#1 28. Februar 2008 hey, wollt mal schnell fragen, und zwar hat mir wer das auto grad abgekauft... hab dummerweise eine müdl. zusage und per email meine daten hingeschrieben (ohne unterschrift) ... dann aber abgesagt. so nun hab ich aber doch nen anderen das auto verkauft und vom 1. droht mir jetzt der anwalt mit schadensersatzdrohungen ? wegen gewinnausfall, ist sowas rechtens ? geht das ?
#2 28. Februar 2008 AW: auto verkauf, schnell hilfe bitte seit wann gelten mündliche zusagen?und ne email ohne unterschrift? solang das kein kaufvertrag unterschrieben ist is es dein auto und mit dem kannste machen was du willst also auch verkaufen an wen du willst! mfg needed
#3 28. Februar 2008 AW: auto verkauf, schnell hilfe bitte ne mein anwalt meint internetverträge gelten auch ohne unterschrift -> betrüger ^_^
#4 28. Februar 2008 AW: auto verkauf, schnell hilfe bitte Wenn der Andere beweisen kann, dass ihr euch geeinigt habt, bspw. durch einen Zeugen, dann ist durchaus ein Kaufvertrag zustande gekommen, fragt sich dann nur, ob er wirklich einen Anwalt einschalten wird. Stand in der Mail noch etwas ausser deiner Daten drin?
#5 28. Februar 2008 AW: auto verkauf, schnell hilfe bitte hat sich erledigt, die türken haben das alles unter sich geregelt ^^ bw habta