Abwerbeklausel Information

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von SeelenPsycho, 3. Juni 2010 .

  1. 3. Juni 2010
    Hallo erstmal,

    geht um folgendes:

    Bin mit meinem jetzigen Arbeitgeber sehr unzufrieden. Bin im Dienstleistungsgeschäft und arbeite in einer Fremdfirma. Die dortige Tätigkeit interessiert mich und würde mir auch spass machen. Jedoch könnte es Probleme zwecks des Abwerbens geben. Jedoch wurde kjeinerlei Einfluss auf mich genommen oder zu etwas verleitet. Alles habe ich erfragt etc. Wie wäre es nun (bin noch in der Probezeit), wenn ich nach Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, einen neuen Arbeitsvertrag mit dem momentanen "Kunden" eingehe? Zähl das noch als Abwerben?

    Habe google benutzt aber leider keine eindeutige Aussage hierzu gefunden. Vielleicht weiß einer von euch da etwas. Bitte kein halbwissen oder ähnliches.

    MfG
     
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