
    AW: Vermieter: Eigenbedarfskündigung kurzfristig möglich?

    Weiterhelfen ja -> Wiederspruch = Zeit.
    Mach dir keine Sorgen. ;-)
    Die Woche mit deiner Verlobten wirst Du entspannt genießen können.
    Aber danach kümmere Dich um die Kündigung. Falls Du Rechtsschutz hast geh zum Anwalt und lass ihn das klären.
     
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