#1 20. April 2010 hey, hab ma ne frage. Wie sieht es mit der Kündigung eines Azubis aus, wenn er bereits 1 jahr im betrieb ist (probezeit vorbei)? hab nur gelesen zum 15. oder ende des monats mit einer frist von vier wochen...aber was heißt das jetzt? wenn die kündigung z.B. zum 15. eingereicht wird ist man dann sofort "frei" oder muss man dann noch weiter arbeiten eine gewisse zeit lang? + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. April 2010 AW: Ausbildungsabbruch - Kündigungsfristen normalerweise musst du weiterarbeiten, da der arbeitgeber zeit haben muss um für ersatz zu sorgen + Multi-Zitat Zitieren
#3 20. April 2010 AW: Ausbildungsabbruch - Kündigungsfristen Kommt drauf an in was für einem Betrieb du arbeitest. Mein Bro hat letztes Jahr auch seine Lehre abgebrochen (War paar Monate schon im 2. Lehrjahr) und geschrieben, dass er sie zum 15ten abbrechen will...die Kündigung hat er Anfang des Monats oder so abgegeben und die restlichen 2 Wochen war er krankgeschrieben... Ist nix passiert aber nur weil der Chef selbst Angst hatte was aufn Deckel zu kassieren (Viele, viele Gründe die zur Kündigung geführt haben). Vom Gesetz her, ist es so, dass du dann die Fristen einhalten musst, weil der Chef ja für Ersatz sorgen muss + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. April 2010 AW: Ausbildungsabbruch - Kündigungsfristen das er krankgeschrieben war is aber ja egal, dann ist er entschuldigt, und muss nicht zur arbeit. wenn er die kündigung einreicht muss er die restliche zeit weiterarbeiten, die firma muss dafür zeit haben einen geeigneten ersatz für die kündigende arbeitskraft zu finden. + Multi-Zitat Zitieren
#6 21. April 2010 AW: Ausbildungsabbruch - Kündigungsfristen Müsste heißen, dass du die Kündigung 4 Wochen vorher abgeben musst.. Also, wenn du zum 30.7 kündigen willst, musst du die kündigung am 2.7 einreichen 4wochen=28 tage ^^ + Multi-Zitat Zitieren