EuGH: kommerzielle Links auf Urheberrechtsverletzungen sind verboten

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von raid-rush, 9. September 2016 .

  1. 9. September 2016
    Mit der heute verkündeten Entscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH) mutet das Gericht kommerziellen Redaktionen auf, verlinkte Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen.

    Das Setzen eines Links kann eine "öffentliche Wiedergabe" darstellen und damit eine Urheberrechtsverletzung sein. Damit konkretisiert er eine frühere Entscheidung, dass Links auf öffentlich zugängliche Inhalte als rechtmäßig beurteilt wurden (nicht kommerziell). Kommerzielle Anbieter hingegen sich jedoch nicht auf reine Unwissenheit berufen, wenn sie rechtswidrige Inhalte verlinken.

    Damit wird zumindest europäischen Redakteuren weitere Verantwortung aufgebürdet. Eine eher Sinnlose Gesetzgebung die in der Praxis keinen "Schaden" verhindert dafür Kosten und Aufwand schafft. Diese Selbstzensur gilt aber nur dann, wenn mit dem Hyperlink gewinne erzielt werden.

    Wörtlich heißt es: "Wenn Hyperlinks mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden, kann von demjenigen, der sie gesetzt hat, erwartet werden, dass er die erforderlichen Nachprüfungen vornimmt, um sich zu vergewissern, dass das betroffene Werk nicht unbefugt veröffentlicht wurde".

    Das betrifft auch Partner bzw Uploader von Filehostern mit Vergütungssystemen, auch wenn diese nur auf einem privatem Blog/Seite veröffentlicht werden - durch die Vergütung könnte ein kommerzieller Nutzen schon gegeben sein.

    Quelle: EuGH verbietet kommerzielle Links auf Urheberrechtsverletzungen | heise online
     
  2. 9. September 2016
    AW: EuGH: kommerzielle Links auf Urheberrechtsverletzungen sind verboten

    Und dazu brauchte es den EuGH? Urheberrechtsverletzungen stellen eine Straftat dar. Insofern dürfte hier eine Störerhaftung greifen, nach der illegale Inhalte spätestens nach Kenntnisnahme entfernt werden müssen. Dabei dürfte es auch keine Rolle spielen, ob eine Urheberrechtsverletzung gewerblich oder nicht gewerblich ist.
     
  3. 9. September 2016
    AW: EuGH: kommerzielle Links auf Urheberrechtsverletzungen sind verboten

    Jo daran hat sich nichts geändert für Privat. Es geht um die neue Beurteilung ob Urheberrechtsverletzungen durch unvorsichtige Veröffentlichung direkt strafbar sind oder eben erst nach Erkenntnis des Erstellers. Für Private oder nicht Kommerzielle bleibt es wie bisher, eine Prüfung ist nicht zumutbar, die Strafbarkeit tritt erst nach Erkenntnis und nicht handeln ein. (Natürlich abgesehen von einer offensichtlichen Mutwilligkeit)

    Diese vorab Überprüfung wird jetzt von professionellen Redaktionen verlangt, sie würden also direkt haften auch ohne vorherige Benachrichtigung, so wie ich das verstanden habe.

    Das wird die Abmahnwirtschaft freuen.

     
  4. 10. September 2016
    AW: EuGH: kommerzielle Links auf Urheberrechtsverletzungen sind verboten

    Wobei der letzte Teil das Wesentliche beinhalten dürfte. "... ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit."
    Den Verbotsirrtum gibt es ja auch - und nicht ohne Grund - im Strafgesetz. Wenn jemand einen Link zu einem aktuellen Kinofilm setzt, wird sich aber niemand mit einem Verbotsirrtum herausreden können.

    Das halte ich allerdings auch nicht für eindeutig. Nur weil jemand bspw. ein Nachrichtenportal betreibt, muss er nicht zu jeder Zeit darüber informiert sein, dass jemand eine strafbare Handlung unternommen hat, indem er einen bösen Link gesetzt hat.
    Andernfalls dürfte es nur noch moderierte Foren und Kommentare geben, was ich aber auch bei gewerblichen Anbietern nicht zwangsläufig für zumutbar halte. Man stelle sich Kommentarseiten zu Sendungen der ÖR vor, die teilweise Hunderte Kommentare beinhalten.
    Außer Frage steht natürlich, dass Rechtsverletzungen nach Kenntnisnahme zu entfernen sind.
     
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