Bafög: Pflichtpraktum + Vergütung

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von variat, 14. Januar 2012 .

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  1. 14. Januar 2012
    Werde im kommenden Semester ein Pflichtpraktikum absolvieren. Vergütung beträgt je nach Credit Points 318EUR bzw. 636EUR.

    Frage ist: Inwiefern beeinflusst die Praktikumsvergütung mein Bafög?
    Wer hat denn hier wirklich Ahnung und kann mir das ein wenig erläutern.

    allgemeine Quelle

    Das Praktikum wird schon 5 und 6 Monaten andauernd, gehen wir mal von sechs Monaten aus. Monatlich bekomme ich im aktuellen BWZ 408EUR.

    Berechnet wird der monatliche Abzug ja wie folgt, bei 318EUR Vergütung:
    Vergütung insg: 6*318 = 1908EUR
    abzüglich Werbungskostenpauschale 920EUR
    = 988EUR
    abzüglich Sozialpauschale (21,3%): 210,444
    = 777,556 = Abzug im gesamten BWZ
    = Abzug monatlich: 64,79
    ----------------------------------------

    Konkrete Fragen habe ich nun folgende:
    a) ich habe u.a. auch gelesen, dass die Werbungskostenpauschale nur für die Anzahl der Monate abzugsfähig ist; in meinem Fall dann 920/2=460. (die einschlägigen SEiten zu dem Thema ziehen in ihren Rechnungen auch bei einer kürzeren Praktikumsdauer als 12 Monate grundsätzlich immer den vollen Betrag ab)

    b) habe ich auch gelesen, kann man die Werbungskosten höher ansetzen, sofern diese höher sind?

    Das Problem ist, dass ich mir im worst case das Praktikum schlichtweg nicht leisten kann (u.a. Fahrtkosten). Aufgrund gewisser Umstände bin ich nicht flexibel genug, lediglich für das sechsmonatige Praktikum meine aktuelle Wohnung zu kündigen und für den Zeitraum des Praktikums umzuziehen (wäre in meinem Fall auch Schwachsinn).

    Würde mir nur eine Werbungskostenpauschale von 460EUR zustehen wäre das ein kleines Desaster. Für mich ohnehin eine Frechheit, dass Vergütungen aus Pflichtpraktika vom Bafög abgezogen werden, Einkommen nebenher jedoch bis zu einem Freibetrag nicht.

    edit:

    Da ich es ja sowieso studiere, kann ich es ja auch mal anwenden. Der §9a EStG begründet ja die 920€ Werbungskosten. Ab 2012 gilt aber eine Pauschale von 1000€ oder? Das wichtigste für mich ist wohl aber ", wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden."

    Da ich von meinem Studienort nur 30km entfernt wohne, pendel ich täglich. Der Praktikumsort hingegen ist 60km entfernt (genau: 63km).
    Da es sich bei einem Praktikum ja um ein normales Dienstverhältnis handelt müsste ich doch im Prinzip die Fahrtkosten im Rahmen der Werbungkosten absetzen, oder? Also 63km pro Stecke x 120 Tage Praktikum x 0,30€ = 2268€.

    Somit würden die Werbungskosten ohnehin meine Vergütung sprengen, weshalb meine Praktumsvergütung quasi genullt wird. Folglich würde mir entweder eine Nachzahlung nach dem Praktikum gewährt werden oder eine Minderung des Bafögs würde erst gar nicht erfolgen. Sehe ich das richtig?

    (werde zwar kommende Woche mit Erhalt meines Vertrags sowieso beim Bafög-Amt anrufen, aber vorab ein paar Meinungen zuhören schadet ja nicht)
     
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