#1 13. Juni 2007 Also ich schreibe in BWL eine Klausur und habe gar kein plan was ich tun soll wenn da steht , erläutere den Begriff Anfrage , Angebot oder Anpreisung Da steh ich leida auf dem Schlauch Kann mir ein heller BWL kopf helfen ;( THX + Multi-Zitat Zitieren
#2 13. Juni 2007 AW: BWL Angebot , Anfrage und Anpreisung Anfrage: Du schreibst einem Betrieb und willst wissen was z. B. ein Auto kostet. Angebot: Ein Betrieb schreibt dir und sagt. Bei uns kostet ein Mercedes 20000 Euro. Das ist Verbindlich, soll heißen wenn du sagst dann nehm ich den Mercedes für 20000 Euro müssen die dir einen liefern. Anpreisung: Du drehst nen Werbespot oder stellst ne Anzeige in die Zeitung in dem du ein Produkt anpreist, also zum Verkauf stellst. Das ist ebenfalls Verbindlich wenn keine Freizeichnungsklausel drin ist. Freizeichnungsklausel kann z.B. "nur solange der Vorrat reicht" sein. ansonsten musst du auch liefern wenn du garnichts mehr hast. + Multi-Zitat Zitieren
#3 13. Juni 2007 AW: BWL Angebot , Anfrage und Anpreisung danke für deine beispiele , doch ich brauch die stummpfen erläuterungen!!! + Multi-Zitat Zitieren
#4 13. Juni 2007 AW: BWL Angebot , Anfrage und Anpreisung Anfrage: Information wird über irgendein gewünschtes Produkt in Erfahrung gebracht. Ist nicht verbindlich. Angebot: Ein Vorschlag zum Kauf. Ist bei Zusage verbindlich. Anpreisung: Irgendeine Werbemaßnahme. Annahme ist auch verbindlich. Mehr brauchst du dafür nicht wirklich. Ich hab grad heute ne Prüfung geschrieben Und Meinereiner hats auch gut beschrieben. Du kannst bei der Klausur ruhig etwas improvisieren Schadet nicht, sondern bringt Punkte ein.. + Multi-Zitat Zitieren
#5 13. Juni 2007 AW: BWL Angebot , Anfrage und Anpreisung cool , danke für deine antwort cleopatra!: ) + Multi-Zitat Zitieren