#1 30. August 2009 hi, hab gestern nen Blitzer bekommen. Jetzt hab ich mal ne Frage. Die haben aus einem Auto geblitzt und vor denen stand noch nen anderes. Also ist das stehende Fahrzeug und ich drauf. Ist das rechtens? Beide Autos sind auch gleiche Höhe + Multi-Zitat Zitieren
#2 30. August 2009 AW: Blitzerfoto Ist auf dem Foto dein Kennzeichen oder das vom Anderen Fahrzeug zu sehen? Wenn man deins sieht, würde ich schon sagen das es rechtlich nicht anfechtbar ist. Solange man dich eindeutig auf dem Foto sehen kann und dies auch eindeutig dem Kennzeichen zuordnen kann, wirst wohl blechen müssen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 30. August 2009 AW: Blitzerfoto Jo, die Fotos sind keine 70er Jahre Fotos, die sind in HQ und hochauflösend, selbst wenn das Kennzeichen nicht drauf ist, nur dein Gesicht, kann es folglich Konsequenzen mit sich ziehen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 30. August 2009 AW: Blitzerfoto Ja das ist rechtens, warum auch nicht wenn man dich und dein Kennzeichen sieht. Wieviel warst du den zu schnell? Den es gibt da einen kleinen Trick den man anweden kann der oft auch klappt das man am ende nichts zahlen muss das ganze Lohnt sich aber erst wenn es um Punkte oder höhre Bußgelder geht. + Multi-Zitat Zitieren
#6 30. August 2009 AW: Blitzerfoto er meinte wohl das er es nicht zugeben soll, das er gefahren ist und dann wird ermittelt oder auch nicht. Zum schluss muss man dann aber ein fahrtenbuch führen. @ topic wenn zwei fahrende autos geblitzt wurden wird es aber nicht angezeigt. wenn das auto aber stehen war hast leider pech gehabt. Ansonsten werden auch oft fehler gemacht bei blitzern. weis jetzt nicht wie das in deinem fall ist. aber dann kann mans auch anfechten. + Multi-Zitat Zitieren
#7 30. August 2009 AW: Blitzerfoto Könnte sein, theoretisch müsste man ja trotzdem zahlen. (Zwar nicht er, aber wahrscheinlich der Vater/Mutter...) Also wäre interessant, wenn du uns aufklären würdest! + Multi-Zitat Zitieren
#8 30. August 2009 AW: Blitzerfoto naja war nicht schnell, war mit abzüge 13 zu schnell....also 25eus aber warum nicht bei solchen dingen sparen, wenn es geht ich werd bezahlen und dann ist gut......ich kannte noch die variante mit zwei fahrenden fahrzeugen aber wie das ist wenn eins steht wusste ich nicht, hätte ja sein können das es da auch so geht + Multi-Zitat Zitieren
#9 30. August 2009 AW: Blitzerfoto Ja wenn das Foto schlecht erkennbar ist und wenn man da nicht mehr so aussieht wie auf seinem perso weil der shcon älter ist macht man das ganze über Anwalt schickst den foto vom perso und dann schicken sie dir ne vorladung dann dort nie hingehen und nach 3 Moanten, ist die sache erledigt.. So macht das einer aus meiner klasse wenn es um Punkte geht oder wenn er echt zu schnell war.. das so ein kleiner Raser und jedes mal durchgekommen. liegt vllt auch daran das er das gemacht hat wenn das Bußgeld aus unterschiedlichen Bundesländern oder Regionen kam... von 4 mal 4 mal vor strafe und bußgeld gedrück.. aber Anwalt kostet ja auch was. also nur machen wenn es um die wurst geht + Multi-Zitat Zitieren
#10 31. August 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Blitzerfoto Sind alle Blitzer Rechtswidrig? Versuchs anzuwechten: Aktenzeichen 2 BvR 941/08 Bundesversassungsgericht. Schreibs so in dein Widerspruch rein und siehste was dann passiert. Sonst wirste kaum Chancen haben weil in dem anderen Auto kein Fahrer drinsitzt. + Multi-Zitat Zitieren