#1 19. Juli 2006 yOo. Vor 2 jahren als ich noch 13 J. war,da hab ich mit meinen kupelz ne Sache gemacht,die net ganz legal war.. leider haben uns, unsere netten kollegen (die polizei) dabei ertappt und unser Personalien aufgeschrieben...jetzt wollt ich wissen, ob ich n akteneintrag bekommen hab ? mein kumpel meint nicht,weil ich noch kein 14 war ! + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. Juli 2006 kommt ganz drauf an, WAS ihr gemacht habt, und ob nen verfahren gegen euch lief + Multi-Zitat Zitieren
#3 19. Juli 2006 Das fällt dir nach 2 Jahren ein ? Frag doch mal nach, die Polizei muss dir darüber Auskunft geben, bzw ein polizeiliches Führungszeugnis (wie du es für manche Job-Bewerbungen brauchst). hans-pedda + Multi-Zitat Zitieren
#4 19. Juli 2006 joa -lol haben uns vorher wieder an unsere illealen erlebnisse erinnert^^ naja ka zu der poliZei möchte ich net so gern gehen... + Multi-Zitat Zitieren
#5 19. Juli 2006 Soweit ich weiss (vorsicht halbwissen) bekommste nen akteneintrag erst ab einer geldstrafe über 90 tagessätze bzw. bei einer freiheitstrafe mit oder ohne bewährung. das lässt sich bei dir wohl auschliessen + Multi-Zitat Zitieren
#6 19. Juli 2006 "...Wer nicht fragt bleibt dumm..." Ich glaub das Führungszeugnis holt man sich beim Ortsamt/Einwohnermeldeamt und nicht bei der Polizei. hans-pedda + Multi-Zitat Zitieren
#7 19. Juli 2006 wir haben dinge gemacht die standen in der Zeitung und haben keinen bekommen so schnell geht das nicht... (war halt auch 13) + Multi-Zitat Zitieren
#8 20. Juli 2006 Ich glaube kaum dass da was kommt, aber wäre vielleicht mal hilfreich wenn du sagen würdest, WAS ihr denn angestelllt habt. Ausserdem wieso magste nich zu den Bullen nachfragen? Vor denen brauch man noch am allerwenigsten Angst haben, ich selbst war bei eurer Bullenstation schon, was denkst du eigentlich wie freundlich die da alle sind? Also ruhig mal hingehen, nachfragen du gee. + Multi-Zitat Zitieren