#1 11. August 2009 Hey, fahr nen 316i bmw compact und hab soeben ein blaues LED-Licht eingebaut ( die Hauptinnenbeleuchtung, die 2 Leselämpchen sind immer noch weiss.) Jetzt stand auf der Verpackung "Nicht zugelassen für die STVO". So, nun hat mir nen Kumpel erzählt dass ich das nur nicht anmachen darf wenn ich fahre...wenn er mit Motor aus rumsteht dürfte ichs. Das Teil hat 4,99 gekostet, wär also kein Weltuntergang die alte Lampe hab ich auchnoch aufgehoben...ich bin der Auffassung er hat Recht, kennt sich in der Hinsicht hier jemand 100% aus? Und kann mir evtll sogar noch sagen was passiert wenn ich es "ausversehen " ma anhabe während ich rumfahr und die "Ordnungshüter" mich hochnehmen deswegen? Lg, Chaos :] + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. August 2009 AW: Blaue Innenbeleuchtung ja er hat recht.... darfst es an machen wenn du z.b. zu hause aufm parkplatz stehst und beim fahren nicht... würdest du aber blaue leuchten im fußraum haben dürfen die während der fahrt an sein da man diese von außen nicht sieht... (alles unterhalb vom fenster ja, darüber nein) + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. August 2009 AW: Blaue Innenbeleuchtung Alles klar, so dachte ichs mir auch, dankesehr + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. August 2009 AW: Blaue Innenbeleuchtung Und es darf nicht nach außen scheinen!! Ganz wichtig! + Multi-Zitat Zitieren