#1 15. März 2009 Hallo zusammen habe wie im Betreff schon geschrieben eine Frage zur Bundeswehr! Bis zu welchem alter kann man gezogen werden! Bin jetzt 23 Jahre und überlege ggf. zum Bund zu gehen um dort zu studieren,bin mir aber noch nicht ganz sicher und wollte mal einen Beratungstermin vereinbaren! Jetzt ist aber das Problem das ich noch nicht gezogen wurde und Angst habe das ich mich durch das Gespräch wieder "ich nenn es mal bekannt mache"! Vllt. sind auch auch Leute hier die bei dem Bund studieren und mir vllt auch nen paar Eindrücke hier schildern können! vielen Dank im voraus:] :]
#2 15. März 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Bis zu welchem Alter zieht die Bundeswehr ein/Studium bei der BW 1. Man kann sich ab einem Alter von 17 Jahren freiwillig mit der Erlaubnis und Unterschrift der Eltern beim Bund bewerben. 2. Ab einem Alter von 18 Jahren kann man zur Musterung geholt und eingezogen werden. 3. Es ist dem Bund nur möglich einen Menschen zu verpflichten, so lange dieser das Alter von 25 Jahren nicht überschritten hat, geheiratet und dies als Grund für eine Nichtteilnahme angegeben hat, oder in diesem Zeitraum wenigstens 6 Monate bereits schon in einer festen Ausbildung ist. So war das glaube hier gibts aber auch nen Bundeswehr sticky einfach mal durchlesen !!! mfg ich hier ist er HTML: board.raidrush.ws
#3 15. März 2009 AW: Bis zu welchem Alter zieht die Bundeswehr ein/Studium bei der BW Ab 25 sollte Schluss sein und wenn du da studieren willst, musste die Offizierslaufbahn machen mit Sporttests etc. pp., so weiß ich das zumindest, und bis zu meinem tinnitus habe ich das auch in erwägung gezogen...
#4 15. März 2009 AW: Bis zu welchem Alter zieht die Bundeswehr ein/Studium bei der BW Eh bei 23 ist Ende..es sei denn man zieht den Prozess raus z.b. durch nen Auslandsaufenthalt dann kann es aufgestockt werden auf 25.
#5 15. März 2009 AW: Bis zu welchem Alter zieht die Bundeswehr ein/Studium bei der BW Ende von Wehrpflicht und Einberufbarkeit Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr (bei Offizieren und Unteroffizieren das 60. Lebensjahr) vollendet. Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet. Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5 WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug): * in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert; * bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Auslandsaufenthalten und bei Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern; * bis zum 30. Lebensjahr andauert, wenn wegen einer Verpflichtung im Katastrophenschutz eine Einberufung vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht möglich war; * bis zum 32. Geburtstag andauert bei Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden (z. B. Ärzte).