Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von DiSpeLL, 26. August 2008 .

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  1. 26. August 2008
    Hallo, Leute ich habe da mal ne Frage zum JArbSchg.
    Unzwar habe ich am 1.08.08 eine Ausbildung zum Koch angefangen.
    Habe aber mal im JArbSchg nach geguckt wie das ist mit den Arbeitszeiten am Sonntag ist.
    Da ich noch keine 18 bin würde ich laut JArbSchg jeden zweiten Sonntag frei bekommen.

    § 17 Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.

    Oder versteh ich das falsch? Ist das in der Gastronomie nicht so?
    Wäre nett wenn jemand mich aufklären würde.
     
  2. 26. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    ja, laut gesetz stehen dir 2 freie sonntage im monat zu, es "soll" aber nur jeder zweite sein, mindestens aber 2 im monat ... und "soll" heißt nicht "muss"

    (auf die frage, ob das in der gastronomie so ist: §17 II 8

    in §17 III wird dir ja noch die fünf-tage-woche aus §15 zugesichert.




    unter 18 eine ausbildung als koch zu machen ist für den arbeitgeber bei minderjährigen immer ein wenig schwierig


    nun denn, viel spaß noch

    flaw
     
  3. 26. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    Ich weiß nicht ob du dann einen ganzen Tag genau frei hast, aber ich kann dir versichern als Minderjähriger musst du nur so zu viel Stunden arbeiten. Ist aber nicht viel. Hängt auch immer bisschen vom Bertieb ab .
     
  4. 26. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    Hab auch in der Gastronomie gelernt. Theoretisch hast du dieses Recht, ob dein Betrieb nun dermaßen gesetzestreu ist und sich dran halt, oder, wenn das nicht der Fall sein sollte du dieses Gesetz bei deinem Chef trotzdem durchsetzt und dadurch dann als "*****" dastehst... musst du halt selber wissen.


    Ich hab mit 16 schon Nachtschichten geschoben bis morgens um 6 und auch mal 21 Tage ohne frei durchgearbeitet...gab halt Kohle extra, hab ich natürlich mitgenommen
     
  5. 27. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    ich glaube das ist beim koch anders die leute gehen ja auch sonntags essen oder weihnachten da ist ja auch nicht frei
     
  6. 27. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    Hmm naja okay.
    Vielen dank erstma!

    Denn hätte ich aber noch ne Frage.
    Unzwar mit der Schule und dem Arbeiten, laut dem Gesetz darf man ja nur 8 - 9 Stunden am Tag arbeiten.
    Ich hatte heute 8 Stunden und kam um halb 4 nach hause also Arbeitsweg zählt ja zur Arbeitszeit mit.
    Naja ich muss aber wieder um 18 Uhr los zur arbeit und somit dürfte ich nur 45min da bleiben weil ich ja sonst über 8 Stunden gearbeitet habe / hätte ?!

    Richtig oder seh ich das Falsch?
     
  7. 28. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass der hin und rückweg nicht der arbeitszeit angerechnet werden --> §9 II .... es sei denn du zeigst mir den paragraphen, wo's steht


    ansonsten nochmal die §§9 ff. lesen .... es gibt immer die ausnahme von der ausnahme usw....
    aber wie oben schon gesagt, solltest du bei deinem chef nicht rumstressen und mit §§ prahlen. wirkt sich nicht sonderlich gut auf die beurteilungen aus
     
  8. 28. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    Der weg wird auf keinenfall zur arbeitszeit dazu gerechnet. Wenn du z.B. um 8 uhr anfangen musst, dann musst du um 8 uhr fertig angezogen in der küche stehen.

    Das heisst wenn du um 8 auf die arbeit kommst und dich umziehst und erst um 8:15 in der küche stehst, dann bist du eine viertel std zu spät.

    Allgemein zum Koch:

    Hab das auch gelernt, vor längerer Zeit mal. Fakt ist, wenn du in der Gastronomie was erreichen willst, solltest du solche gesetzte so gut wie nur erträglich einfach ignorieren. Ok du bist minderjährig, da sollte dein chef schonmal drauf achten.

    Fakt ist, das wenn du keinen Blockunterricht hast, was ich deiner aussage entnehme, dann gilt ein Schultag gesetzlich immer als voller arbeitstag(7,5 std) egal wie lange die schule eigentlich geht.

    Hast du also an einem Tag von der 1-6 std und am anderen von der 1-5, dann wird dir der erste tag als voller arbeitstag angerechnet.
     
  9. 28. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    seh ich aber auch so.
    obwohl ich meine es gibt da ne regelun, auf die du glaub ich auch abzielst:
    wenn du berufsschule hast und danach wieder in den betrieb musst, wird dir die zeit, die du für den weg von der schule zum arbeitsplatz brauchst als arbeitszeit angerechnet.

    wie das jetzt aber in deinem speziellen fall ist weiß ich auch nicht so genau. eknne mich in der gastronomie nicht so aus.
     
  10. 28. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    wenn du den ganzen tag schule hattest also von morgens bis abends dürftest du gesetzlich nach der schule nicht mehr arbeiten aber das problem ist und das kennen viele, tust du nicht was man will von dir wird schnell ersatz gesucht ... als azubi bist du nun mal fast überall der ***** und als koch weisst du wie man arbeiten muss z.b bis 22 uhr und länger an feiertagen und am we, in dem du dich darauf einlässt mit der ausbildung gehst du auch darauf ein am we zu arbeiten und am we ist nun mal der meiste betrieb wie eben auch silvester und weihnachten, da kann es gut sein du musst durcharbeiten und an gesetzen hält sich fast kein ausbilder mehr und für koch ist es wieder ganz anders aufgestellt da ja bekannt ist das man dort länger arbeitet ist wie beim bäcker der um 3 uhr anfangen muss.

    im übrigen, halt die ausbildung durch wenn du erst mal koch bist hast du jede chance einen job auch weiter zu machen den du erlent hast denn als koch stehen dir die türen offen und vor allem im ausland und länder zu dene man nicht so leicht kommt wie neuseeland, australien usw
     
  11. 28. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    Sei froh, dass du eine Arbeit und eine Lehrstelle hast!
    Wenn du nun mit §§ zum Chef kommst und dich nach 3-4 Wochen schon beschwerst, wirkt sich das nicht sonderlich gut aufs Geschäftsklima aus!

    Lass es lieber und arbeite deine 2-3 Stunden in der Woche mehr. Das gehört heutzutage dazu, wenn du was erreichen willst. Diejenigen, die um Punkt 5 Uhr alles liegen und fallen lassen und um 17:01 im Auto aufm Weg nach Hause sind, sind auch diejenigen, die ein paar Jahre später um 17:00 nachmittags vorm Arbeitsamt warten...
    und als Kochlehrling hast du eh noch flexiblere Zeiten. Da kann es schon einmal passieren, dass dich in ein paar Monaten (wenn du weiter bist) dein Chef mal anruft: "Du, komm bitte innerhalb einer Stunde vorbei, wir brauchen dich dringend, das Restaurant/Hotel ist mit einem Schlag voll geworden: Wir brauchen zusätzliche Arbeitskräfte....." (dafür bekommst du natürlich auch extra Gehalt usw., aber auf so etwas musst du dich in der Gastronomie einstellen)

    That's life!

    EDIT: der Weg zur Arbeit gehört selbstverständlich nicht zur Arbeitszeit. Wo leben wir ?(
     
  12. 28. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    geh doch einfach arbeiten anstatt hier irgendwelche wege zufinden um nicht arbeiten zumüssen...
    is doch gut je mehr arbeit desto mehr geld oder nicht?
    ich geh zurzeit noch zur schule (schreib dann mein abi/bin 18 J.) und ich hab nebenbei noch gearbeitet ... ich hab sogar abundzu schule geschwänzt um zuarbeiten oder ich hatte 8 std schule bis 15 uhr und dann gings gleich weiter um 16-20 uhr arbeit wo der weg von der schule bis nachhause 20min dauerte und der weg zur arbeit 5min.
    der andere hat mit 16 schon nachtschichten geschoben und du beschwerst dich wegen 2-3 std mehr?! ... mensch Junge geh einfach arbeiten sei mal froh das du überhaupt ne ausbildungsstelle hast... manche würden freiwillig am sonntag arbeitn um diese ausbildungsstelle zuhaben....
    außerdem willste ja nicht als ***** neben deinen kollegen dastehn. & es macht keinen guten eindruck beim Chef.
     
  13. 28. August 2008
    AW: Ausbildung zum Koch ( JArbSchg )

    also ich mache auch eine ausbildung zum Koch und die ganzen gesetze von wegen nacher schule arbeiten und jeden 2ten sonntag frei haben sind natürlich wahr und richtig aber meiner meinung nach wäre es ziemlich dumm da überall drauf zu bestehen, weil erstens gelten die meist nur bis du volljährig bist und danach is das sowieso standard und 2tens machst du dich so bei deinem Chef nicht wirklich beliebt gibt sowas wie "Treue" dem betrieb gegenüber und glaub mir versuchst dus auf diese Weise kann wirklich passieren das du fliegst! Ich musste am anfang auch nicht nacher Schule arbeiten und inzwischen bin ich volljährig und darf fast jedes mal nacher schule antanzen oder so geile schichten wie von 14 bis 1 oder 2 uhr nachts arbeitn, aba naja wie Lupina schon gesagt hat wir haben uns den Job ausgesucht und da sind die hauptzeiten numa am Wochenende oder in Ferien/Festtagen! aba naja hab ja nur noch knapp nen jahr dann hab ichs geschafft XD! Dir viel glück in deiner ausbildung
    ps: Koch isn geiler Beruf also dran bleiben
     
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