#1 9. Dezember 2016 Halllo zusammen . Ich habe mal eine kleine Frage . Ich war momentan in der Zeitarbeitsfirma beschäftigt und hab jetzt in der Probezeit gekündigt . Im Vertrag stand eine Kündigungsfrist von zwei Tagen in den ersten 4 Wochen . Ich hab die Kündigung am 07.12. losgeschickt (per Einschreiben) und die ist nach der Sendungsnummer am 08.12 angekommen und wurde auch soweit von dem Empfänger unterschrieben. Die Frist beginnt ja dann quasi um 08.12, wenn der Empfänger das erhalten hat oder ? Also hätte ich dann bis zum 9.12 zu arbeiten, wenn ich nicht falsch liege ? Es geht darum, das ich eine andere Stelle bekommen habe und ich dann quasi ab Montag anfange . Gehalt und Urlaub stehen mir noch zu oder ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Dezember 2016 AW: Zeitarbeitsfirma Kündigung Probezeit ? Wenn das im Vertrag steht, dass 2 Tage Frist einzuhalten sind dann ist das wohl so. Und ja, es gilt immer die Übergabe und da die nachweislich am 08.12. durch die Post stattgefunden hat bist du nach dem heutigen Feierabend raus aus der Nummer. + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Dezember 2016 AW: Zeitarbeitsfirma Kündigung Probezeit ? Nope - die Frist beginnt erst am Tag nach der Zustellung (§ 187 I BGB). Hat der Empfänger die Kündigung am 8.12. erhalten, beginnt die Frist also am 9.12. Dürfte hier aber keine große Rolle spielen. Natürlich, was sonst? Lohn wird anhand des Stundenlohns berechnet, Gehalt anteilig zum Monat. Siehe hier: Teillohnzahlungszeiträume im lohnsteuerlichen Sinne Der Urlaubsanspruch besteht gemäß § 5 BUrlG zu 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis besteht. + Multi-Zitat Zitieren