Jemand Erfahrung mit Prozesskostenhilfe?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von sabrinamaus, 10. März 2017 .

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  1. 10. März 2017
    Hallo ihr Lieben,
    also es geht zwar hierbei nicht un mich aber es gibt wie ich feststellen konnte, schon ziemlich schlaue Köpfe unter euch Daher hoffe ich ihr wisst bisschen mehr dazu: Ein Freund von mir hat vor paar Jahren Prozesskostenhilfe beantragt weil ne Anzeige gegen ihn lief, worum's genau ging erwähn ich hier lieber mal nicht aber musste auch vor gericht und alles. War auf jeden Fall ne totale Dummheit und ist ja auch alles nochmal gut gegangen aber jetzt meinen die irgendwie er müsste das alles auf einmal zurückzahlen?? Ich hab selbst schon mal bisschen gegoogelt und bin auf sowas hier gestoßen:

    Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung sofort und auf einen Schlag gefordert werden kann. Dies kann zum einen der Fall sein, wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. (Quelle: Prozesskostenhilfe: Rückzahlung ||| Prozesskostenhilfe 2017)

    Seiner Meinung nach hat er denen aber alles gesagt und es hat sich auch sonst nichts geändert bei ihm an seinem Gehalt oder was weiß ich. Wisst ihr an wen er sich jetzt genau wenden kann? Tut mir total leid der arme und ich dachte vielleicht weiß hier jemand was. Danke euch schon mal und ein schönes Wochenende!
     
  2. 14. März 2017
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2017
    AW: Jemand Erfahrung mit Prozesskostenhilfe?

    Doch, erwähne mal. Erst neuigierig machen und dann schweigen gilt nicht.
    Dann erzähle ich dir vielleicht auch, dass es im Strafrecht keine Prozesskostenhilfe gibt. Die gibt es nur im Zivil-, Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsrecht.

    So lange noch kein Strafverfahren bei Gericht anhängig ist, kannst du aber Beratungshilfe beantragen (bspw. zur Beschuldigtenvernehmung). Kommt es zur Anklage, gibt es auch diese nicht mehr. Alles, was dann bleibt, ist selber zahlen oder, wenn die Voraussetzungen gegeben sind (§ 140ff. StPO), vom Gericht einen Verteidiger zur Pflichtverteidigung bestellen zu lassen. Das kann auch dein ursprünglicher Wahlverteidiger sein.

    Dein Pflichtverteidiger erhält dann seine Vergütung als Vorschuss aus der Staatskasse. Erfolgt kein Schuldspruch/Strafbefehl, hat sich die Angelegenheit in der Regel erledigt, weil die Gerichts- und Anwaltskosten von der Staatskasse getragen werden, Bei Verurteilung - so wie hier offensichtlich geschehen - sind Gerichtskosten und auch der (Pflicht)Verteidiger selbst zu zahlen.
    Als "alles gut gegangen" würde ich das übrigens nicht bezeichnen.

    PS: Die Kosten, die durch Zeugen, Nebenkläger usw. anfallen, fallen im Falle einer Verurteilung natürlich auch dir zur Last. Zuzüglich zu den Gerichtskosten, die z.T. von der Verurteilung abhängen.
     
  3. 16. März 2017
    AW: Jemand Erfahrung mit Prozesskostenhilfe?

    Uiiih - da war aber jemand böse und hat ganz erboste Kritik von Pattich gegenüber einem angeblichen Werbespammer mit Multi-Accounts gelöscht.
     
  4. 17. März 2017
    AW: Jemand Erfahrung mit Prozesskostenhilfe?

    Hätte aber auch genau so gut gelöscht werden können. Ansonsten wäre hier ein Hinweis und ggf. auch Link auf bzw. zum Auslagerungs-Thread sinnvoll gewesen. Denn wenn ich mir eine Antwort erst stundenlang im Board suchen muss, kann ich sie auch gleich als nicht existent abhaken.

    Selber mann...
     
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