#1 18. Dezember 2008 Hallo! Ein ehemaliger Mieter von mit hat noch ein paar kleider hier, wie lange muss ich das aufbewahren? Bzw. kann man das in die Altkleidersammlung werfen, wenn er dies nicht abholt nach einer gewissen Zeit? + Multi-Zitat Zitieren
#2 18. Dezember 2008 AW: Aufbewahung von Mietersachen? ja kannst du die frist beträgt glaub ich 2 jahre, bin mir aba nicht ganz sicher + Multi-Zitat Zitieren
#3 18. Dezember 2008 AW: Aufbewahung von Mietersachen? jupp 2 jahre beträgt die frist + Multi-Zitat Zitieren
#4 18. Dezember 2008 AW: Aufbewahung von Mietersachen? kann das auch nur bestädigen nach zwei jahren kannste es entsorgen + Multi-Zitat Zitieren
#5 18. Dezember 2008 AW: Aufbewahung von Mietersachen? Aehmm also so wie ich das recherchiert habe musst du dich viel mehr an den Vermieter richten, der steht in der Pflicht, dir die Wohnung in einwandfreiem Zustand zu uebergeben: ==> Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch Falls dir der Vermieter nich hilft, bzw. die Sachen und deren Entsorgung nicht uebernimmt, kannst du eine Mietsenkung einklagen: Hier nochmal nen Comment von einem Rechtsanwalt in einem Forum mit aehnlicher Fragestellung: www.frag-einen-anwalt.de EDIT: Da ich nicht genau entnehmen kann, ob du nun ein Nachmieter oder selsbt der Vermieter bist noch mal ne Bestaetigung der Vorposter. Als VERmieter musst du die Sachen mindestens 2 Jahre verwahren, danach hat der Vormieter keinen Anspruch mehr darauf + Multi-Zitat Zitieren
#6 18. Dezember 2008 AW: Aufbewahung von Mietersachen? Wenn du ne Telefonnummer von dem ehemaligen Mieter hast, kannst ja nochmal bescheid sagen und ansonsten würde ich die weggeben. Selber Schuld. Die Sachen hätte sie direkt mitnehmen müssen und wenn von ihm nichts kommt, was willst da noch großartig machen. Hast doch nicht die Pflicht irgendetwas für nen ehemaligen Mieter aufzubewahren. + Multi-Zitat Zitieren
#7 18. Dezember 2008 AW: Aufbewahung von Mietersachen? also wenn du die Telnr. hast dann solltest vllt mal da anrufen... ansonsten musst glaub 2 Jahre warten... + Multi-Zitat Zitieren
#8 19. Dezember 2008 AW: Aufbewahung von Mietersachen? Wenn er sie nach mehrmaligen auffordern nicht abholt, kannste sie wegwerfen, wenn es zuviel kleidung ist sag deinem vermieter bescheid, er zahlt die entsorgung die wiederrum dem alten Mieter in rechnung gestellt werden kann + Multi-Zitat Zitieren
#9 19. Dezember 2008 AW: Aufbewahung von Mietersachen? normalerweise muss der mieter die wohnung in einwandfreiem zustand, dem vermieter, übergeben. also kein müll und kein gar nichts... aber da du sicher kein unmensch bist, würde ich den mieter nochmal drauf ansprechen und wenn er desinteressiert ist, in die altkleidersammlung damit. dann hast du auch was gutes getan + Multi-Zitat Zitieren
#10 19. Dezember 2008 AW: Aufbewahung von Mietersachen? Er hat sie aber nicht sauber hinterlassen, sonder dreckig, und ein lügner war es auch. + Multi-Zitat Zitieren